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Kulturbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und ...

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170 <strong>Kulturbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

möglichkeit von denkmalpflegerischen Aufwendungen <strong>für</strong> nicht betrieblich verwendete,<br />

unter Denkmalschutz stehende Objekte in Privateigentum <strong>und</strong> eine umfassende<br />

Vorsteuerabzugsfähigkeit <strong>für</strong> unter Denkmalschutz stehende Objekte, die nicht <strong>für</strong><br />

betriebliche Zwecke genutzt werden.<br />

Internationale Aktivitäten<br />

UNESCO-Welterbe<br />

Das mit 18. März 1993 <strong>für</strong> die Republik Österreich in Kraft getretene Übereinkommen<br />

zum Schutz des Kultur- <strong>und</strong> Naturerbes der Welt (Welterbekonvention 1972),<br />

BGBl Nr. 60/1993, hat sich als ein überaus dynamisches Element <strong>für</strong> viele öffentliche<br />

<strong>und</strong> private Lebensbereiche erwiesen. In der Fachwelt gilt die mittlerweile von mehr<br />

als 187 Staaten (Stand Juni 2010) ratifizierte Welterbekonvention als wirksamstes<br />

Instrument zum Schutz <strong>und</strong> weltweit zur vorausschauenden Erhaltung von unbeweglichem<br />

Kultur- <strong>und</strong> Naturgut: www.whc.unesco.org<br />

Die Feststellung in der Präambel der Konvention, „dass das Kulturerbe <strong>und</strong> das Naturerbe<br />

zunehmend von Zerstörung bedroht sind, nicht nur durch die herkömmlichen<br />

Verfallsursachen, sondern auch durch den Wandel der sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse, der durch noch verhängnisvollere Formen der Beschädigung<br />

oder Zerstörung die Lage verschlimmert…“, hat in den vergangenen Jahrzehnten<br />

nichts an Aktualität eingebüßt. Wer verliert im Fall von Beschädigung oder Zerstörung<br />

von Kultur- <strong>und</strong> Naturerbe? Hier besagt die Konvention, dass „das Erbe aller<br />

Völker der Welt“ geschmälert wird, unabhängig davon, wem dieses Gut gerade<br />

gehört. Teilen dieses Kulturgutes wird außergewöhnliche universelle Bedeutung zugemessen,<br />

weswegen diese Teile als Bestandteile des Welterbes der ganzen Menschheit<br />

zu erhalten sind. Anzustreben ist daher eine durch die einzelnen Staaten, aber<br />

auch durch die internationale Gemeinschaft insgesamt getragene Entwicklung, welche<br />

die Stätten von Kultur- <strong>und</strong> Naturerbe nicht länger als Hemmnis ansieht, sondern<br />

auf diese Stätten als bestimmende Faktoren aufbaut. Der Erfolg der Welterbekonvention<br />

<strong>und</strong> das mit der Handhabung betraute Welterbezentrum werden heute auch<br />

innerhalb der UNESCO als wegweisend anerkannt.<br />

Schutzfunktion des Welterbes<br />

Die Konvention ist eine internationale Verpflichtung, der Österreich durch Ratifikation<br />

zugestimmt hat. Für die Gewährleistung des Schutzes der Welterbegebiete <strong>und</strong><br />

deren Erhaltung in Bestand <strong>und</strong> Wertigkeit sind alle betroffenen Gebietskörperschaften<br />

verantwortlich. Bei Verletzung dieser Verpflichtung ist vorerst die Eintragung<br />

in die Rote Liste (List of World Heritage in Danger) vorgesehen, welcher die<br />

Streichung aus der Welterbeliste folgen kann.<br />

Welterbestätten in Österreich, Jahr der Aufnahme<br />

Altstadt von Salzburg, 1996 (Historic Centre of the City of Salzburg)<br />

Schloss <strong>und</strong> Park von Schönbrunn, 1996 (Palace and Gardens of Schönbrunn)<br />

Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein /Salzkammergut<br />

1997 (Hallstatt – Dachstein / Salzkammergut Cultural Landscape)<br />

Semmeringbahn. 1998 (Semmering Railway)<br />

Historische Altstadt von Graz <strong>und</strong> Schloss Eggenberg<br />

1999 <strong>und</strong> 2010 (City of Graz – Historic Centre and Schloss Eggernberg)<br />

Denkmalschutz

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