Kulturbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und ...
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Bi- <strong>und</strong> Multilaterale Kulturelle Auslandsangelegenheiten<br />
Bi- <strong>und</strong> Multilaterale Kulturelle<br />
Auslandsangelegenheiten<br />
<strong>Kulturbericht</strong> <strong>2011</strong> 265<br />
Der Schwerpunkt der Aktivitäten im Bereich der bi- <strong>und</strong> multilateralen kulturellen<br />
Auslandsangelegenheiten liegt einerseits auf der Kooperation mit internationalen<br />
Organisationen wie UNESCO <strong>und</strong> Europarat sowie mit Kulturministernetzwerken,<br />
andererseits in der Unterstützung von Auslandsaktivitäten österreichischer KünstlerInnen<br />
auf Basis bestehender Kulturabkommen <strong>und</strong> Memoranda of Understanding,<br />
einem Artist-in-Residence Programm sowie bilateralen Besuchsprogrammen von<br />
KulturministerInnen (incoming <strong>und</strong> outgoing).<br />
Bilaterale Auslandskulturangelegenheiten<br />
Kulturabkommen<br />
Diese zwischenstaatlichen Verträge erleichtern die Bedingungen <strong>für</strong> die Internationalisierung<br />
von <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> Kultur <strong>und</strong> den internationalen Künstleraustausch. Kulturabkommen<br />
bestehen jeweils zwischen Österreich <strong>und</strong> folgenden Ländern: Ägypten,<br />
Albanien, Belgien, Bulgarien, China, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien,<br />
Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal,<br />
Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Ungarn<br />
<strong>und</strong> Russland. Sie regeln in Kulturprotokollen bzw. Kulturprogrammen im Wesentlichen<br />
die Formen der bilateralen kulturellen Zusammenarbeit, legen deren<br />
Rahmenbedingungen fest <strong>und</strong> beinhalten auch Vereinbarungen über den Austausch<br />
von ExpertInnen, kulturellen Aktivitäten, Künstlergruppen, Ensembles <strong>und</strong> Tanzkompanien<br />
in limitierter Zahl. Die allgemeinen <strong>und</strong> finanziellen Bestimmungen unterliegen<br />
den jeweils ausgehandelten Übereinkommen <strong>und</strong> Protokollen. Ohne formelles<br />
Kulturabkommen besteht ein analoges periodisches Arbeitsprogramm mit Norwegen.<br />
Mit Israel <strong>und</strong> dem Iran besteht ein Kulturprogramm auf der Basis eines Memorandum<br />
of Understanding on Cultural and Educational Cooperation.<br />
Auf Basis der Kulturabkommen bzw. Memoranda of Understanding mit Israel, Polen,<br />
China <strong>und</strong> Ungarn wurden <strong>2011</strong> Arbeitsprogramme <strong>für</strong> die nächsten vier Jahre verhandelt.<br />
Darüber hinaus fanden mit der Schweiz Kulturgespräche über aktuelle Kooperationen<br />
im Bildungs- <strong>und</strong> Kulturbereich statt.<br />
Vorbereitungen <strong>für</strong> Memoranda of Understanding mit Georgien <strong>und</strong> den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten wurden getroffen.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der bestehenden Kulturabkommen <strong>und</strong> Arbeitsprogramme<br />
wurden <strong>Kunst</strong>schaffende <strong>und</strong> ExpertInnen nach Österreich eingeladen. Beispielsweise<br />
verbrachte eine SchriftstellerInnendelegation des chinesischen Schriftstellerverbandes<br />
im Mai <strong>2011</strong> einen Arbeitsbesuch in Österreich, <strong>und</strong> gemeinsame<br />
künstlerische Projekte mit China aus den Bereichen bildende <strong>Kunst</strong> (Ausstellungen),<br />
Musik (Symphonieorchester) <strong>und</strong> Mode wurden durchgeführt.<br />
Artist-in-Residence Programm<br />
Seit Juni 2009 werden jeweils sechs KünstlerInnen aus dem Ausland <strong>für</strong> drei Monate<br />
zu einem Artist-in-Residence Aufenthalt nach Wien (Schloss Laudon) eingeladen.<br />
<strong>2011</strong> verbrachten im Rahmen dieses Programmes KünstlerInnen aus Armenien,<br />
Aserbaidschan, Bulgarien, Georgien, Israel, Kuba, Litauen, Mazedonien, Monteneg-