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Statuten ACS Mitte - ACS Automobil-Club der Schweiz

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7Art. 19KommissionenDie Sektion unterhält für die Erfüllung beson<strong>der</strong>er Aufgaben Kommissionen.Der Kommissionspräsident soll Mitglied des Ausschusses sein.Nach Möglichkeit muss in einer Kommission je<strong>der</strong> Kanton des Sektionsgebietesmit mindestens einem Vertreter aus diesem Kanton vertreten sein. Im Übrigensollen die verschiedenen Sektionsgebiete angemessen berücksichtigt werden.Art. 19.2 Verkehrskommission und OrtsgruppenIn jedem Falle ist eine Verkehrskommission zu führen. Aufgabe <strong>der</strong>Verkehrskommission ist insbeson<strong>der</strong>e die Behandlung <strong>der</strong> nationalen,kantonalen und regionalen Verkehrspolitik. Die Behandlung <strong>der</strong> regionalenVerkehrspolitik kann einer Ortsgruppe übertragen werden. DieVerkehrskommission hat mindestens 6 Mitglie<strong>der</strong>. Nach Möglichkeit muss in <strong>der</strong>Verkehrskommission je<strong>der</strong> Kanton des Sektionsgebietes mit gleich vielenVertretern aus diesem Kanton vertreten sein. Im Übrigen sollen dieverschiedenen Sektionsgebiete angemessen berücksichtigt werden.IV.4 KontrollstelleArt. 20KontrollstelleDie Generalversammlung wählt als Kontrollstelle ein Treuhandbüro, welchesMitglied <strong>der</strong> schweizerischen Treuhandkammer sein muss. Die Kontrollstelleprüft die Jahresrechnung und erstattet <strong>der</strong> Generalversammlung schriftlichBericht und Antrag.IV.5 SekretariatArt. 21SekretariatDie Führung des Sekretariates kann einer natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personübertragen werden. Das Sekretariat hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:• Führung <strong>der</strong> laufenden Geschäfte <strong>der</strong> Sektion;• Gewährleistung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>dienste;• Vollzug <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Sektionsorgane;• Teilnahme an und Führung <strong>der</strong> Protokolle <strong>der</strong> Generalversammlung sowiedes Vorstandes und des Ausschusses;• För<strong>der</strong>ung aller Massnahmen, die den Sektionsinteressen dienen.


8V. SchlussbestimmungenArt. 22Art. 23Art. 24AuflösungIm Falle <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> Sektion ist das Vermögen <strong>der</strong> Sektion einerInstitution o<strong>der</strong> Anstalt zuzuführen, die Gewähr dafür bietet, dass es im Sinne<strong>der</strong> Zweckbestimmung <strong>der</strong> Sektion verwendet wird. Darüber entscheidetendgültig die Generalversammlung.Übriges RechtIm Übrigen gelten die <strong>Statuten</strong> sowie das Geschäftsreglement des <strong>Automobil</strong><strong>Club</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (<strong>ACS</strong>).GültigkeitDiese <strong>Statuten</strong> wurden an den Generalversammlungen <strong>der</strong> Sektionen Aargauvom 22.4.2004, Hauenstein vom 23.4.2004 und Solothurn vom 21.4.2004genehmigt. Sie ersetzen die <strong>Statuten</strong> <strong>der</strong> Sektion Aargau vom 1. Juli 1999, <strong>der</strong>Sektion Hauenstein vom 26. März 1999 und <strong>der</strong> Sektion Solothurn vom 15.April 1999 und wurden rückwirkend auf den 1.1.2004 in Kraft gesetzt. Siewurden vom Direktionskomittee des <strong>Automobil</strong> <strong>Club</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (<strong>ACS</strong>) und <strong>der</strong>Delegiertenversammlung des <strong>Automobil</strong> <strong>Club</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (<strong>ACS</strong>) an <strong>der</strong>Versammlung vom 18.6.2004 genehmigt.______________<strong>Automobil</strong> <strong>Club</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, <strong>ACS</strong> <strong>Mitte</strong>Der Präsident:Der Geschäftsführer:Bernhard TaeschlerThomas KohlerSie erreichen uns:<strong>Automobil</strong> <strong>Club</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, <strong>ACS</strong> <strong>Mitte</strong>, Tellistr. 55, 5000 AarauTel. 062 836 04 04 / Fax 062 836 04 05 / Email: info@acs-mitte.ch

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