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18.11.2012 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5 Bei der Errechnung der Abgabemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7 Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und insbesondere bei Anzeigen auf Titelseiten – und Beilagenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunf t oder der technischen Form nach einheit lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Anzeigen- und Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage des Anzeigenmotivs bzw. eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Zur Gewährleistung eines einwandfreien Druckes muss bei Druckunterlagen per ISDN oder auf Datenträgern ein Beiblatt ausgefüllt werden. Bei Nichtbeachtung übernimmt der Verlag keine Gewähr für den richtigen Abdruck.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Erstanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadens ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen entgelts beschränkt. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehler kor rekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen einer Werbeagentur gegenüber ihrem Auftraggeber, betreffend die Insertion und eventuelle Zusatzkosten, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so lange einzuziehen, wie sie der vertragsmäßigen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummer ge liefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20 vH beträgt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag den Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der An ge bote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Ein schreibe briefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäfts ver bindung (auch bei künftigen Verträgen) mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern von öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sowie für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist das Amtsgericht Stuttgart. Für den Fall, dass der Wohn sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 20 Ihre Daten werden mittels EDV verarbeitet (Hinweis gemäß § 26 BDSG). 22

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften<br />

1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist <strong>de</strong>r Vertrag über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen eines Werbungtreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck <strong>de</strong>r Verbreitung.<br />

2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen<br />

eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen <strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb <strong>de</strong>r in Satz 1 genannten Frist abgerufen und<br />

veröffentlicht wird.<br />

3 Bei Abschlüssen ist <strong>de</strong>r Auftrag<strong>geb</strong>er berechtigt, innerhalb <strong>de</strong>r vereinbarten bzw. <strong>de</strong>r in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere<br />

Anzeigen abzurufen.<br />

4 Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> nicht zu vertreten hat, so hat <strong>de</strong>r Auftrag<strong>geb</strong>er, unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n Unterschied zwischen<br />

<strong>de</strong>m gewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n Nachlass <strong>de</strong>m <strong>Verlag</strong> zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich<br />

<strong>de</strong>s <strong>Verlag</strong>es beruht.<br />

5 Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abgabemengen wer<strong>de</strong>n Text-Millimeterzeilen <strong>de</strong>m Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.<br />

6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift veröffentlicht<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig beim <strong>Verlag</strong> eingehen, dass <strong>de</strong>m Auftrag<strong>geb</strong>er noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag auf diese Weise nicht<br />

auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies <strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />

7 Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist <strong>de</strong>r Textteil-Preis zu zahlen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als<br />

solche vom <strong>Verlag</strong> mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“ <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />

8 Der <strong>Verlag</strong> behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und insbeson<strong>de</strong>re bei Anzeigen auf Titelseiten – und Beilagenaufträge wegen ihres<br />

Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunf t o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen Form nach einheit lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen <strong>de</strong>s <strong>Verlag</strong>es abzulehnen, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche<br />

Bestimmungen verstösst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n <strong>Verlag</strong> unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufge<strong>geb</strong>en wer<strong>de</strong>n. Anzeigen- und Beilagenaufträge<br />

sind für <strong>de</strong>n <strong>Verlag</strong> erst nach Vorlage <strong>de</strong>s Anzeigenmotivs bzw. eines Musters <strong>de</strong>r Beilage und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Beilagen, die durch Format o<strong>de</strong>r Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n<br />

Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird <strong>de</strong>m Auftrag<strong>geb</strong>er<br />

unverzüglich mitgeteilt.<br />

9 Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r Auftrag<strong>geb</strong>er verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete o<strong>de</strong>r beschädigte<br />

Druckunter lagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> unverzüglich Ersatz an. Zur Gewährleistung eines einwandfreien Druckes muss bei Druckunterlagen per ISDN o<strong>de</strong>r auf Datenträgern ein Beiblatt ausgefüllt<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei Nichtbeachtung übernimmt <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> keine Gewähr für <strong>de</strong>n richtigen Abdruck.Der <strong>Verlag</strong> gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

durch die Druckunterlagen ge<strong>geb</strong>enen Möglichkeiten.<br />

10 Der Auftrag<strong>geb</strong>er hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>de</strong>r bei unvollständigem Abdruck <strong>de</strong>r Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine einwandfreie<br />

Ersatzanzeige, aber nur in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige beeinträchtigt wur<strong>de</strong>. Lässt <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen o<strong>de</strong>r ist die<br />

Erstanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r Auftrag<strong>geb</strong>er ein Recht auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages. Scha<strong>de</strong>ns ersatzansprüche aus positiver<br />

For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus<br />

Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>ns und auf das für die betreffen<strong>de</strong> Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt. Dies gilt nicht<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung <strong>de</strong>s <strong>Verlag</strong>es für Schä<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>s Fehlens zugesicherter<br />

Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in <strong>de</strong>n übrigen Fällen<br />

ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>m Umfang nach auf <strong>de</strong>n voraussehbaren Scha<strong>de</strong>n bis zur Höhe <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Anzeigen entgelts beschränkt. Fehlen<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben er<strong>geb</strong>en keinen Anspruch für <strong>de</strong>n Auftrag<strong>geb</strong>er, sofern nicht ausdrücklich Abweichen<strong>de</strong>s vereinbart ist. Reklamationen müssen – außer bei<br />

nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

11 Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftrag<strong>geb</strong>er trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der <strong>Verlag</strong> berücksichtigt<br />

alle Fehler kor rekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung <strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

12 Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften ge<strong>geb</strong>en, so wird die nach Art <strong>de</strong>r Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

13 Falls <strong>de</strong>r Auftrag<strong>geb</strong>er nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r<br />

Preisliste ersichtlichen, vom Empfang <strong>de</strong>r Rechnung an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige<br />

Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Preisliste gewährt.<br />

14 Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der <strong>Verlag</strong> kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Auftrages bis<br />

zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Auftrag<strong>geb</strong>ers ist <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong><br />

berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung<br />

<strong>de</strong>s Betrages und von <strong>de</strong>m Ausgleich offenstehen<strong>de</strong>r Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Alle gegenwärtigen und künftigen For<strong>de</strong>rungen einer Werbeagentur gegenüber ihrem<br />

Auftrag<strong>geb</strong>er, betreffend die Insertion und eventuelle Zusatzkosten, sind an <strong>de</strong>n <strong>Verlag</strong> abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abgetretene For<strong>de</strong>rung so lange einzuziehen, wie sie<br />

<strong>de</strong>r vertragsmäßigen Zahlungspflicht <strong>de</strong>m <strong>Verlag</strong> gegenüber nachkommt. Der <strong>Verlag</strong> ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die For<strong>de</strong>rung selbst einzuziehen.<br />

15 Der <strong>Verlag</strong> liefert mit <strong>de</strong>r Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige<br />

Belegnummer ge liefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s <strong>Verlag</strong>es über die Veröffentlichung und Verbreitung<br />

<strong>de</strong>r Anzeige.<br />

16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftrag<strong>geb</strong>er gewünschte o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich<br />

vereinbarter Ausführungen hat <strong>de</strong>r Auftrag<strong>geb</strong>er zu tragen.<br />

17 Aus einer Auflagenmin<strong>de</strong>rung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung hergeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r ersten<br />

Anzeige beginnen<strong>de</strong>n Insertionsjahres die in <strong>de</strong>r Preisliste o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise genannte durchschnittliche Auflage o<strong>de</strong>r – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich<br />

verkaufte (bei Fachzeitschriften ge<strong>geb</strong>enenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage <strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres unterschritten wird. Eine Auflagenmin<strong>de</strong>rung ist nur<br />

dann ein zur Preismin<strong>de</strong>rung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20 vH beträgt. Darüber hinaus sind etwaige Preismin<strong>de</strong>rungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche ausgeschlossen, wenn<br />

<strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> <strong>de</strong>n Auftrag<strong>geb</strong>er von <strong>de</strong>m Absinken <strong>de</strong>r Auflage so rechtzeitig Kenntnis ge<strong>geb</strong>en hat, dass dieser vor Erscheinen <strong>de</strong>r Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />

18 Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe <strong>de</strong>r An ge bote die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine<br />

Haftung. Ein schreibe briefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n vier Wochen aufbewahrt.<br />

Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, wer<strong>de</strong>n vernichtet. Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der <strong>Verlag</strong> behält sich im Interesse<br />

und zum Schutz <strong>de</strong>s Auftrag<strong>geb</strong>ers das Recht vor, die eingehen<strong>de</strong>n An<strong>geb</strong>ote zur Ausschaltung von Missbrauch <strong>de</strong>s Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von<br />

geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsan<strong>geb</strong>oten ist <strong>de</strong>r <strong>Verlag</strong> nicht verpflichtet.<br />

19 Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s <strong>Verlag</strong>es. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus <strong>de</strong>r Geschäfts ver bindung (auch bei künftigen Verträgen) mit Vollkaufleuten, juristischen Personen <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r Trägern von öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rvermögen, sowie für alle Ansprüche, die im Wege <strong>de</strong>s Mahnverfahrens geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, ist das Amtsgericht<br />

Stuttgart. Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Wohn sitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Auftrag<strong>geb</strong>ers im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung unbekannt ist, sowie für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Auftrag<strong>geb</strong>er nach<br />

Vertragsschluss seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthalt aus <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s <strong>Verlag</strong>es vereinbart.<br />

20 Ihre Daten wer<strong>de</strong>n mittels EDV verarbeitet (Hinweis gemäß § 26 BDSG).<br />

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