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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 6Stromnetze oder geringer Stromnachfrage unterb<strong>und</strong>en werden muss. Hierdurchkann die Elektromobilität sinnvoll in das System <strong>eine</strong>s <strong>Erneuerbare</strong>nEnergiestrommix einbezogen werden. Somit stehen durch die Elektromobilitätsogar tatsächlich zusätzliche Strommengen <strong>aus</strong> <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> zurVerfügung 6 .2.4 Bilanzielle KooplungÜber diesen Aspekt der Systemstützung <strong>und</strong> der Zusätzlichkeit hin<strong>aus</strong> ist es <strong>aus</strong>Sicht der Klimaschutzbilanz der Elektromobilität trotzdem erforderlich, den durchdie verstärkte Nutzung von Elektrofahrzeugen verursachten zusätzlichenElektrizitätsbedarf <strong>aus</strong> <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> zu decken. In diesem Sinne fordertauch die B<strong>und</strong>esregierung in ihrem „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“:„Der zusätzliche Bedarf an elektrischer Energie in diesem Sektor ist durch Strom<strong>aus</strong> <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> zu decken. Vorrangig sollte dafür der anderweitig nichtnutzbare Strom <strong>aus</strong> fluktuierenden <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> im Rahmen desLastmanagements 7 durch Elektromobilität genutzt werden 8 . Für den darüber hin<strong>aus</strong>gehenden Strombedarf für Elektromobilität sind weitere Ausbaupotentiale der<strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> zu erschließen“ 9 .Zusätzlichkeit in diesem Sinne ist so zu verstehen, dass der durch dieElektromobilität erwartete zusätzliche Strombedarf bilanziell durch extra erzeugteElektrizität <strong>aus</strong> <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> gedeckt werden soll (bilanzielle Kopplung).Daher ist es notwendig, weitere Anreize zur Stromerzeugung im Rahmen des EEG(Vergütungssätze etc.) <strong>und</strong> flankierender Instrumente (Planungsrecht, Steuern etc.)zu setzen, um <strong>eine</strong> gegenüber dem eingeschlagenen Entwicklungspfad erhöhteElektrizitätsgewinnung <strong>aus</strong> erneuerbaren Quellen zu aktivieren. Dabei vermeidet<strong>eine</strong> sachgerechte Abstimmung der Ausgestaltung des Instrumentenverb<strong>und</strong>essowie s<strong>eine</strong>r Einzelkomponenten Widersprüche <strong>und</strong> Ineffizienzen. Dem EEG <strong>und</strong>s<strong>eine</strong>n flankierenden Gesetzen wird die Aufgabe zugeschrieben, den Anteil der<strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> am Stromverbrauch stetig zu erhöhen. DasFörderinstrumentarium für die Elektromobilität sollte dabei selbst k<strong>eine</strong>gleichgerichteten Anreize setzen (siehe oben), sondern dieses Anliegen durch <strong>eine</strong>erweiterte Nutzung der Puffer- <strong>und</strong> Speichermöglichkeiten unterstützen(systemintegrierte Kopplung).Um zusätzliche Elektrizität <strong>aus</strong> <strong>Erneuerbare</strong>n <strong>Energien</strong> zu erzeugen kanngr<strong>und</strong>sätzlich jede Regelung des EEG oder <strong>eine</strong>r s<strong>eine</strong>r flankierendenSteuerungsansätze so verändert werden, dass zusätzliche Anreize für Investitionen6 Eine <strong>aus</strong>führliche Erläuterung <strong>und</strong> Darstellung von Zahlen erfolgt insbesondere in Kapitel 3.7 Lastmanagement ist <strong>eine</strong> Möglichkeit, Stromerzeugung <strong>und</strong> –verbrauch besser aufeinanderabzustimmen.8 S.o. 2.39 Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der B<strong>und</strong>esregierung, August 2009, Seite 17.

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