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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 94AGVO fallen hierunter die planmäßige Forschung oder kritische Erforschung zurGewinnung neuer Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte,Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicherVerbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungennutzen zu können. Während die Forschung zugunsten leistungsfähiger Batterienzur produktbezogenen Forschung im Sinne dieser Definition zählt, dürften dieintelligenten Ladesysteme eher in den Bereich der Entwicklung verbesserterVerfahren gehören. Im Ergebnis kann <strong>eine</strong> genaue Zuordnung jedoch offengelassen werden, da die Beihilfeintensitäten in allen zuvor genannten Bereichender industriellen Forschung identisch sind.Da im Bereich von Forschung <strong>und</strong> Entwicklung k<strong>eine</strong> massenhafte Vergabe vonBeihilfen an <strong>eine</strong> Vielzahl von potentiellen Empfängern/Begünstigten durch <strong>eine</strong>möglichst abstrakte Beihilfenregelung in Betracht kommt, sondern vielmehr <strong>eine</strong>gezielte Förderung von bestimmten forschenden Unternehmen (nach Durchführung<strong>eine</strong>s entsprechenden Ausschreibungsverfahrens), spielt in diesem Fall die obenaufgezeigte Unterscheidung nach der Größe des Unternehmens <strong>eine</strong> bedeutendeRolle 403 .5.4 Elektromobilität <strong>und</strong> begleitende Förderung5.4.1 Instrumentenübersicht:- staatliche Imagekampagne- Kommunalverb<strong>und</strong>- Ausweitung von Umweltzonen- Null-Emissions-Feinstaubplaketten- schadstoffabhängige City-Maut- kostenlose Parkplätze- Busspurbenutzung- Erhöhung der Parkgebühren für Verbrennungsmotoren403 Zum Begriff des Unternehmens siehe Art. 1 des Anhangs 1 zur AGVO: „Als Unternehmen giltjede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die <strong>eine</strong> wirtschaftliche Tätigkeit <strong>aus</strong>übt. Dazugehören insbesondere auch jene Einheiten, die <strong>eine</strong> handwerkliche Tätigkeit oder andereTätigkeiten als Einzelpersonen oder Familienbetrieb <strong>aus</strong>üben, sowie Personengesellschaften <strong>und</strong>Vereinigungen, die regelmäßig <strong>eine</strong>r wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.“

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