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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 139Qualitativer Indikator „Anreizwirkung für den Ausbau dezentraler Anlagen“Es ist k<strong>eine</strong> Anreizwirkung gegeben, siehe aber Anmerkung beim nächstenIndikator.Qualitativer Indikator „Anreizwirkung für den Ausbau <strong>eine</strong>r intelligentenLadeinfrastruktur / Speicher“Ein indirekter Anreiz beim Speicher ist gegeben, da mit der Förderung des Kaufs<strong>eine</strong>s Elektroautos durch <strong>eine</strong> Steuerbefreiung die höheren Batteriekosten<strong>aus</strong>geglichen werden, das heißt der Kauf des Speichers Batterie wird gefördert. Fürdie indirekte Anreizwirkung ist die Koppelung mit Qualitätsanforderungenerforderlich, die das bi-direktionale <strong>und</strong> gesteuerte Laden der Elektrofahrzeugeermöglichen.Qualitativer Indikator „Anreizwirkung auf Effizienzsteigerung <strong>und</strong>Verkehrsverlagerung“Förderungen zum Kauf <strong>eine</strong>s Elektrofahrzeugs haben <strong>eine</strong> direkte Anreizwirkungzu Effizienzsteigerungen im Verkehr, da der energetische Wirkungsgrad desElektromotors höher ist als der des Verbrennungsmotors. Auch wird die Nutzungdes Batteriespeichers innerhalb der Netzintegration dazu führen, dassEffizienzgewinne erfolgen, indem mehr <strong>Erneuerbare</strong>-<strong>Energien</strong>-Strom im Netzaufgenommen werden kann.Wie bei der Beschreibung der Indikatoren <strong>und</strong> Kriterien schon festgestellt wurde, istes dazu notwendig Förderinstrumente mit Qualitätsanforderungen zu verbinden.Quantitativer Indikator „Markteinführung <strong>und</strong> Fördervolumen“Für die Markteinführung sind gerade in den ersten Jahren hohe Fördersummen proFahrzeug nötig, im Jahr 2012 z.B. 15.700 Euro für Elektrokleinwagen, 20.300 fürElektromittelklassewagen <strong>und</strong> 6.000-8.400 Euro für Plug-in-Hybrid Klein- <strong>und</strong>Mittelklassewagen. Diese Beträge werden sich wegen der angenommenenBatteriekostenentwicklung zwar schnell verringern, Elektroklein- <strong>und</strong>Mittelklassewagen haben jedoch z.B. auch noch 2017 <strong>eine</strong> Förderung von fast4.000 Euro nötig, während PHEV- Klein- <strong>und</strong> Mittelklassewagen in dem Jahrerstmals k<strong>eine</strong>n Zuschuss mehr benötigen.Diese Förderung kann das Instrument nicht leisten, selbst bei <strong>eine</strong>r zehnjährigenSteuerbefreiung würde ein Kleinwagen oder ein Mittelklassewagen durch <strong>eine</strong>Steuerbefreiung nicht zu der benötigten Fördersumme kommen. So wird z.B. bei<strong>eine</strong>r zehnjährigen Steuerbefreiung ein Fahrzeug z.B. der Golfklasse um ca. 2.000Euro (200 Euro pro Jahr) entlastet. Die Ersparnis reicht nicht <strong>aus</strong>, um dieZusatzkosten des Elektrofahrzeugs <strong>aus</strong>zugleichen.

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