Bauen in der Stadt Barsinghausen
Bauen in der Stadt Barsinghausen
Bauen in der Stadt Barsinghausen
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<strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />
Informationsbroschüre für Bauwillige
Vorwort<br />
Liebe Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürger,<br />
wer träumt nicht davon <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em eigenen Haus zu wohnen,<br />
das <strong>in</strong>dividuell ganz nach den persönlichen Vorstellungen<br />
und Wünschen gebaut wurde. Von <strong>der</strong> Planung<br />
bis zum E<strong>in</strong>zug s<strong>in</strong>d jedoch e<strong>in</strong>e Vielzahl wichtiger Entscheidungen<br />
zu treffen. Damit Ihnen dieses gut gel<strong>in</strong>gt,<br />
möchte die <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen Ihnen mit dieser Broschüre<br />
e<strong>in</strong>en „Leitfaden“ anbieten.<br />
Neben unserer Internetpräsenz www.bars<strong>in</strong>ghausen.de,<br />
die e<strong>in</strong>e virtuelle Bauberatung anbietet, f<strong>in</strong>den Sie auf<br />
den nächsten Seiten Informationen rund ums <strong>Bauen</strong>,<br />
angefangen beim Grundstückskauf über das Baugenehmigungsverfahren,<br />
bis h<strong>in</strong> zu hilfreichen Tipps und Ansprechpartnern.<br />
Selbstverständlich kann diese Broschüre ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle<br />
Bauberatung ersetzen. Wir möchten Sie daher ausdrücklich<br />
ermutigen, möglichst frühzeitig mit den zuständigen<br />
Fachdiensten Kontakt aufzunehmen, wenn Sie<br />
Fragen zum Baurecht haben o<strong>der</strong> Unterstützung benötigen.<br />
Die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter des Fachbereiches<br />
Bau werden Ihnen bei <strong>der</strong> Verwirklichung Ihrer <strong>in</strong>dividuellen<br />
Bauwünsche gerne zur Seite stehen und mit<br />
Ihnen im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeiten nach<br />
Lösungen suchen.<br />
Da sich die <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen als mo<strong>der</strong>nes Dienstleistungsunternehmen<br />
versteht, s<strong>in</strong>d wir bemüht, Sie davon<br />
profitieren zu lassen. Schnelle Bearbeitungszeiten,<br />
rechtlich e<strong>in</strong>wandfreie Genehmigungen, vere<strong>in</strong>fachte<br />
Verfahren, e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und –<br />
nicht zuletzt – die persönlich Betreuung durch unsere<br />
Fachdienste s<strong>in</strong>d Ziele, die wir uns gesetzt haben.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Bauvorhaben und<br />
vor allem, dass Sie sich bald <strong>in</strong> Ihrem eigenen Heim sehr<br />
wohl <strong>in</strong> unserer schönen <strong>Stadt</strong> fühlen.<br />
Carsten Hettwer<br />
(<strong>Stadt</strong>baudirektor)<br />
1
2<br />
Branchenverzeichnis / Impressum<br />
Branchen Seite<br />
Architekten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
Bauelemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 24<br />
Baustoffe/Beton. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
E<strong>in</strong>bauküchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Elektronik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Erbbaurechtsgrundstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Garten- und Landschaftsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Ingenieure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 19<br />
Massivhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
Maurer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Metallbau/Masch<strong>in</strong>enbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
M<strong>in</strong>eralöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Naturste<strong>in</strong>e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Rechtsanwälte/Notare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Sparkasse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3, U4<br />
