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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 234.1.3.2 KOM(2008) 781 endgültig/2In KOM(2008) 781 endgültig/2 (Mitteilung der Kommission – Zweite Überprüfungder Energiestrategie – EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit <strong>und</strong>Solidarität) 59 kündigt die EU-Kommission <strong>eine</strong> Überprüfung an, welche Maßnahmennotwendig sind, damit Europa etwa bei der Entwicklung der Elektromobilität <strong>eine</strong>Spitzenstellung einnehmen kann. Als relevante Punkte werden dort <strong>aus</strong>drücklichbenannt: Steuererleichterungen <strong>und</strong> andere beihilferechtskonforme Anreize zumKauf der Fahrzeuge; die Möglichkeit, für die von öffentlichen Stellen angeschafftenNeufahrzeuge <strong>eine</strong>n Mindestanteil an Fahrzeugen mit Elektroantrieb verbindlichvorzuschreiben; die Möglichkeit, Tankstellen zur Einführung der notwendigenInfrastruktur zu verpflichten sowie <strong>eine</strong> weitere Verbesserungen derEnergieeffizienz von Fahrzeugen nach 2012. Betont wird auch der Zusammenhangzwischen dem Ausbau der <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong>, intelligentenVerbrauchsmessgeräten <strong>und</strong> der Entwicklung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb.4.2 Die Grenzen <strong>eine</strong>s künftigen RechtsrahmensDie angestrebte Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Förderung derElektromobilität <strong>und</strong> ihrer systemstützenden Funktion (systemintegrierte Kopplung)kann nur unter Beachtung der einschlägigen europa- <strong>und</strong> verfassungsrechtlichenVorgaben erfolgen. Im Folgenden werden daher zunächst die relevantenRegelungsbereiche des Europarechts (dazu 4.2.1) <strong>und</strong> anschließend desdeutschen Verfassungsrechts (dazu 4.2.2) identifiziert <strong>und</strong> dargestellt.4.2.1 Europarechtliche Grenzen für die Förderung der Elektromobilität inDeutschlandDas europäische Recht beeinflusst zunehmend die Gestaltungsfreiheit dernationalen Legislativ- <strong>und</strong> Exekutivorgane. Dabei beschränkt sich diese als„Europäisierung der nationalen Rechtsordnungen“ bezeichnete Entwicklung nichtnur auf das Ordnungsrecht mit <strong>eine</strong>r Vielzahl unionsrechtlicher Mindeststandards,sondern erstreckt sich in besonderem Maße auf die Vergabe nationalerSubventionen. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Europäischen Binnenmarktes <strong>und</strong> demZiel, ein System unverfälschten Wettbewerbs zu schaffen, enthält das europäischeWirtschaftsrecht zahlreiche rechtliche Vorgaben zum Schutz des Wettbewerbs inEuropa. Im Mittelpunkt dieser Vorgaben stehen hierbei die europäischenGr<strong>und</strong>freiheiten, das Beihilfeverbot sowie das europäische Abgabenrecht <strong>und</strong> diehierzu erlassenen Rechtsakte. Im Folgenden soll anhand dieser Vorgaben59 KOM(2008) 781 endgültig/2 vom 13.11.2008, Mitteilung der Kommission an das EuropäischeParlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozial<strong>aus</strong>schuss <strong>und</strong> den Ausschuss derRegionen, Zweite Überprüfung der Energiestrategie, EU-Aktionsplan fürEnergieversorgungssicherheit <strong>und</strong> -solidarität, Nr. 3, Spiegelstrich 2 <strong>und</strong> 4.

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