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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 47europäischen Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV (ex-Art. 87 EGV) <strong>eine</strong> derwesentlichen Schranken für die Einführung nationaler Steuerprivilegien 198 .Die Komplexität der Kompetenzverteilung im europäischen Mehrebenensystem trittim Bereich des Abgabenrechts offen zutage. Die Erhebung von Steuern <strong>und</strong>Abgaben zur Finanzierung staatlicher Aufgaben ist gr<strong>und</strong>sätzlich Sache derMitgliedstaaten 199 . An deren steuerrechtlicher Souveränität hat auch dasUnionsrecht im Gr<strong>und</strong>satz festgehalten 200 . Dennoch enthält das UnionsrechtKompetenzen zur Angleichung der nationalen Steuersysteme, wobei daseuropäische Abgabenrecht zwischen den Bereichen direkter <strong>und</strong> indirekter Steuernunterscheidet 201 . Während Art. 113 AEUV (ex-Art. 93 EGV) <strong>eine</strong> Kompetenz zurAngleichung der indirekten Steuern enthält, ist <strong>eine</strong> Angleichung der direktenSteuern nur unter den Grenzen des Art. 115 AEUV (ex-Art. 94 EGV) zulässig.Angesichts des Einstimmigkeitserfordernisses 202 <strong>und</strong> der engen materiellrechtlichenAnforderungen („[…] die sich unmittelbar auf die Errichtung oder dasFunktionieren des Gemeinsamen Marktes <strong>aus</strong>wirken.“) 203 ist von dieserErmächtigung bisher kaum Gebrauch gemacht worden 204 <strong>und</strong> dies dürfte in Zukunftauch nicht zu erwarten sein. Die zunehmend an Bedeutung gewinnende <strong>und</strong> dieüblichen Kompetenzgr<strong>und</strong>lagen im Wege der Spezialität verdrängendeHarmonisierungskompetenz des Art. 114 AEUV (ex-Art. 95 EGV) 205 findetangesichts des Ausschlusses für Steuern in Abs. 2 des Art. 114 AEUV (ex-Art. 95EGV) k<strong>eine</strong> Anwendung 206 .In <strong>eine</strong>m deutlich vorangetriebenen Stadium befindet sich dagegen dieRechtsangleichung im Bereich der indirekten Steuern 207 . Art. 113 AEUV (ex-Art. 93EGV) enthält <strong>eine</strong> <strong>aus</strong>drückliche Ermächtigung der Europäischen Union zur198 Zur Steuerharmonisierung als Instrument des Schutzes des Gemeinsamen Marktes vorWettbewerbsverzerrungen durch die Mitgliedstaaten: R. Voß, in M. A. D<strong>aus</strong>es (Hrsg.), Handbuchdes Europäischen Wirtschaftsrechts, J., Rn. 57; M. Wienbracke, Jura 2008, S. 929 (930 f.).199 M. Everett, DStZ 2006, S. 357 (357).200 G. Jochum, Die Steuervergünstigung, S. 367.201 M. O. Mick, in: D. Birk (Hrsg.), HbEurStR, § 24, Rn. 30; C. Ohler, Die fiskalische Integration in derEuropäische Gemeinschaft, S. 201; Th. Oppermann, Europarecht, Rn. 1175.202 Das Einstimmigkeitserfordernis ist Ausfluss der mitgliedstaatlichen Steuerhoheit, in diesem Sinneauch: Chr. Waldhoff, in: Chr. Callies/M. Ruffert (Hrsg.), Art. 93 EGV, Rn. 6; dies übersieht J. Strese,Privatrechtsangleichung im Binnenmarkt, S. 116, wenn sie angesichts der Tendenz zurMehrheitsentscheidung in Europa, die auch in Art. 95 EG Einzug erhalten hat bzgl. desMehrheitserfordernisses in Art. 94 EG von <strong>eine</strong>m „Relikt vergangener Zeiten“ spricht.203 Zu den engen materiell-rechtlichen Grenzen: M. Silny, Die binnenmarktbezogeneRechtsangleichungskompetenz, S. 43 f.204 Erlassen wurde auf dieser Gr<strong>und</strong>lage etwa die RL 85/374/EWG über das Steuersystem beiFusionen <strong>und</strong> RL 90/435/EWG über die Besteuerung von Mutter- <strong>und</strong> Tochtergesellschaften.205 Vgl. zum Vorrang <strong>und</strong> zur her<strong>aus</strong>ragenden Bedeutung des ex-Art. 95 gegenüber ex-Art. 94 EG:P.-Chr. Müller-Graff, EuR 1989, S. 107 (121 f.); J. Strese, Privatrechtsangleichung im Binnenmarkt,S. 114; kritisch gegenüber dieser großzügigen Kompetenz der Rechtsangleichung: R. Barents,CMLR 1993, S. 85 (108); N. Reich, EuZW 1991, S. 203 (207 f.).206 Chr. Waldhoff, in: Chr. Callies/M. Ruffert (Hrsg.), Art. 93 EGV, Rn. 7.207 Vgl. zur historischen Entwicklung der Harmonisierung auf dem Gebiet der indirekten Steuern: H.Jatzke, BB 2003, S. 41 ff.

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