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Kulturbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und ...

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Sitzungen des Beirats<br />

<strong>Kulturbericht</strong> <strong>2011</strong> 283<br />

Der Beirat hat bereits in früheren Beschlüssen (1. Juni 2007, 7. März 2008) empfohlen,<br />

Musikinstrumente aus dem Eigentum von Theodor Sternberg an dessen Rechtsnachfolger<br />

zu übereignen. Die Instrumente wurden 1938 im Zusammenhang mit der<br />

Liquidation der unter kommissarische Verwaltung gestellten Instrumentenhandlung<br />

von Theodor Sternberg vom Technischen Museum erworben. Das vorliegende Nachtragsdossier<br />

behandelt zwei weitere Instrumente, die im Zuge der Generalinventur<br />

des Technischen Museums aufgef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> identifiziert werden konnten.<br />

aus der Österreichischen Galerie Belvedere:<br />

• Walter Leistikow, Dänische Parklandschaft mit Villa (Öl auf Leinwand, 1898),<br />

IN 3971<br />

an die Rechtsnachfolger von Todes wegen nach Ella Lewenz.<br />

Ella Lewenz flüchtete 1938 aus Berlin in die USA. Ihr Vermögen wurde entzogen, das<br />

Gemälde mit anderen <strong>Kunst</strong>gegenständen 1941 im Auftrag der Gestapo versteigert<br />

<strong>und</strong> 1944 von der Österreichischen Galerie aus dem <strong>Kunst</strong>handel erworben. 1963<br />

wurde den Erben nach Ella Lewenz von der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland zwar Schadenersatz<br />

<strong>für</strong> Vermögensverluste nach dem (deutschen) B<strong>und</strong>esrückerstattungsgesetz<br />

gewährt, diese Zahlung steht allerdings nach Ansicht des Beirates einer Übereignung<br />

nach dem <strong>Kunst</strong>rückgabegesetz nicht entgegen.<br />

Der Beirat empfahl nicht die Übereignung des Gemäldes:<br />

aus der Albertina:<br />

• Rudolf von Alt<br />

Chorpartie der Kirche in Schöngrabern<br />

Technik: Aquarell,<br />

Maße: 24 x 14,5 cm, 1843<br />

Albertina, Inv.Nr. 42396<br />

an die Rechtsnachfolger von Todes wegen nach Valerie Heissfeld.<br />

Das durch die Nationalsozialisten entzogene Aquarell wurde nach dem Zweiten<br />

Weltkrieg in das Depot des B<strong>und</strong>esdenkmalamtes aufgenommen <strong>und</strong> später in der<br />

Albertina inventarisiert. Nach der Veröffentlichung der Liste gemäß dem Zweiten<br />

<strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong> Kulturgutbereinigungsgesetz (BGBl. 2/1986) stellten die Erben nach dem<br />

Ehepaar L, das von den Nationalsozialisten verfolgt <strong>und</strong> ermordet worden war, einen<br />

Herausgabeanspruch, dem das Landesgericht <strong>für</strong> Zivilrechtssachen Wien mit Beschluss<br />

vom 26. Februar 1996 stattgab. 1997 wurde das Aquarell von der Albertina<br />

aus dem <strong>Kunst</strong>handel erworben. Die Erhebungen der Kommission <strong>für</strong> Provenienzforschung<br />

ergaben, dass das Aquarell nicht aus dem Eigentum des Ehepaares L, sondern<br />

von der ebenfalls verfolgten Valerie Heissfeld stammen könnte. Dessen ungeachtet<br />

hielt der Beirat den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Zif. 2 <strong>Kunst</strong>rückgabegesetz <strong>für</strong><br />

jedenfalls nicht erfüllt, da dem Eigentumserwerb des B<strong>und</strong>es von 1997 auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

einer gerichtlichen Entscheidung eine Rückstellung nach dem Zweiten <strong>Kunst</strong>- <strong>und</strong><br />

Kulturgüterbereinigungsgesetz vorangegangen war.

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