Tief-, Straßen- u. Rohrleitungsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . U2<br />
Tischler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Umzugsunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 16<br />
Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
Impressum<br />
© 2005 anCos Verlag GmbH, 1. Auflage<br />
anCos Verlag GmbH<br />
Schloßwall 28 · 49080 Osnabrück<br />
Fon: 05 41/9 98 79-0<br />
Fax: 05 41/9 98 79-11<br />
E-Mail: <strong>in</strong>fo@ancos-verlag.de<br />
Internet:www.ancos-verlag.de<br />
U = Umschlagseite<br />
Herausgegeben <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen.<br />
Fotos: <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem<br />
Papier.<br />
Nachdruck o<strong>der</strong> Reproduktionen, auch<br />
auszugsweise, nicht gestattet.<br />
Bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Broschüre wurde<br />
sorgfältig recherchiert. Dennoch kann<br />
für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
<strong>der</strong> Angaben ke<strong>in</strong>e Gewähr übernommen<br />
werden. Haftungsansprüche s<strong>in</strong>d<br />
ausgeschlossen.<br />
Än<strong>der</strong>ungswünsche, Anregungen und<br />
Ergänzungen für die nächste Auflage<br />
richten Sie bitte an die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
o<strong>der</strong> den Verlag.<br />
In unserem Verlag ersche<strong>in</strong>en:<br />
Publikationen zur Bürger<strong>in</strong>formation,<br />
Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung, Freizeitgestaltung,<br />
E<strong>in</strong>weihungs- und Jubiläumsbroschüren,<br />
Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser,<br />
Seniorenratgeber sowie<br />
Ortspläne.
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />
Branchenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
1. Informationen für BauherrInnen zu …<br />
Sprechzeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Bezirksschornste<strong>in</strong>feger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2. Öffentliches Baurecht – Was wo gebaut werden darf<br />
2.1 Bauplanungsrecht <strong>der</strong> Kommune . . . . . . . . . . . 7<br />
2.2 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.3 Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
2.4 Bauordnungsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
3. Das Baugrundstück –<br />
Grundsätze für Erwerb und Bebauung<br />
3.1 Grundstücksmarkt für Wohnbauten . . . . . . . . 11<br />
3.2 Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Bebaubarkeit . . . . . 11<br />
3.3 Grundstückskauf – Vorüberlegungen . . . . . . . 13<br />
3.4 Vermessung, Grundstücksteilung . . . . . . . . . . 15<br />
3.5 Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
3.6 Bodenrichtwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
4. Baugenehmigungsverfahren –<br />
Möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Bauwünsche<br />
4.1 Genehmigungspflicht und alternative<br />
Antragsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
4.2 Entwurfsverfasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
4.3 Bauvoranfrage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
4.4 Baugenehmigung nach § 75 a NBauO . . . . . . 21<br />
4.5 Baugebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
4.6 Genehmigungsfreies <strong>Bauen</strong> für<br />
Wohngebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
4.7 Entwässerungsantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
5. Bauausführung –<br />
Praktische Tipps rund ums <strong>Bauen</strong><br />
5.1 Pflichten des Bauherrn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
5.2 Preiswert bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
5.3 Selbsthilfe spart Geld –<br />
Schwarzarbeit gefährdet Arbeitsplätze . . . . . . 26<br />
5.4 Baubiologisch bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
5.5 Energie sparen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
