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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 122Ausführungsbestimmungen entsprechende differenzierte Fördersummen verankernkann.Neben der Förderung des individuellen Kaufs <strong>eine</strong>s Fahrzeugs sehen die Autoreninsbesondere in der Förderung des Kaufs von Fahrzeugflotten <strong>eine</strong> gute Chancebei den Automobilherstellern den Druck zu erhöhen mehr Geld für dieBatterieentwicklung zur Verfügung zu stellen <strong>und</strong> möglichst schnell in dieSerienproduktion dieser Fahrzeuge einzusteigen.Eine Finanzierung der Markteinführung der Elektromobilität kann zum großen Teildurch eingesparte Importkosten fossiler Energieträger im übertragenen Sinne <strong>eine</strong>rvolkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gegenfinanziert werden.Gleichzeitig zeigt die Studie, dass neben der finanziellen Förderung viele „weiche“Förderinstrumente die Markteinführung der Elektromobilität auch schon kurzfristigbegleiten können <strong>und</strong> sollten. Vereinzelt ergibt sich hierfür allerdings noch einrechtlicher Anpassungsbedarf. Mit dem Maßnahmenpaket des B<strong>und</strong>esverbandesSolare Mobilität zu den Meseberger Beschlüssen Punkt 26 „Elektromobilität“ liegenzudem konkrete Vorschläge vor 514 .<strong>Erneuerbare</strong> Elektromobilität wird sich zudem nur durchsetzen, wenn dem Nutzergleichzeitig die Möglichkeit geschaffen wird, sein Fahrzeug an <strong>eine</strong> Ladestationanschließen zu können, sobald er sein Fahrzeug parkt. Damit ist es unabdingbar,dass begleitend mit dem Kauf der Fahrzeuge der Aufbau <strong>eine</strong>r intelligentenLadeinfrastruktur erfolgt, sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlichen Raum.Insbesondere wegen der hohen Kostenunterschiede unterschiedlicher Systememuss von Seiten des B<strong>und</strong>es dringend ein technischer Standard vorgegebenwerden, der die Qualitätsanforderungen definiert, die das bi-direktionale <strong>und</strong>gesteuerte Laden der Elektrofahrzeuge ermöglicht. Dieser Maßnahme kommt <strong>eine</strong>zentrale Bedeutung zu, damit Elektromobilität zur Netzintegration <strong>Erneuerbare</strong>r<strong>Energien</strong> beitragen kann. Neben möglichen finanziellen Förderinstrumenten(Marktanreizprogramm, KfW-Darlehen) sollten auch die übrigen rechtlichenMöglichkeiten genutzt werden, um den Aufbau <strong>eine</strong>r intelligenten Ladeinfrastrukturzu beschleunigen. Hierzu zählen zunächst vor allem der in Kapitel 5 aufgezeigteÄnderungs- <strong>und</strong> Anpassungsbedarf im bestehenden deutschen Recht sowie dieNutzung aller kommunalen Handlungsspielräume zur Förderung <strong>eine</strong>r514 B<strong>und</strong>esverband Solare Mobilität, Maßnahmen zum Klimaschutz . Meseberg Punkt 26„Elektromobilität“ Empfehlungen, Mai 2008

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