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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 8- Erstellung <strong>eine</strong>s ministeriellen Konzepts zur Nutzung desBauplanungsrechts für das Repowering, einschließlich Abbauadministrativer Hemmnisse (Höhenbegrenzungen, Abstandsregelungen) 15- Schaffung <strong>eine</strong>r b<strong>und</strong>esgesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage für die sofortigeVollziehbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beiWiderspruch <strong>und</strong> Anfechtungsklage <strong>eine</strong>s Dritten- Erstreckung der Genehmigung nach der Seeanlagenverordnung auch aufdie Zulassung der notwendigen Kabel bis zum Netzverknüpfungspunkt 16- Ausstattung von Zulassungstatbestand <strong>und</strong> -verfahren derSeeanlagenverordnung mit <strong>eine</strong>r Konzentrationswirkung, so dass k<strong>eine</strong>weiteren die Anlage betreffenden behördlichen Entscheidungenerforderlich sind 17• Wasserkraft- Vereinfachung des wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens 18• Geothermie 19- Ausnahme der oberflächennahen Nutzung der Erdwärme (bis 400 mTiefe) vom Anwendungsbereich des B<strong>und</strong>esberggesetzes- Schaffung <strong>eine</strong>s gesetzlichen Anspruchs für potentielle Betreiber <strong>eine</strong>rGeothermieanlage auf Offenlegung der umfangreichen bei denBergbehörden vorhandenen Geodaten im Bergrecht- Ermöglichung der gleichzeitigen hydrothermalen <strong>und</strong> petrothermalenWärmenutzung in <strong>eine</strong>m Feld durch horizontale Unterteilung derErlaubnis- <strong>und</strong> Bewilligungsfelder im B<strong>und</strong>esberggesetz- Befreiung von der Pflicht zur Zulassung <strong>eine</strong>s bergrechtlichenBetriebsplans unter vereinfachten Vor<strong>aus</strong>setzungenFall nicht rechtzeitiger Behördenstellungsnahmen <strong>und</strong> der Unbeachtlichkeit verspäteterStellungnahmen im BImSchG-Verfahren).15 BMU, EEG-Erfahrungsbericht 2007, Seite 121.16 S. Klinski/H. Buchholz/K. Schulte/K. Rehfeldt/G. Nehls, Entwicklung <strong>eine</strong>r Umweltstrategie für dieWindenergienutzung an Land <strong>und</strong> auf See, 2007, Seite 109 f., 114; A. Zimmermann, DÖV 2003,133, 135; H. Hübner, ZUR 2000, 137, 138.17 S. Klinski, Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer <strong>Energien</strong> – Derrechtliche Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von erneuerbaren<strong>Energien</strong> zu Zwecken der Strom-, Wärme- <strong>und</strong> Gasversorgung, 2005, Seite 73.18 BMU, EEG-Erfahrungsbericht 2007, Seite 68.19 Zu den folgenden Einzelvorschlägen vgl. M. Altrock/A. Große/W. Lehnert, Rechtshemmnisse fürdie Genehmigung tiefengeothermischer Anlagen, 2009, Seite 52 f.

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