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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 86ihrem am 19. August 2009 verabschiedeten „Nationalen EntwicklungsplanElektromobilität“ 371 <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen finanziellen Anreizen für denAusbau der Elektromobilität nochmals bestärkt. Diese Beschlüsse sind förmlicheKabinettsbeschlüsse mit exekutiver Bindungswirkung, was dazu führt, dass es sichdabei um ein öffentliches Interesse handelt bzw. um „nicht angreifbare Erwägungendes Allgemeinwohls“ im Interesse des Klimaschutzes 372 . Flottengrenzwerte alsordnungsrechtliche Instrumente zum weiteren Ausbau der E-Mobilität sind dahervom verfassungsrechtlich verankerten Klimaschutz <strong>und</strong> damit <strong>aus</strong>reichendenGründen des Allgemeinwohls getragen. Zudem tragen elektrische Antriebe zu <strong>eine</strong>rerheblichen Lärm- <strong>und</strong> Feinstaubminderung im Straßenverkehr bei 373 . Insoweitbildet daher Art. 20a GG <strong>und</strong> Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG <strong>eine</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich<strong>aus</strong>reichende Rechtfertigung 374 .Außerdem verlangt Art. 20a GG durch den Bezug auf die künftigen Generationen<strong>eine</strong> Langfristbetrachtung der schädlichen Folgen von Umweltveränderungen 375 .Da die Auswirkungen des Klimawandels aber umso gravierender sein werden, jeschneller er voranschreitet, gebietet das Vorsorgeprinzip als Kerngehalt desStaatsziels Umweltschutz die umgehende Ergreifung effektiver Maßnahmen zurSenkung des Ausstoßes an Treibh<strong>aus</strong>gasen 376 . Ordnungsrechtliche Vorgabendürften sich in diesem Zusammenhang insofern als besonders effektiveMaßnahmen für den Klimaschutz erweisen, da sie den Akteuren klare Vorgabenmachen, durch Umsetzungsfristen <strong>eine</strong> zügige Zielerreichung gewährleisten <strong>und</strong> imBedarfsfall zwangsweise durchgesetzt werden können. Daher ist ein(gesetzlicher 377 ) Eingriff in die Freiheit der Berufs<strong>aus</strong>übung – insbesondere bei derFestlegung von Übergangs- <strong>und</strong> Härtefallregelungen 378 – gerechtfertigt.Eine Verschärfung der europaweit geltenden Flottengrenzwerte könnte nur auf EU-Ebene durch <strong>eine</strong> Änderung der europäischen CO 2 -Pkw-Verordnung erfolgen 379 .371 B<strong>und</strong>esregierung, Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der B<strong>und</strong>esregierung, August2009, http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1091800/Nationaler-Entwicklungsplan-Elektromobilitaet.pdf.372 M. Maslaton, ZNER 2009, S. 139 mit Hinweis auf LG Meiningen, Urteil vom 23.07.2008 – BLK O8/07 (8).373 BMU, Elektromobilität – Vorteile elektrischer Antriebe, Stand September 2009,http://www.bmu.de/verkehr/elektromobilitaet/doc/45037.php.374 Zur Einschränkbarkeit von Art. 12 GG durch Art. 20a GG, vgl. R. Scholz, in: T. Maunz/G. Dürig(Begr.), GG, 56. Auflage 2009, Art. 20a Rn. 42; R. Wolf, in: Denninger u.a. (Hrsg.), Alternativ-Kommentar GG, 2001, Art. 20a Rn. 38.375 J. Caspar, in: H.-J. Koch/ders. (Hrsg.), Klimaschutz im Recht, 1997, S. 377; A. Veith, DieStaatszielbestimmung Umweltschutz Art. 20a GG in ihrer Umsetzung in der allgem<strong>eine</strong>nRechtsordnung, 2000, S. 117 f.; I. Appel, Staatliche Zukunfts- <strong>und</strong> Entwicklungsvorsorge, 2005, S.69 ff.; T. Groß, ZUR 2009, S. 364 (367).376 T. Groß, ZUR 2009, S. 364 (367); M. Winkler, Klimaschutzrecht, 2005, S. 36 ff.; D. v. Bubnoff,Der Schutz künftiger Generationen im deutschen Umweltrecht, 2001, S. 65 f.377 R. Scholz, in: T. Maunz/G. Dürig (Begr.), GG, 56. Auflage 2009, Art. 20a Rn. 42; R. Wolf, in:Denninger u.a. (Hrsg.), Alternativ-Kommentar GG, 2001, Art. 20a Rn. 38.378 Vgl. H. D. Jarass, in: ders./B. Pieroth (Hrsg.), GG, 10. Aufl. 2009, Art. 12 Rn. 40a.379 Siehe oben 4.1.1.2.

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