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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 1155.7 Elektromobilität <strong>und</strong> begleitende Förderung derInfrastrukturmaßnahmen5.7.1 Instrumentenübersicht:- Ausweisung von Infrastrukturflächen in Bebauungsplänen- Aufnahme von Ladeinfrastruktur in das Bauordnungsrecht-Aufnahme von Ladeinfrastruktur in die Parkraum- <strong>und</strong>Tankstellenbewirtschaftung- Koppelung der Infrastruktur mit dezentraler Stromerzeugung (Photovoltaik-Ladestation)5.7.2 Inhaltliche BewertungLadestationen führen sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlichen Raum zuzusätzlichem Platzbedarf <strong>und</strong> damit zu der Frage, wer diese Ladestationenvorhalten <strong>und</strong> finanzieren muss.Als Instrumente bieten sich zum <strong>eine</strong>n die Ausweisung von Flächen fürLadestationen im Rahmen von Bebauungsplänen an, als auch <strong>eine</strong> Festlegunginnerhalb der Parkraum- <strong>und</strong> Tankstellenbewirtschaftung nicht nur Parkplätzesondern auch Ladestationen vorzuhalten. Die Instrumente sind kurzfristigumsetzbar, das Aufstellen von Bebauungsplänen ist tägliches Geschäftkommunaler Verwaltungen. Auch könnte <strong>eine</strong> Änderung der entsprechendenVerordnung durch den Gesetzgeber erfolgen. Beide Instrumente haben <strong>eine</strong>ndirekten Anreiz zum Aufbau <strong>eine</strong>r Laderinfrastruktur <strong>und</strong> führen auch zu <strong>eine</strong>rdirekten Anreizwirkung zu Effizienzsteigerungen im Stromnetz, da die Möglichkeitder bi-direktionalen Nutzung der angeschlossene Speicher zu Effizienzgewinnen imNetz führt, indem ein höherer Anteil <strong>Erneuerbare</strong>r <strong>Energien</strong> im Netz aufgenommenwerden kann.Das Instrument „Festschreibung zum Vorhalten von Ladeinfrastruktur imBauordnungsrecht“ hat auf die Indikatoren Ladeinfrastruktur <strong>und</strong> Effizienzgewinndie gleichen direkten Anreizwirkungen. Auch <strong>eine</strong> Änderung desBauordnungsrechts könnte durch den Gesetzgeber erfolgen. Eine Umsetzung istaber nur durch die B<strong>und</strong>esländer möglich.

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