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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 96B<strong>und</strong>esverband Solare Mobilität oder der Deutschen Gesellschaft fürSonnenenergie bereits detaillierte Umsetzungsvorschläge vor 404 .Auch kann die Errichtung <strong>eine</strong>s Kommunalverb<strong>und</strong>es zur Einführung vonb<strong>und</strong>esweit einheitlichen Nutzervorteilen für Null-Emissions-Fahrzeuge (Befreiungvon Parkgebühren, Einrichtung von Sonderfahrspuren etc.), zur aktiven Mithilfe beiPlanungen der Stromtank-Infrastruktur <strong>und</strong> zur Durchführung wichtigerAufklärungsarbeit <strong>eine</strong>n wichtigen Beitrag leisten. Insbesondere die Gemeindenkönnen hier vor Ort wichtige Informationsarbeit leisten <strong>und</strong> damit zugleich gegendie Lärm-, Feinstaub- <strong>und</strong> CO 2 -Belastung in ihren Innenstädten vorgehen. Hierkönnte etwa auf das bereits bestehende Klima-Bündnis der europäische Städte mitindigenen Völkern der Regenwälder / Alianz de Clima e.V. zurückgegriffen werden.Als Städtenetzwerk zum Klimaschutz hat dieses Bündnis auch <strong>eine</strong> Verkehrspolitikzum Ziel, „die <strong>eine</strong> Minderung des motorisierten Verkehrs verfolgt <strong>und</strong>klimaverträgliche Mobilität fördert <strong>und</strong> belohnt“ 405 .Bei der Förderung „Bereitstellung kostenloser Parkplätze mit Ladestationen durchprivate <strong>und</strong> öffentliche Parkplatzbetreiber“ entsteht sowohl ein positiver, wenn auchnur indirekter Anreiz für die Indikatoren „intelligente Ladeinfrastruktur/Speicher <strong>und</strong>Energieeffizienz“. Ohne <strong>eine</strong> Verpflichtung zur Umsetzung in den entsprechendenVerordnungen (siehe 5.7) handelt es sich um <strong>eine</strong> freiwillige Maßnahme derParkplatzbetreiber. Die Maßnahme ist mit finanziellen Einbußen verb<strong>und</strong>en. EineGegenfinanzierung könnte aber durch die Erhöhung der Parkgebühren für Autosmit Verbrennungsmotoren erfolgen.5.4.3 Rechtliche Bewertung5.4.3.1 Busspurbenutzung gr<strong>und</strong>sätzlich zulässige Ungleichbehandlung Art. 3 GG Änderung des Straßenverkehrsrechts durch den B<strong>und</strong> Umsetzung durch die GemeindenRäumt der Gesetzgeber dem Bürger <strong>eine</strong>n Anspruch auf <strong>eine</strong> staatliche Leistungein <strong>und</strong> begünstigt dabei einzelne Gruppen oder gewährt er <strong>eine</strong>m Personenkreis<strong>eine</strong> Begünstigung, <strong>eine</strong>m anderen aber nicht, sind die Grenzen von Art. 3 Abs. 1GG dann eingehalten, wenn sich <strong>aus</strong> dem Gegenstand der Regelung für die Art der404 B<strong>und</strong>esverband Solare Mobilität, Maßnahmen zum Klimaschutz . Meseberg Punkt 26„Elektromobilität“ Empfehlungen, Mai 2008.405 http://www.klimabuendnis.org/climate-protection.html?&L=1, März 2010

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