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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 7gesetzt werden. Eine bloße Erhöhung des in § 1 Abs. 2 EEG vorgegebenenAusbauziels dürfte dafür nicht geeignet sein, da es sich hierbei zum <strong>eine</strong>n ohnehinum ein Mindestziel handelt <strong>und</strong> zum anderen rechtlich nicht bindend ist 10 . Dagegenkann aber zum Beispiel <strong>eine</strong> Anhebung der Vergütungssätze die gewünschtenEffekte erzielen. Eine solche Erhöhung könnte sich etwa an den Ergebnissen deszu erarbeitenden EEG-Erfahrungsberichts 2011 orientieren.Ebenso gut kann der Ausbau der <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> aber auch durch denAbbau bestehender Hemmnisse erfolgen. Die Möglichkeiten zur Erhöhung derStromerzeugung <strong>aus</strong> <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> um den für die Nutzung derElektromobilität erforderlichen Energiebedarf (gegenüber dem bisherigenAusbaupfad hin<strong>aus</strong>) sind vielfältig. Eine umfassende oder gar abschließendeAnalyse ist im Rahmen dieses Vorhabens nicht möglich. Vielmehr können hierlediglich erste Anstöße gegeben werden, die gesondert <strong>aus</strong>gearbeitet werdenmüssten. Denkbare Ansätze können <strong>aus</strong> den im Rahmen andererForschungsvorhaben erarbeiteten Ergebnissen abgeleitet werden. Hier kann zumBeispiel auf die Analysen von Klinski 11 oder Altrock/Große/Lehnert 12 sowie auf dieErkenntnisse <strong>aus</strong> dem vom BMU vorgelegten EEG-Erfahrungsbericht 2007 13verwiesen werden. Folgende dort unterbreitete Vorschläge ersch<strong>eine</strong>n geeignet,den gewünschten zusätzlichen Ausbau der <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> zu ermöglichen:• Windenergie- Korrektur <strong>und</strong> Ergänzung der Regelungen des Baugesetzbuchs bzw. vonVerordnungsermächtigungen zum B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz(BImSchG), um zu verhindern, dass die gesetzlich vorgesehenenSteuerungsmechanismen für die Windenergienutzung unterlaufenwerden 1410 Vgl. etwa P. Salje, EEG, 5. Auflage 2009, § 1 Rn. 1, 2 a.E.; J. Reshöft in: ders, EEG, 3. Auflage2009, § 1 Rn. 5, 32; W. Frenz in: ders/H.-J. Müggenborg, EEG, 2010, § 1 Rn. 1, 118.11 S. Klinski, Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer <strong>Energien</strong> – Derrechtliche Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von erneuerbaren<strong>Energien</strong> zu Zwecken der Strom-, Wärme- <strong>und</strong> Gasversorgung, 2005.12 M. Altrock/A. Große/W. Lehnert, Rechtshemmnisse für die Genehmigung TiefengeothermischerAnlagen, 2009.13 BMU, Erfahrungsbericht 2007 zum <strong>Erneuerbare</strong>-<strong>Energien</strong>-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), 7.November 2007, http://erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erfahrungsbericht_eeg_2007.pdf.14 S. Klinski, Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer <strong>Energien</strong> – Derrechtliche Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von erneuerbaren<strong>Energien</strong> zu Zwecken der Strom-, Wärme- <strong>und</strong> Gasversorgung, 2005, Seite 53 f. (z.B. Abschaffungder Möglichkeit zur Aussetzung von Bauantragsverfahren nach § 15 Abs. 3 BauGB; Beschränkungdes § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB auf die Rückb<strong>aus</strong>icherung in Form <strong>eine</strong>r Baulast; Schaffung vonRechtsgr<strong>und</strong>lagen – etwa in § 9 BauGB – zur Sicherung spezieller Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsflächenfür Ersatzanlagen im Rahmen des Repowerings; B<strong>und</strong>esrechtliche Vorgaben zu Abstandsfragen<strong>und</strong> ähnlichen Aspekten der Windenergienutzung; Übernahme von Zustimmungsfiktionen für den

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