5.6 Barrierefrei leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
5.7 Sicherheitsvorkehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
6. Natur und Städtebau – e<strong>in</strong> Gegensatz?<br />
6.1 Was Städtebau mit Natur zu tun hat. . . . . . . . 31<br />
6.2 Bauleitpläne – Naturschutz und<br />
Landschaftspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
6.3 Anpflanzung und Erhalt von<br />
standortheimischen Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen . . . . . . . . . . . . . 32<br />
6.4 Rückhaltung von gefasstem Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
(Regenwassersammlung) . . . . . . . . . . 33<br />
6.5 Fassaden- und Dachbegrünungen. . . . . . . . . . 33<br />
6.6 Schaffung und Erhalt von Grünflächen . . . . . 34<br />
6.7 Begrenzung <strong>der</strong> Versiegelung <strong>in</strong>nerhalb<br />
von Baugebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
7. F<strong>in</strong>anzierung – Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />
7.1 Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
8. Denkmalpflege –<br />
Schützenswertes bewahren<br />
und mit neuem Leben füllen<br />
8.1 Was ist e<strong>in</strong> Denkmal? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
8.2 Was bedeutet Denkmalschutz für den<br />
Hauseigentümer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
9. Baumängel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />
10. Und schließlich:<br />
Hausnummern nicht vergessen! . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />
11. Neue Wohnbaugebiete / Baugrundstücke. . . . . . . 40<br />
12. Planen von A bis Z –<br />
Ausgewählte Fachbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
13. Raum für Ihre Notizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />
3
6<br />
Bezirksschornste<strong>in</strong>fegermeister –<br />
<strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />
Die Kehrbezirke <strong>der</strong> Bezirksschornste<strong>in</strong>fegermeister können<br />
Sie <strong>der</strong> untenstehenden Übersicht entnehmen. Da<br />
die Aufteilung lei<strong>der</strong> nicht identisch mit den Ortsteilen<br />
erfolgt ist, wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> oberen Tabelle den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Ortsteilen jeweils die entsprechende(n) Kehrbezirks-Nr(n).<br />
zugeordnet.<br />
<strong>Stadt</strong>teil Kehrbezirk<br />
Bantorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />
Holtensen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216<br />
Barrigsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />
Kirchdorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207<br />
Bars<strong>in</strong>ghausen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 und 214<br />
Landr<strong>in</strong>ghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />
Eckerde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />
Langre<strong>der</strong>. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206<br />
Egestorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208, teilw. 207<br />
Nordgoltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />
Göxe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />
Ostermunzel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />
Großgoltern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 und 246<br />
Stemmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />
Groß Munzel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 und 246<br />
Wichtr<strong>in</strong>ghausen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />
Hohenbostel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />
W<strong>in</strong>n<strong>in</strong>ghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />
Name Anschrift Telefon / Fax Kehrbezirk<br />
Michael Luckner . . . . . . . . . . . . . . An <strong>der</strong> Junkernwiese 38 . . . . . . . 05137 821297 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206<br />
