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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 1456. Instrument• reduzierter Mehrwertsteuersatz – Satz bei Anschaffung <strong>eine</strong>s FahrzeugesQualitativer Indikator „Praktikabilität / Umsetzbarkeit“Dieses Instrument ist im Gr<strong>und</strong>e umsetzbar. Da aber der MwSt. - Satz nur auf 15Prozent abgesenkt werden darf (Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006/112/EG –siehe auch 4.2.1.2.2), dürfte die monetäre Wirkung unzureichend sein.Qualitativer Indikator „Anreizwirkung für den Ausbau dezentraler Anlagen“K<strong>eine</strong> AnreizwirkungQualitativer Indikator „Anreizwirkung für den Ausbau <strong>eine</strong>r intelligentenLadeinfrastruktur / Speicher“Ein indirekter Anreiz beim Speicher ist gegeben, da mit der Förderung des Kaufs<strong>eine</strong>s Elektroautos durch <strong>eine</strong> Absenkung des Mehrwertsteuersatzes hauptsächlichdie höheren Batteriekosten <strong>aus</strong>geglichen werden, das heißt der Kauf des SpeichersBatterie gefördert wird. Die monetäre Wirkung reicht aber bei vielen Fahrzeugtypeninsbesondere zu Beginn der Markteinführung nicht <strong>aus</strong>.Wie bei den vorherigen Instrumenten ist <strong>eine</strong> indirekte Anreizwirkung gegeben,wenn der Zuschuss mit Qualitätsanforderungen verb<strong>und</strong>en sind, die das bidirektionale<strong>und</strong> gesteuerte Laden der Elektrofahrzeuge ermöglichen.Qualitativer Indikator „Anreizwirkung auf Effizienzsteigerung <strong>und</strong>Verkehrsverlagerung“Die Anreizwirkung der Förderungen zum Kauf <strong>eine</strong>s Elektrofahrzeugs auf dieEffizienzsteigerungen im Verkehr werden bei Instrument 1 <strong>aus</strong>führlich dargelegt.Quantitativer Indikator „Markteinführung <strong>und</strong> Fördervolumen“Für die Markteinführung sind gerade in den ersten Jahren hohe Fördersummen proFahrzeug nötig, wie schon bei Instrument 1 aufgeführt.Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz würde bei der gegebenen Möglichkeit <strong>eine</strong>rReduzierung von 19 % auf 15 % bedeuten dass im Jahr 2012 ein Kleinwagen <strong>eine</strong>Förderung von ca. 1.000 Euro erhält <strong>und</strong> ein Mittelklassewagen <strong>eine</strong> Förderung vonca. 1.500 Euro. Im Jahr 2017 würde die Reduzierung beim Kleinwagen noch in<strong>eine</strong>r Höhe von ca. 500 Euro erfolgen, benötigt wird aber <strong>eine</strong> Förderung von fast

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