09.07.2015 Aufrufe

Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 224.1.2.4 BatteriegesetzDas Batteriegesetz (BattG) 55 , basierend auf der Richtlinie 2006/66/EG 56 , beinhaltetallgem<strong>eine</strong> Vorschriften für Vertrieb, Rücknahme <strong>und</strong> Kennzeichnung vonBatterien. Nach der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 5 sind Batterien inElektrofahrzeugen „Industriebatterien“. Nach den §§ 5, 8, 9, 14 BattG haben dieHersteller <strong>und</strong> Vertreiber von Industriebatterien diese unentgeltlichzurückzunehmen <strong>und</strong> zu verwerten. Darüber hin<strong>aus</strong> sind die Bestimmungen derAltfahrzeug-Verordnung <strong>und</strong> des KrW-/AbfG zu beachten, §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 2, 9Abs. 1 Satz 3 HS 2 BattG. Die Kennzeichnungspflicht nach § 17 BattG erfasstbislang die verbotene Entsorgung von Batterien („k<strong>eine</strong> Entsorgung überH<strong>aus</strong>müll“) <strong>und</strong> die Angabe bestimmter Inhaltsstoffe.4.1.2.5 RaumordnungsrechtAuch in der Raumordnung hat das Thema Elektromobilität bereits Einzug aufhöchster Planungsebene 57 gef<strong>und</strong>en. So wird etwa im LandesentwicklungsplanSachsen von 2003 in Anhang 3 (Fachplanerische Inhalte desLandschaftsprogramms) auf Seite 152 ein verstärkter Einsatz vonElektrofahrzeugen zur Luftreinhaltung, Emissions- <strong>und</strong> Schadstoffreduktiongefordert.4.1.3 Politik der EU-KommissionDer Vollständigkeit halber sollen an dieser Stelle auch zwei für die Elektromobilitätmaßgebliche Mitteilungen der EU-Kommission dargestellt werden:4.1.3.1 KOM(2009) 104 endgültigNach KOM(2009) 104 endgültig (Mitteilung der Kommission – Maßnahmen zurBewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie) 58 fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Umweltforschung zu unterstützen <strong>und</strong>Investitionen in Infrastrukturen für umweltfre<strong>und</strong>lichen Verkehr wie etwa fürFahrzeuge mit Elektroantrieb zu erhöhen.55 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme <strong>und</strong> die umweltverträgliche Entsorgung vonBatterien <strong>und</strong> Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582).56 Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 6. September 2006 überBatterien <strong>und</strong> Akkumulatoren sowie Altbatterien <strong>und</strong> Altakkumulatoren <strong>und</strong> zur Aufhebung derRichtlinie 91/157/EWG, ABl. EU Nr. L 266/1 vom 26.9.2006.57 Auf den Landesentwicklungsplan <strong>eine</strong>s B<strong>und</strong>eslandes (landesweiter Raumordnungsplan) folgenfür die Teilräume der Länder die Regionalpläne <strong>und</strong> schließlich die gemeindlichen Bauleitpläne, vgl.§ 8 ROG.58 KOM(2009) 104 endgültig vom 25.02.2009, Mitteilung der Kommission – Maßnahmen zurBewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie, Seite 8.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!