30926 Seelze 0172 5136557<br />
Jens L<strong>in</strong>demann. . . . . . . . . . . . . . Im Felde 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05021 912686 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207<br />
31582 Nienburg<br />
Dieter Thamm. . . . . . . . . . . . . . . . Silberfeld 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05105 2319 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208<br />
30890 Bars<strong>in</strong>ghausen Fax 05105 2850<br />
Dieter Stolte . . . . . . . . . . . . . . . . . Traubenweg 10. . . . . . . . . . . . . . . 05105 9925 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />
30890 Bars<strong>in</strong>ghausen 0174 7753369<br />
Fax 05105 9902<br />
Ernst Kastenschmidt . . . . . . . . . . Bei den langen Birken 14 . . . . . . 05036 92278 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216<br />
31535 Neustadt 0171 3047996<br />
Fax 05036 92279<br />
Michael Weber . . . . . . . . . . . . . . . Turmstr. 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05044 98081 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />
31832 Spr<strong>in</strong>ge 0171 2890923<br />
Fax 05044 98083
Überschrift<br />
3. Das Baugrundstück – Grundsätze für Erwerb und Bebauung<br />
3.1 Grundstücksmarkt<br />
Wer bauen möchte, sucht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> geeignetes<br />
Grundstück auf dem freien Markt über Zeitungsannoncen,<br />
o<strong>der</strong> durch E<strong>in</strong>schaltung e<strong>in</strong>es Immobilienmaklers.<br />
Falls Sie e<strong>in</strong> städtisches Grundstück erwerben möchten,<br />
wenden Sie sich bitte an den<br />
Fachdienst Technik und Erschließung, Rathaus I,<br />
Bergamtstr. 5, 30890 Bars<strong>in</strong>ghausen,<br />
Herr Krückeberg Zi. 210 Tel.: 05105 774-298<br />
Frau Schaper Zi. 210 Tel.: 05105 774-300<br />
Auch die städtische Entwicklungsgesellschaft SGB verfügt<br />
über Wohnbaugrundstücke.<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft Bars<strong>in</strong>ghausen,<br />
Deisterstr. 10, 30890 Bars<strong>in</strong>ghausen,<br />
Herr Drebes Tel.: 05105 51 66 96<br />
Bei beiden Adressen erhalten Sie detaillierte Informationen<br />
zu Vergaben und Verkaufsbed<strong>in</strong>gungen. In dieser<br />
Broschüre können Sie dem Punkt 11 nähere Informationen<br />
entnehmen. Die <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen und die SGB<br />
verfügen zudem über gut erschlossene Gewerbegebiete.<br />
Auch für detaillierte Auskünfte und Beratung zu den Gewerbegebieten<br />
wenden Sie sich bitte an die an die o.g.<br />
Ansprechpartner.<br />
3.2 Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e<br />
Bebaubarkeit<br />
Grundstücksbesitzer und -käufer sollten sich zunächst<br />
e<strong>in</strong>mal beim Fachdienst Planen und <strong>Bauen</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />
erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen<br />
Eigenschaften und dem Stand <strong>der</strong><br />
Erschließung tatsächlich e<strong>in</strong> Baugrundstück ist und wie<br />
es bebaut werden kann. E<strong>in</strong> Grundstück ist bebaubar,<br />
bzw. auf dem Grundstück ist die Erstellung e<strong>in</strong>er baulichen<br />
Anlage zulässig, wenn<br />
● es im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes liegt (§<br />
30 BauGB),<br />
● das Vorhaben im E<strong>in</strong>klang mit diesen Festsetzungen<br />
steht und<br />
● die Erschließung gesichert ist,<br />
o<strong>der</strong>:<br />
● das Grundstück zwar nicht im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es<br />
qualifizierten Bebauungsplanes liegt, aber <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34<br />
BauGB) und<br />
● die bauliche Anlage sich nach Art und Maß <strong>der</strong> baulichen<br />
Nutzung, <strong>der</strong> Bauweise und <strong>der</strong> Grundstücksfläche,<br />
