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Kulturbericht 2011 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und ...

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Abteilung Denkmalschutz des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s<br />

Daher kommen <strong>2011</strong> weiters hinzu:<br />

Sponsorgelder 2.168.506,00 92 Objekte / sakral<br />

992.488,00 10 Objekte / profan<br />

3.160.994,00<br />

Icomos 21.000,00 1 Projekt / profan<br />

Stipendium 2.000,00 1 Projekt / profan<br />

3.183.994,00<br />

<strong>Kulturbericht</strong> <strong>2011</strong> 169<br />

Die Gesamtsumme der vergebenen Förderungen betrug im Jahr <strong>2011</strong> € 16,934.735,–<br />

Fassadenrestaurierungsaktion <strong>2011</strong><br />

Gemeinde/Ort Bauphase Anzahl Fassaden Gesamtaufwand € B<strong>und</strong>essub. €<br />

Raabs 2009 12 172.175 17.217<br />

Eisenstadt 2010/10. 2 143.238 28.630<br />

Reichenau a.d. Rax 2002/2. 2 295.379 1.835<br />

Braunau am Inn 2010 17 312.399 25.000<br />

Enns 2010 8 91.287 9.129<br />

Thaya 2009 6 75.258 7.526<br />

Weißenkirchen, NÖ 2009/22. 7 126.132 12.720<br />

Krems 2010/27. 8 196.405 17.050<br />

8 Gemeinden 62 1.412.272 119.107<br />

Vergleich Fassadenaktion 2009 bis <strong>2011</strong>:<br />

Jahr Gemeinden Anzahl Fassaden Gesamtaufwand € B<strong>und</strong>essub. €<br />

<strong>2011</strong> 8 62 1.412.272 119.107<br />

2010 4 94 13.389.227 117.958<br />

2009 10 98 7.332.485 206.867<br />

Steuerliche Begünstigungen<br />

Zu den Förderungen zählen auch nachfolgende steuerliche Begünstigungen:<br />

• Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die <strong>für</strong> denkmalgeschützte Betriebsgebäude<br />

im Interesse der Denkmalpflege aufgewendet werden, können gemäß § 8<br />

Abs. 2 Einkommenssteuergesetz gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben<br />

werden; gleiches gilt auch gemäß § 28 Abs. 3 Zif. 3 Einkommensteuergesetz bei<br />

der Abschreibung <strong>für</strong> Einkommen aus Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung.<br />

• Gemäß § 4a Abs. 4 lit. c sowie gemäß § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind<br />

Zuwendungen an das BDA – in Abstimmung mit der Finanzverwaltung – abzugsfähig.<br />

Wesentlich sind auch die außerordentlichen Begünstigungen <strong>für</strong> Denkmale im Rahmen<br />

des Bewertungsgesetzes. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um zum Teil auch<br />

international gesehen exemplarische Förderungen im Interesse der Denkmalpflege bei<br />

Revitalisierungsvorhaben ebenso wie bei der Übertragung des Eigentums von Denkmalen<br />

durch Schenkung oder Vererbung. Nach Schätzungen übersteigt die steuerliche<br />

Förderung der Denkmalpflege die Vergabe von Subventionen um ein Vielfaches.<br />

Weitere steuerliche Begünstigungen <strong>für</strong> Maßnahmen der Denkmalpflege würden deren<br />

gesamtwirtschaftliche Wirkungen unterstützen: vor allem eine Abschreibungs-

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