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Planungsbericht nach Art. 47 RPV und Bericht der ... - Stadt Zürich

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Teilrevision Nutzungsplanung Seebacherstrasse beim SchulhausStaudenbühl, Zürich-Seebach<strong>Planungsbericht</strong> <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> <strong>und</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> nicht berücksichtigtenEinwendungenVerfasserin:Bigna Witschi, ProjektleiterinZürich, März 2009Das Amt für Städtebau ist eine Dienstabteilungdes Hochbaudepartements


Teilrevision<strong>Planungsbericht</strong>Seite 2Inhalt1 Ausgangslage 3Planungsrechtliche Situation 3Bisheriges Verfahren 4Schulhauserweiterung 42 Planungsrechtliche Umsetzung 6Teilrevision Zonenplan 6Aufhebung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauvorschriften 7Übergeordnete Festsetzungen 73 Anhang 8


Teilrevision<strong>Planungsbericht</strong>Seite 31 AusgangslagePlanungsrechtliche SituationAngrenzend an das Schulhaus-Areal Staudenbühl befindet sich das heute noch unbebauteGebiet Seebacherstrasse.Gemäss <strong>der</strong> rechtskräftigen BZO liegt <strong>der</strong> Bereich zwischen <strong>der</strong> Seebacherstrasse<strong>und</strong> den Gleisanlagen in <strong>der</strong> zweigeschossigen Wohnzone mit 90% Wohnanteil (r<strong>und</strong>56'940 m 2 ). Die heutigen Schulhausanlagen befinden sich in <strong>der</strong> ca. 16'700 m 2 grossenZone für öffentliche Bauten. Die übrigen Flächen sind <strong>der</strong> Erholungs- <strong>und</strong> <strong>der</strong>Freihaltezone zugewiesen.Oe4FDie zweigeschossige Wohnzone wird gemäss BZO von folgenden Son<strong>der</strong>bauvorschriftenüberlagert:<strong>Art</strong>. 81c Son<strong>der</strong>bauvorschriften Seebacher StrasseIm Gebiet gemäss Ergänzungsplan Seebacher Strasse kann auf einer Landfläche vonhöchstens 15'000 m 2eine öffentliche Schulanlage <strong>nach</strong> den Vorschriften <strong>der</strong> Zone füröffentliche Bauten Oe3F erstellt werden. <strong>Art</strong>. 24a findet sinngemäss Anwendung.


Teilrevision<strong>Planungsbericht</strong>Seite 4Bisheriges Verfahren1988 wurde über das Gebiet Seebacherstrasse, nördlich des Zentrums von Neu-Oerlikon ein Quartierplanverfahren eingeleitet. Verschiedene Rechtsmittel blockiertenjedoch die Ausarbeitung.Im Juni 2001 ermöglichte die vom Gemein<strong>der</strong>at beschlossene Zonierung die Weiterführungdes Quartierplanverfahrens. Das noch unüberbaute Gebiet zwischen <strong>der</strong>Seebacherstrasse <strong>und</strong> den Gleisanlagen wurde zu r<strong>und</strong> <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Wohnzone <strong>und</strong><strong>der</strong> Erholungszone zugeteilt. Gleichzeitig wurde eine Schulhauserweiterung mittelsSon<strong>der</strong>bauvorschriften gesichert.Als Basis für den Quartierplan wurden im Rahmen eines Studienauftrags drei Überbauungsvariantenfür das Gebiet Seebacherstrasse ausgearbeitet. Das Siegerprojektdiente als Gr<strong>und</strong>lage für die Entwicklung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke im neuen Bestand desQuartierplans.Die Neueinleitung des amtlich durchzuführenden Quartierplanverfahrens für das GebietSeebacherstrasse erfolgte im Februar 2003.Mit <strong>der</strong> Genehmigung des Quartierplans vom 9. Juni 2007 <strong>und</strong> dem Abschluss desgr<strong>und</strong>buchlichen Vollzugs ist das Quartierplanverfahren Seebacherstrasse abgeschlossen.Das Gebiet kann jetzt erschlossen <strong>und</strong> überbaut werden.SchulhauserweiterungDas Gebiet, welches an die Schulanlagen angrenzt, ist für Erweitungsbauten desSchulhauses vorgesehen. Es ist geplant, für dieses Gebiet eine Freiflächenziffer festzulegen.Die im Zonenplan mit einer Freiflächenziffer gekennzeichneten Zonen füröffentliche Bauten dienen gleichermassen <strong>der</strong> Erfüllung von Schulbedürfnissen <strong>und</strong><strong>der</strong> Quartierversorgung mit Freiflächen.


Teilrevision<strong>Planungsbericht</strong>Seite 7Aufhebung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauvorschriftenDa mit <strong>der</strong> geplanten Umzonung die Erweiterung <strong>der</strong> Schulanlage gesichert ist, könnendie rechtskräftigen Son<strong>der</strong>bauvorschriften Seebacher Strasse (<strong>Art</strong>. 81c BZO)aufgehoben werden.Aufhebung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauvorschriften Seebacher StrasseAufhebung von <strong>Art</strong>. 81c Bauordnung<strong>Art</strong>. 81c Son<strong>der</strong>bauvorschriften Seebacher StrasseIm Gebiet gemäss Ergänzungsplan Seebacher Strasse kann auf einer Landfläche vonhöchstens 15'000 m 2eine öffentliche Schulanlage <strong>nach</strong> den Vorschriften <strong>der</strong> Zone füröffentliche Bauten Oe3F erstellt werden. <strong>Art</strong>. 24a findet sinngemäss Anwendung.Übergeordnete FestsetzungenInsgesamt stimmt die vorgesehene Teilrevision <strong>der</strong> Nutzungsplanung mit den übergeordnetenFestlegungen des Regionalen <strong>und</strong> Kantonalen Richtplans überein.


Teilrevision<strong>Planungsbericht</strong>Seite 83 AnhangAnhang 1:Luftbild mit Perimeter Areal Seebacherstrasse beimSchulhaus Staudenbühl, Zürich-Seebach


Teilrevision<strong>Planungsbericht</strong>Seite 9Anhang 2: Zonenplan Stand September 2008

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