die überbaut werden soll, <strong>in</strong> die Eigenart <strong>der</strong><br />
näheren Umgebung e<strong>in</strong>fügt und das Ortsbild nicht<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt und<br />
● die Erschließung gesichert ist,<br />
o<strong>der</strong>:<br />
● das Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB), d. h.<br />
außerhalb des Geltungsbereiches e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes<br />
und außerhalb e<strong>in</strong>es im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteils liegt und e<strong>in</strong>em sog. „privilegierten<br />
Vorhaben“ (z. B. e<strong>in</strong>em landwirtschaftlichen Betrieb)<br />
dient und<br />
● die Erschließung gesichert ist.<br />
11
32<br />
6.3 Anpflanzung und Erhalt<br />
von standortheimischen Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen<br />
Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen prägen<br />
seit langer Zeit kulturgeschichtlich den Siedlungsraum<br />
des Menschen. Angesichts immer stärker zurückgehen<strong>der</strong><br />
Freiräume stellen sie <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße das Grün<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> dar. In <strong>der</strong> nachfolgenden Liste s<strong>in</strong>d empfehlenswerte<br />
Bäume und Sträucher zur Anpflanzung <strong>in</strong><br />
Hausgärten aufgeführt:<br />
Liste standortheimischer Gehölze<br />
Laubbäume:<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />
Alnus glut<strong>in</strong>osa Schwarzerle<br />
Betula pendula Sandbirke<br />
Carp<strong>in</strong>us betulus Ha<strong>in</strong>buche<br />
Fagus sylvatica Rotbuche<br />
Fagus sylvatica<br />
„Atropurpurea“<br />
Blutbuche<br />
Frax<strong>in</strong>us exelsior Geme<strong>in</strong>e Esche<br />
Malus sylvestris Wildapfel<br />
Prunus avium Wildkirsche/Vogelkirsche<br />
Quercus robur Stieleiche<br />
Quercus pedunculata Traubeneiche<br />
Sorbus aucuparia Eberesche/Vogelbeere<br />
Sorbus aria schwedische Mehlbeere<br />
Tilia cordata W<strong>in</strong>terl<strong>in</strong>de<br />
Tilia platyphyllos Sommerl<strong>in</strong>de<br />
Ulmus laevis Flatterulme<br />
Sträucher:<br />
Cornus mas Kornelkirsche<br />
Cornus sangu<strong>in</strong>ea Roter Hartriegel<br />
Corylus avellana Haselnuß/Waldhasel<br />
Crataegus monogyna E<strong>in</strong>griffeliger Weißdorn<br />
Euonymus europaea Europäisches Pfaffenhütchen<br />
Ilex aquifolium Stechpalme/Hülse<br />
Ligustrum vulgare Geme<strong>in</strong>er Liguster<br />
Prunus padus Traubenkirsche<br />
Prunus sp<strong>in</strong>osa Schlehe<br />
Rosa can<strong>in</strong>a Heckenrose<br />
Salix alba Silber-Weide<br />
Salix aurita Ohr-Weide<br />
Salix caprea Sal-Weide<br />
Salix c<strong>in</strong>erea Grau-Weide<br />
Sambucus nigra Schwarzer Holun<strong>der</strong><br />
Taxus baccata Eibe<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
Viburnum opulus Geme<strong>in</strong>er Schneeball<br />
Sandbirke Rotbuche Wildapfel Heckenrose Sal-Weide
Empfehlenswerte Obstbäume für den Hausgarten<br />
(Hochstämme, Kronenansatz ca. 1, 80 Meter)<br />
Juglans regia Walnuss<br />
Malus sylvestris Apfel<br />
„Schöner aus Boskoop“<br />
„Ontario“/„Geheimrat<br />
Oldenburg“ Klarafel,<br />
Gravenste<strong>in</strong>er<br />
Prunus avium L./<br />
„Oktavia“, Hedelf<strong>in</strong>ger Kirsche<br />
Prunus domestica Pflaume<br />
„ Hauszwetsche“<br />
Pyrus communis/ Birne<br />
„Neue Poiteau“/<br />
„Gellerts Butterbirne“<br />
Die Anpflanzung von alten Obstgehölzen <strong>in</strong> Hausgärten<br />
ist aufgrund des ökologischen und des hohen Erlebniswertes<br />
von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Außerdem s<strong>in</strong>d diese<br />
beson<strong>der</strong>s wi<strong>der</strong>standsfähig und wohlschmeckend.<br />
6.4 Rückhaltung von gefasstem<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
(Regenwassersammlung)<br />
