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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 107Neben der Stromstelle <strong>und</strong> dem Stromautomaten gibt es technisch zusätzlich nochdie Möglichkeit mit Schnellladestationen die Ladezeit <strong>eine</strong>r Batterie erheblich zuverringern. Nach dem derzeitigen Stand der Technik wäre dies <strong>eine</strong> Ladezeit von30 Minuten. Eine Studie des Unternehmens Roland Berger 458 geht davon <strong>aus</strong>, dassdie Schnellladung im Jahr 2015 noch 5-6 Minuten dauern würde. Der Einsatz vonSchnellladestationen ist aber mit technischen <strong>und</strong> finanziellen Restriktionenverb<strong>und</strong>en. So kann die schnelle Ladung die Lebensdauer <strong>eine</strong>r Batterie erheblichverkürzen. Zudem sind sie deutlich teurer als normale Ladestationen (siehe 3.6.2Ladeleistung über 50 kW). Nachteilig ist auch, dass Schnellladestationen zuLastspitzen führen <strong>und</strong> somit den Leistungspreis stark steigern können. Zudemwird die Netzstabilität durch die hohe Leistung in Gefahr gebracht. Zukünftig kanndie Gefährdung der Netzstabilität durch Schnellladestationen aber durch stationäreStromspeicher für <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong> <strong>aus</strong>geglichen werden (z.B. durch großeBatterien für PV-Anlagen). Dadurch wäre <strong>eine</strong> Schnellbeladung vonElektrofahrzeugen möglich, ohne die Netze zu überlasten.Mit den Instrumenten „staatliche Verpflichtung des Netzbetreibers <strong>eine</strong> intelligenteLadeinfrastruktur aufzubauen – Finanzierung über <strong>eine</strong>n staatlichen Zuschuss“ <strong>und</strong>„Finanzierung durch <strong>eine</strong> Anhebung der Netzentgelte“ sind zwei Instrumentebenannt, die bei Umsetzung zu direkten Investitionen führen. Gr<strong>und</strong>lage ist <strong>eine</strong>Verpflichtung der Netzbetreiber, die sie zwingt, schon parallel zur Förderung vonElektrofahrzeugen in den Aufbau <strong>eine</strong>r intelligenten Ladeinfrastruktur einzusteigen.Bei der Finanzierung durch <strong>eine</strong>n staatlichen Zuschuss wird den Netzbetreiberndas Geld vom B<strong>und</strong> zur Verfügung gestellt, den Unternehmen obliegt dieDurchführung. Letztendlich finanziert der Steuerzahler den Aufbau der Infrastruktur.Bei der Finanzierung durch die Anhebung der Netzentgelte geht der Netzbetreiberin finanzielle Vorleistung <strong>und</strong> refinanziert s<strong>eine</strong> Kosten durch Mehreinnahmen beiden Netzentgelten. Da diese letztendlich auf die Strompreise umgelegt werden,zahlt der Stromk<strong>und</strong>e den Aufbau der Infrastruktur.AusblickMit dem Instrument „Nutzer der Elektromobilität wird Teilnehmer amRegelenergiemarkt“ kann der Nutzer <strong>eine</strong>n finanziellen Anreiz bekommen, seinFahrzeug so oft wie möglich mit dem Stromnetz zu verbinden <strong>und</strong> somit dieBatterie dem Regelenergiemarkt zur Verfügung zu stellen. DerNetzintegrationsanreiz muss den höheren Aufwand für den Elektrofahrzeugnutzer<strong>und</strong> die zusätzlichen Kosten durch die verstärkte Abnutzung der Batterie<strong>aus</strong>gleichen. Ein solches Instrument ist sehr aufwendig <strong>und</strong> komplex <strong>und</strong> kann458 Roland Berger Strategy Consultants, Powertrain 2020 – The Future Drives Electric, September2009.

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