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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 20Methodologie zur Berechnung des Anteils der im Verkehrssektor verbrauchtenEnergie <strong>aus</strong> erneuerbaren Quellen zu überprüfen.4.1.1.4 KraftstoffqualitätsrichtlinieDie Richtlinie 2009/30/EG (Kraftstoffqualitätsrichtlinie) 48 ändert die Richtlinie98/70/EG <strong>und</strong> hat u.a. das Ziel der Minderung vonLebenszyklustreibh<strong>aus</strong>gasemissionen (CO 2 , CH 4 <strong>und</strong> N 2 O) beiStraßenkraftfahrzeugen <strong>und</strong> mobilen Maschinen <strong>und</strong> Geräten. Nach Art. 1 Nr. 5(Änderung Art. 7a Abs. 1 Satz 3) stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Anbieterelektrischen Stroms zur Verwendung in Straßenfahrzeugen die Möglichkeit haben,<strong>eine</strong>n Beitrag zur Minderungsverpflichtung nach dem neuen Art. 7a Abs. 2 49 zuleisten. Das Verfahren zur genauen Berechnung des Beitrages vonStraßenfahrzeugen mit Elektroantrieb soll jedoch erst noch festgelegt werden (Art.7a Abs. 5d in Verbindung mit. Art. 11 Abs. 4). Schließlich hat die EU-Kommissionnach Art. 9 Abs. 1h bis Ende 2012 <strong>eine</strong>n Bericht vorzulegen, der alle Entwicklungenim Bereich der Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb berücksichtigen soll.4.1.2 Nationales Recht4.1.2.1 Investitions- <strong>und</strong> Tilgungsfonds-GesetzIm Rahmen des Konjunkturpakets II ist im Gesetz zur Errichtung <strong>eine</strong>sSondervermögens „Investitions- <strong>und</strong> Tilgungsfonds“ (ITFG) 50 , Anlage zu § 3 Absatz2, Titelgruppe 06, die Förderung anwendungsorientierter Forschung im BereichMobilität enthalten. Hierzu zählt die „Demonstration <strong>und</strong> Pilotprojekte: Vor allemElektrofahrzeuge, Batterieproduktion <strong>und</strong> -recycling, Ladeinfrastruktur,Netzintegration, Lade- <strong>und</strong> Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie), Feldversuche<strong>und</strong> neue Biokraftstoffe".48 Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 23. April 2009 zurÄnderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- <strong>und</strong>Gasölkraftstoffe <strong>und</strong> die Einführung <strong>eine</strong>s Systems zur Überwachung <strong>und</strong> Verringerung derTreibh<strong>aus</strong>gasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick aufdie Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe <strong>und</strong> zur Aufhebung der Richtlinie93/12/EWG, ABl. EU Nr. L 140/88 vom 05.06.2009.49 „Die Mitgliedstaaten verpflichten die Anbieter, die Lebenszyklustreibh<strong>aus</strong>gasemissionen proEnergieeinheit des gelieferten Kraftstoffs oder des Energieträgers bis zum 31. Dezember 2020 sostetig wie möglich um bis zu 10 % gegenüber dem in Absatz 5 Buchstabe b genannten Basiswert fürKraftstoffe zu mindern.“50 Gesetz zur Errichtung <strong>eine</strong>s Sondervermögens „Investitions- <strong>und</strong> Tilgungsfonds“ (ITFG) vom 2.März 2009 (BGBl. I S. 416, 417), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S.1577).

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