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Unser Rechtsanwalt informiert:KANN DER VERMIETER WEGENEIGENBEDARF KÜNDIGEN?Gemäß § 30 Abs. 2 Mietrechtsgesetz ist eine Eigenbedarfskündigungdurch den Vermieter dann möglich, wenn dieser die vermieteteWohnung für sich selbst oder für Verwandte in absteigender Liniedringend benötigt und dem Vermieter aus der Aufrechterhaltung desMietvertrages ein unverhältnismäßig größerer Nachteil erwüchse alsdem Mieter aus der Kündigung.Die Interessen des Vermieters sind sohin gegen die Interessen desMieters abzuwägen. Diese „Interessensabwägung“ entfällt jedoch dann,wenn es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus oder um Teile einesEinfamilienhauses handelt.Die bloße Behauptung des Eigenbedarfs genügt nicht, der Vermieter hatseinen dringenden Eigenbedarf entsprechend nachzuweisen.RA Dr. Rudolf Rammel2700 Wr. Neustadt, Purgleitnergasse 15Tel. 02622 / 83 494 FAX DW 4,Mobil 0664 / 280 15 95, E-Mail: kanzlei@dr-rammel.atVerdrängt oder vergessen?Eine nicht unbeträchtliche Anzahlvon Insassen in Konzentrationslagernder Dreißiger- und anfangsder Vierzigerjahre waren Schwerverbrecherund Wiederholungstäter,auch Homosexuelle, die, sobegründete man, zum Schutz derheimischen Bevölkerung weggesperrtwaren.Das war den meisten Menschendamals bekannt. Die ZurZeit berichteetin der Ausgfabe 47/48 ineinem Artikel, dass nach stundenlangenVerhandlungen sich dieÖVP durchsetzte: Die eingetragenePartnerschaft fürHomosexuelle wird nicht aufdem Standesamt, sondernnur bei der Bezirkshauptmannschaftbeziehungsweisedem Magistratmöglich sein. Scharfe Ablehnungfindet das Ganzeseitens der FPÖ.Zwischen Verurteilung nachdem deutschen Paragraphen175, 129 b in Österreichnach 1945 und der Legalisierung,dem „Outen, liegt nur eine verhältnismäßigkurze Zeitspanne zumjähen Umschwenken von widernatürlichauf normal und das ist fürviele, vor allem ältere Menschen,schwer verständlich. Man mögeihnen verzeihen und Geduldhaben.Wir leben ja im Zeitalter der „Toleranz“,und so denken anscheinendauch die Religionsgemeinschaften.Man darf schmunzelnUnvorstellbare Summen. Unterdiesem Titel schrieb Andreas Mölzerin seiner Zeitung „ZurZeit“ einenernsthaften Artikel über unvorstellbareEU-Gelder, die täglichdurch die Nachrichten geistern:„Moralisch zutiefst verwerflich istauch, dass diese unglaublichenSummen von tausenden Milliardenja von den kommenden Generationenabfinanziert werdenmüssen.“ Und einige Zeilen später:„Da könnte glatt eintreten, dass abetwa 2050 die Mehrheit der Europäeraus Zuwanderern in derzweiten, dritten vierten Generationbestehen wird. Beispielsweise inDeutschland eine aus Türken bestehendeMehrheitsbevölkerung, diesich für den Holocaust schuldigfühlen muß .“ Diese Vorstellungist allerdings urkomisch.Und eine einfache Lösung. Dagibt es einen Staat, der gegenüberallen anderen den Standpunkt einnimmt:„Mir san mir“. Die Unrechtsmauerin Deutschland fiel 1989, dorthingegen werden Grenzenzäune errichtet.Gemeint ist der Staat Israel,der sich in keiner Weise um Entscheidungenund Beschlussfassungender UNO kümmert und wirddies kritisiert, kommt als Drohungsofort die antisemitische Keule. Die„Krone“ berichtete über die Klagedes Herrn Muzicant: „Im Gefolgeder Ereignisse im Nahost hättenantisemitische Vorfälle durch radikaleMoslems in Wien dramatischzugenommen. Die Menschenhaben Angst und dass orthodoxeJuden – durch ihre Kleidung erkennbar– bespuckt, beschimpft undangerempelt würden.“Da gäbe es eine einfache Lösung.Beide Teile leben in Österreich undes verbietet ihnen niemand, sichauch dementsprechend zu kleiden.Das gelte für Moslems genau so wiefür Juden. Es muß ja nicht unbedingtdie Lederhose und der Trachtenjankersein.7

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