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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 104Wegekostenrichtlinie 450 unterworfen 451 . Daneben sind insbesondere dieBestimmungen der Interoperabilitätsrichtlinie 452 zu beachten 453 .Damit dürften weder europarechtlich noch verfassungsrechtlich unüberwindbareHürden für die Einführung <strong>eine</strong>r Maut für den nicht gewerblichen Verkehrentgegenstehen 454 .5.5 Elektromobilität <strong>und</strong> ÖPNV5.5.1 Instrumentenübersicht:- Verbesserung der Förderbedingungen zur Anschaffung von Hybridbussen- Finanzielle Förderung des B<strong>aus</strong> von Oberleitungen von Bussen5.5.2 Inhaltliche BewertungAnspruch der Studie ist es, auch kurz Möglichkeiten zur Umstellung des ÖPNV aufElektromobilität aufzuzeigen. Dies ist umso schwieriger, da es derzeit weder Plugin-Hybrid-noch Elektrobusse in der für den städtischen Verkehr benötigtenGrößenordnung von 60 bis 80 Sitz- <strong>und</strong> Stehplätzen gibt. Wie in Kapitel 3.3.1schon beschrieben gehen wir daher von der Einführung <strong>eine</strong>s Plug-in-Hybridbusseserst ab 2015 <strong>aus</strong>.Der in Italien vorhandene elektrische Kleinbus M 200 E Zeus hat nur 16-18Sitzplätze <strong>und</strong> wird nur an <strong>aus</strong>gewählten Orten bisher eingesetzt.Derzeit existiert ein Förderprogramm des BMU zum Kauf von Hybridbussen. 455 AusSicht der meisten Verkehrsbetriebe 456 bietet das Programm aber mit der Maßgabe,dass mindestens 10 Busse gekauft werden müssen <strong>und</strong> zudem der CO 2 -Ausstoß20 % unter dem Ausstoß <strong>eine</strong>s vergleichbaren Linienbusmodells liegen mussAnforderungen, die im ÖPNV nur von wenigen Unternehmen erfüllt werden können.Dies liegt zum <strong>eine</strong>n an der Größe der Unternehmen <strong>und</strong> zum anderen an der450 Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 17. Juni 1999 über dieErhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwereNutzfahrzeuge, ABl. EU Nr. L 187/42 vom 20.7.1999.451 Näher hierzu M. Brenner, SVR 2004, 209, 210 f.; D. Neumann/P. Kocken, NVwZ 2009, 940, 943f452 Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 29. April 2004 über dieInteroperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft Richtlinie 2004/52/EG, ABl. EUNr. L 200/50 vom 30.04.2004.453 Näher hierzu D. Neumann/P. Kocken, NVwZ 2009, 940, 944.454 M. Brenner, SVR 2004, 209, 213.455 BMU, Förderprojekt „Hybridbusse für <strong>eine</strong>n umweltfre<strong>und</strong>lichen ÖPNV“, Dezember 2009.456 P. Bronnenberg, Geschäftsleiter padersprinter GmbH, Dezember 2009, Interview.

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