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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 60Rechtsform 295 ) 296 . Daneben steht den Kommunen auch die Planungshoheit zu, d.h.die Befugnis, vor<strong>aus</strong>sehbare Entwicklungen längerfristig zu steuern <strong>und</strong>insbesondere für das eigene Gebiet die Bodennutzung festzulegen 297 . Schließlichsind auch die demokratisch eigenständig legitimierten kommunalen Körperschaftendurch das Staatsziel <strong>aus</strong> Art. 20a GG ermächtigt, Ermessens- <strong>und</strong>Gestaltungsspielräume für möglichst klimafre<strong>und</strong>liche Lösungen zu nutzen 298 .295 BVerwG, NVwZ-RR 2001, 589; B. Pieroth, in: H. D. Jarass/ders. (Hrsg.), GG, 10. Aufl. 2009, Art.28 Rn. 13a.296 BVerfGE 119, 331, 362; BVerfG, NVwZ 1987, 123 f.; M. Nierh<strong>aus</strong>, in: M. Sachs (Hrsg.), GG, 5.Aufl. 2009, Art. 28 Rn. 53; B. Pieroth, in: H. D. Jarass/ders. (Hrsg.), GG, 10. Aufl. 2009, Art. 28 Rn.13.297 BVerfGE 56, 298, 310 <strong>und</strong> 317 f.; BVerwGE 81, 95, 106; 84, 209, 214 f.298 T. Groß, ZUR 2009, S. 364 (367).

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