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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 19<strong>Erneuerbare</strong>r Energie mehrfach auf den Flottengrenzwert angerechnet werden 45 .Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Ziele der CO 2 -PKW-Verordnungnoch kosteneffizienter erreicht werden können.4.1.1.3 <strong>Erneuerbare</strong>-<strong>Energien</strong>-RichtlinieDie Richtlinie 2009/28/EG (Förderung der Nutzung von Energie <strong>aus</strong> erneuerbarenQuellen) 46 fordert <strong>eine</strong>n geringeren Energieverbrauch <strong>und</strong> <strong>eine</strong> verbesserteEnergieeffizienz im Verkehrssektor <strong>und</strong> sieht hierfür die Steigerung des Anteils derElektrofahrzeuge an den insgesamt hergestellten Fahrzeugen als <strong>eine</strong>s derwichtigsten Instrumente an (Erwägungsgr<strong>und</strong> 28). Nach Art. 3 Abs. 4 muss im Jahr2020 der Anteil <strong>Erneuerbare</strong>r Energie am Endenergieverbrauch im Verkehrssektormindestens 10 Prozent entsprechen. Die Berechnungsformel hierfür wird in Abs. 4c<strong>und</strong> im Muster für den nationalen Aktionsplan (3.2, Seite 39) festgelegt. Bei derBerechnung des Beitrags von Elektrizität, die <strong>aus</strong> erneuerbaren Energiequellenerzeugt <strong>und</strong> in Elektrofahrzeugen verbraucht wird, haben die Mitgliedstaaten dieWahl zwischen dem durchschnittlichen Anteil <strong>Erneuerbare</strong>r Energie in der EU <strong>und</strong>dem jeweiligen Landesdurchschnitt; darüber hin<strong>aus</strong> wird bei der Berechnung derElektrizitätsmenge, die <strong>aus</strong> erneuerbaren Energiequellen erzeugt <strong>und</strong> inStraßenfahrzeugen mit Elektroantrieb verbraucht wird, dieser Verbrauch als der2,5-fache Energiegehalt der zugeführten Elektrizität <strong>aus</strong> erneuerbarenEnergiequellen angesetzt. Damit soll die Energieeffizienz der Elektrofahrzeugegegenüber dem Verbrennungsmotor berücksichtigt werden.Während die Richtlinie im Übrigen den Mitgliedstaaten weitgehend überlässt, inwelchen Bereichen (Strom, Wärme, Kälte, Verkehr) der Anteil <strong>Erneuerbare</strong>r<strong>Energien</strong> gesteigert werden muss, um die nationalen Ziele insgesamt zu erreichen,wird für den Verkehrsbereich hierdurch ein verbindliches Mindestziel festgelegt 47 .Nach Art. 3 Abs. 4 UAbs. 3 hat die EU-Kommission bis Ende 2011 vorzuschlagen,unter welchen Bedingungen es zulässig ist, die Gesamtelektrizitätsmenge <strong>aus</strong>erneuerbaren Quellen, die für den Antrieb aller Arten von Fahrzeugen mitElektroantrieb verwendet wird, zu berücksichtigen. Schließlich hat die EU-Kommission nach Art. 23 Abs. 8 lit. b), iv) bis Ende 2014 die kommerzielleVerfügbarkeit von Fahrzeugen mit Elektro- <strong>und</strong> Hybridantrieb sowie die gewählte45 B<strong>und</strong>esregierung, Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der B<strong>und</strong>esregierung, August2009, Seite 38, http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1091800/Nationaler-Entwicklungsplan-Elektromobilitaet.pdf.46 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 23. April 2009 zurFörderung der Nutzung von Energie <strong>aus</strong> erneuerbaren Quellen <strong>und</strong> zur Änderung <strong>und</strong>anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG <strong>und</strong> 2003/30/EG, ABl. EU Nr. L 140/16 vom05.06.2009.47 T. Müller, Neujustierung des europäischen Umweltenergierechts im Bereich <strong>Erneuerbare</strong>r<strong>Energien</strong>? – Zur Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie <strong>aus</strong> erneuerbaren Quellen –, in:W. Cremer/J.-C. Pielow, Probleme <strong>und</strong> Perspektiven im Energieumweltrecht, S. 142 (155); W.Lehnert/J. Vollprecht, ZUR 2009, S. 307 (308).

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