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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 178bei Anfangs wenigen Fahrzeugen nicht lohnenswert. Eine Refinanzierung desAufb<strong>aus</strong> <strong>aus</strong>schließlich durch Einnahmen der Stromanbieter bzw. Netzbetreiber istnicht realistisch. Eine staatliche Verpflichtung zusammen mit der Möglichkeit derRefinanzierung über die Netzentgelte würde die Aufgabe zum Aufbau derintelligenten Netzinfrastruktur vom Staat auf die Netzbetreiber übertragen. DieNetzbetreiber müssten in <strong>eine</strong> Vorfinanzierung der Investition gehen <strong>und</strong> sich dieKosten über die Netzentgelte wiederholen. Dies würde bei Investitionen von 6Milliarden Euro <strong>eine</strong> Erhöhung der Netzentgelte um 0,1 Cent pro kw/h bis 2020benötigen.AusblickDer Nutzer des Elektrofahrzeugs wird auf vertraglicher oder gesetzlicher BasisTeilnehmer am Regelenergiemarkt. Er stellt s<strong>eine</strong> Batterie als Speicher für dasStromnetz zur Verfügung. Er kann damit positive (= Einspeisung von gespeichertenStrom) <strong>und</strong> negative Regelenergieleistung (= Stromspeicherung) bereitstellen. Einsolches Instrument ist sehr aufwendig <strong>und</strong> durch hohe Komplexität geprägt. Daherkann es im Rahmen dieser Untersuchung nicht analysiert werden. Gleichwohl sollein erster Ausblick gegeben <strong>und</strong> erste zu klärende Fragen benannt werden.Die Schwierigkeiten beruhen zum <strong>eine</strong>n darauf, dass ein solches Instrumentmehrpolig ist, da neben dem Fahrzeugnutzer <strong>und</strong> dem für die Beschaffung vonRegelenergie verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber auch der Lieferant desFahrstroms berücksichtigt werden muss. Zum anderen müssen Vorkehrungengetroffen werden, dass die Leistung der Batterien dem Regelenergiemarkt zurVerfügung steht <strong>und</strong> auch genutzt wird. Dabei sind die im Gegensatz zu densonstigen Strukturen des Regelenergiemarktes geringe Einzelleistung ebenso wiedie für die Fahrzeugnutzer relevanten höheren Batteriekosten durch zusätzlicheLadevorgänge große Her<strong>aus</strong>forderungen.Auf der anderen Seite können die Fahrzeugnutzer durch <strong>eine</strong> Teilnahme amRegelenergiemarkt relevante Einnahmen erzielen. Auf der Basis durchschnittlicherLeistung- <strong>und</strong> Arbeitspreise könnte der Nutzer <strong>eine</strong>s Elektrofahrzeugs daher mehrals 1000 Euro pro Jahr durch Regelenergieleistungen einnehmen <strong>und</strong> dadurch dieRefinanzierung der Batteriemehrkosten beschleunigen:• Bei <strong>eine</strong>m mittleren Leistungspreis von 70 Euro/kW 515 pro Jahr ergeben sich bei<strong>eine</strong>r Anschlussleistung von 10 kW jährliche Einnahmen von 700 Euro.• Wenn z.B. ein Elektrofahrzeug mit <strong>eine</strong>r Batteriespeicherkapazität von 10 kWhzweimal pro Tag 50 % s<strong>eine</strong>r Speichermenge zur Verfügung stellt, entstehenEinnahmen von 550 Euro/a, wenn der Arbeitspreis 15 ct/kWh 516 beträgt.515 Durchschnittlicher Leistungspreis für positive Sek<strong>und</strong>ärregelleistung in 2008.516 Durchschnittlicher Arbeitspreis für positve Sek<strong>und</strong>ärregelleistung in 2008.

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