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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 144Qualitativer Indikator „Anreizwirkung für den Ausbau dezentraler Anlagen“K<strong>eine</strong> AnreizwirkungAnmerkung: Ein indirekter Anreiz ist eventuell gegeben, wenn ein Unternehmen dieKoppelung der E-Fahrzeugflotte mit <strong>eine</strong>r dezentralen Stromversorgung derLadestation <strong>aus</strong> <strong>Erneuerbare</strong>r <strong>Energien</strong> fördern möchte, um so ein positives Imagezu bekommen. Das Unternehmen macht so sein Engagement für <strong>eine</strong> saubereStromversorgung sichtbar. Die Umsetzung ist aber <strong>eine</strong> freiwillige Leistung desUnternehmens. Der Effekt wird verbessert, wenn <strong>eine</strong> direkte Verbindung zu <strong>eine</strong>rImagekampagne Elektromobilität gezogen wird.Qualitativer Indikator „Anreizwirkung für den Ausbau <strong>eine</strong>r intelligentenLadeinfrastruktur / Speicher“Ein indirekter Anreiz beim Speicher gegeben, da mit der Förderung des Kaufs<strong>eine</strong>s Elektroautos durch <strong>eine</strong> Sonderabschreibung hauptsächlich die höherenBatteriekosten <strong>aus</strong>geglichen werden, das heißt der Kauf des Speichers Batteriegefördert wird. Eine Fahrzeugflotte hat zudem den Vorteil, dass nicht ein einzelnerSpeicher sondern ein Pool von Speichern gefördert wird.Qualitativer Indikator „Anreizwirkung auf Effizienzsteigerung <strong>und</strong>Verkehrsverlagerung“Die Anreizwirkung der Förderungen zum Kauf <strong>eine</strong>s Elektrofahrzeugs auf dieEffizienzsteigerungen im Verkehr werden bei Instrument 1 <strong>aus</strong>führlich dargelegt.Quantitativer Indikator „Markteinführung <strong>und</strong> Fördervolumen“Für die Markteinführung sind gerade in den ersten Jahren hohe Fördersummen proFahrzeug nötig, wie schon bei Instrument 1 aufgeführt.Da <strong>eine</strong> Sonderabschreibung im Rahmen der Steuererklärung wie bei derEinkommensteuer nur die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Gewinnsabsenkt, dürfte auch sie nicht geeignet sein, die benötigte Fördersumme zum Kauf<strong>eine</strong>r Fahrzeugflotte <strong>aus</strong> Elektroautos zu aktivieren.Zudem müsste <strong>eine</strong> sehr starke Ausdifferenzierung fest geschrieben werden,welcher Fahrzeugtyp bis wann von <strong>eine</strong>r Sonderabschreibung profitieren kann, dadie benötigten Fördersummen <strong>und</strong> insbesondere Förderzeiträume unterschiedlichsind. So ist z.B. für <strong>eine</strong>n PHEV-Oberklassewagen ab 2016 k<strong>eine</strong> Förderung mehrnötig, während der Elektrokleinwagen noch <strong>eine</strong> Steuervergünstigung von 5.400Euro bekommen müsste.

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