Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 88mit diesem Instrument auf ein bestimmtes Auto im Rahmen <strong>eine</strong>r Werbekampagneaufmerksam macht.Die beiden Instrumente „Ausbau des SPNV bzw. des ÖPNV Nah- <strong>und</strong>Fernverkehrs“ können den Kauf <strong>eine</strong>s Elektrofahrzeugs positiv beeinflussen <strong>und</strong>somit indirekte Anreizwirkung auf die intelligente Ladeinfrastruktur/Speicher <strong>und</strong> derEffizienzsteigerung bewirken. Umsetzbar sind sie aber nur, wenn von Seiten derAnbieter <strong>und</strong> Besteller des SPNV <strong>und</strong> des ÖPNV zusätzliche finanzielle Mittel zurVerfügung gestellt werden. Beide Instrumente haben <strong>eine</strong> positive Wirkung auf denIndikator Verkehrsverlagerung. Diese Verkehrsverlagerung würde sich aber auchergeben, wenn diese Instrumente unabhängig von der Elektromobilität umgesetztwürden.Bei dem Instrument „Anschaffung von elektrischen Leihfahrzeugen“ handelt es sichum ein Instrument welches laut Presseberichten 382 in der französischen HauptstadtParis verwirklicht wird. Dort werden 3.000 elektrische Fahrzeuge durch dieKommune angeschafft, sowie 700 Leihstationen aufgebaut. Das Instrument istdabei in Großstädten <strong>und</strong> Ballungsräumen am leichtesten umsetzbar. Da essinnvoll ist die Leihstationen mit <strong>eine</strong>r Ladeinfrastruktur zu versehen ist <strong>eine</strong> direkteAnreizwirkung gegeben, bei <strong>eine</strong>r entsprechenden Koppelung an die definiertenQualitätsanforderungen <strong>eine</strong> intelligente Ladeinfrastruktur aufzubauen. Auch ist eindirekter Anreiz für Effizienzsteigerungen gegeben. Durch den Ankauf derFahrzeuge durch die Kommune wird <strong>eine</strong> direkte Förderung der Elektromobilitäterreicht. Die Akzeptanz des Instruments <strong>und</strong> ob das Instrument <strong>eine</strong>n Beitrag zurGegenfinanzierung des Ankaufs erreicht, ist von der Höhe der Leihgebührabhängig.5.2.3 Rechtliche Bewertung5.2.3.1 Kombi-Ticket freiwillige Vereinbarung / Marketing-Instrument im Rahmen zivilrechtlicher Ausgestaltung möglich382 AFP, Paris will Stadtverkehr mit elektrischen Leihautos grüner machen, Pressemitteilung,Dezember 2009
Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 895.2.3.2 Förderung des öffentlichen Nah- <strong>und</strong> Fernverkehrs Staatliche Gr<strong>und</strong>versorgung nach Art. 87e Abs. 4 GG Zuständigkeit der Länder für den Schienenpersonennahverkehr Im Übrigen gr<strong>und</strong>sätzlich zulässiges Subventionsinstrumente (s.o. 5.1.3.1)Nach Art. 87e Abs. 4 GG hat der B<strong>und</strong> zu gewährleisten, dass beim Ausbau <strong>und</strong>Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des B<strong>und</strong>es sowie bei derenVerkehrsangeboten dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere denVerkehrsbedürfnissen, Rechnung getragen wird. Inhaltlich ist damit die Sicherung<strong>eine</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung mit Eisenbahninfrastrukturangeboten <strong>und</strong> -dienstleistungengemeint (Staatszielbestimmung) 383 . Hierzu zählt insbesondere auch dieBereitstellung von Finanzmittel 384 . Was dabei im Einzelnen aber erforderlich ist,unterliegt dem weiten Einschätzungsspielraum des B<strong>und</strong>esgesetzgebers 385 .Für den Schienenpersonennahverkehr sind jedoch die Länder zuständig (vgl. Art.143a Abs. 3 GG, Art. 106a GG) 386 , soweit dieser nicht durch Eisenbahnen desB<strong>und</strong>es bereitgestellt wird 387 .5.2.3.3 Anschaffung von elektrischen Leihfahrzeugen durch die Kommunen Kein Eingriff in Art. 12 GG oder Art. 14 GG kommunale Wirtschafts-, Umwelt- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzförderungDurch das leihweise Anbieten von elektrischen Fahrzeugen treten die Kommunenbzw. der Staat als Konkurrent auf dem Leihfahrzeugmarkt auf. Es ist allgemeinanerkannt, dass die Berufs<strong>aus</strong>übungsfreiheit <strong>aus</strong> Art. 12 Abs. 1 GG auch die sog.Wettbewerbsfreiheit umfasst, mithin die Freiheit, durch eigene Leistung s<strong>eine</strong>nGeschäftsumfang <strong>und</strong> s<strong>eine</strong> Erwerbsmöglichkeiten zu erweitern 388 . Art. 12 Abs. 1GG schützt jedoch nicht davor, dass sich der Geschäftsumfang <strong>und</strong> zukünftigeErwerbschancen durch das Hinzutreten Dritter, die sich ebenfalls am Wettbewerb383 A. Haratsch, in: H. Sodan (Hrsg.), GG, 2009, Art. 87e Rn. 9 ff.; B. Pieroth, in: H. D.Jarass/ders.(Hrsg.), GG, 10. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 7; B. Remmert, in: V. Epping/C. Hillgruber,GG, 2009, Art. 87e Rn. 17; K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn.62.384 A. Haratsch, in: H. Sodan (Hrsg.), GG, 2009, Art. 87e Rn. 11; K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.),GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 66.385 K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 64.386 B. Remmert, in: V. Epping/C. Hillgruber, GG, 2009, Art. 87e Rn. 17; H. Siekmann, in: M. Sachs(Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 106a Rn. 2.387 K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 60.388 BVerfGE 32, 311, 317; 46, 120, 137; BGHZ 23, 365, 370; H. Sodan, in: ders. (Hrsg.), GG, 2009,Art. 12 Rn. 14; H. D. Jarass, in: ders./B. Pieroth (Hrsg.), GG, 10. Auflage 2009, Art. 12 Rn. 15 ff.; G.Manssen, in: H. v. Mangoldt/F. Klein/C. Starck (Hrsg.), GG, Bd. 1, 5. Aufl. 2005, Art. 12 Rn. 70.