Jede Bautätigkeit ist mit <strong>der</strong> Befestigung und Versiegelung<br />
von Flächen verbunden. Hierdurch wird die Versickerung<br />
und Speicherung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser am Ort des<br />
Auftretens weitgehend verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Ziel ist es jedoch, den<br />
Nie<strong>der</strong>schlag möglichst nah an se<strong>in</strong>em Entstehungsort zu<br />
speichern, zu gebrauchen o<strong>der</strong> zu versickern. Dies geschieht<br />
durch großflächige Regenrückhaltebecken, durch<br />
Teiche auf den e<strong>in</strong>zelnen Grundstücken und durch Regenwassernutzungsanlagen.<br />
Zum Umgang mit Regenwasser<br />
vergleiche Abschnitt 4.7<br />
6.5 Fassaden- und Dachbegrünungen<br />
Unter Fassadenbegrünung ist die vollständige o<strong>der</strong> teilweise<br />
Bedeckung überwiegend senkrechter Wandflächen<br />
mit ausdauernden Kletterpflanzen zu verstehen.<br />
E<strong>in</strong>e Dachbegrünung ist ebenfalls an Gebäude und <strong>der</strong>en<br />
Dachebenen gebunden. Es s<strong>in</strong>d die vorgegebenen bauund<br />
vegetationstechnischen Begrünungsvorschriften<br />
sowie Sicherheitsvorschriften zu beachten. Bei <strong>der</strong> Auswahl<br />
von geeigneten Fassadenbegrünungen s<strong>in</strong>d die<br />
Sonnene<strong>in</strong>strahlung, die Oberflächenbeschaffenheit <strong>der</strong><br />
Wand sowie die kle<strong>in</strong>räumigen Klimaverhältnisse für die<br />
Wuchsleistungen maßgebend.<br />
In <strong>der</strong> Praxis haben sich folgende Begrünungsformen bewährt:<br />
● Südwände mit blattwerfendem, sommergrünem Bewuchs<br />
(sommerlicher Schattenwurf und hohe E<strong>in</strong>strahlgew<strong>in</strong>ne<br />
im Restjahr),<br />
● Westwände und Nordwände mit immergrünem<br />
Bewuchs (Wetterschutz, Wärmepolster),<br />
● Ostwände je nach örtlicher Situation (immergrün <strong>in</strong><br />
ungeschützter Lage o<strong>der</strong> sommergrün für Wärme- und<br />
E<strong>in</strong>strahlgew<strong>in</strong>ne).<br />
Die Herstellungskosten s<strong>in</strong>d, sofern ke<strong>in</strong>e aufwendigen<br />
Stützhilfen erstellt werden müssen, vergleichsweise ger<strong>in</strong>g.<br />
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34<br />
In <strong>der</strong> nachfolgenden Liste s<strong>in</strong>d exemplarisch e<strong>in</strong>ige<br />
bewährte und ausdauernde Pflanzen zur Fassadenbegründung<br />
aufgeführt.<br />
Kletterpflanzen für die Fassadenbegrünung<br />
Deutscher Name Botanischer Name<br />
Waldrebe Clematis hybriden<br />
Wil<strong>der</strong> Hopfen Humulus lupulus<br />
Efeu He<strong>der</strong>a helix<br />
Knöterich Polygonum aubertii<br />
Kletter-Hortensie Hydrangea petiolaris<br />
W<strong>in</strong>ter-Jasm<strong>in</strong> Jasm<strong>in</strong>um nudiflorum<br />
Jelängerjelieber,<br />
Geißblatt<br />
Lonicera caprifolium<br />
Echter We<strong>in</strong> Vitis-Hybriden<br />
Wil<strong>der</strong> We<strong>in</strong> Parthenocissus qu<strong>in</strong>quefolia<br />
Dreif<strong>in</strong>ger-We<strong>in</strong> Parthenocissus<br />
tricus„Veitchii“<br />
Wilde Rebe Vitis coignetiae<br />
Blauregen, Glyz<strong>in</strong>e<br />
Kletterrosen<br />
Wisteria s<strong>in</strong>ensis<br />
Efeu<br />
Blauregen<br />
W<strong>in</strong>ter-<br />
Jasm<strong>in</strong><br />
Jelängerjelieber,<br />
Geißblatt<br />
6.6 Schaffung und Erhalt von<br />
Grünflächen<br />
Unter Grünflächen versteht man baulich nicht genutzte<br />
Bereiche <strong>in</strong>nerhalb geschlossener Siedlungsflächen, die<br />
bepflanzt o<strong>der</strong> begrast s<strong>in</strong>d. Hierunter werden Parkanlagen,<br />
Grünzüge, Kle<strong>in</strong>gärten, Sport-, Spielplätze, Friedhöfe<br />
usw. gefasst. Hierbei handelt es sich überwiegend um<br />
Flächen, die durch die Kommune angelegt und gepflegt<br />
werden. Diese Flächen erhalten aufgrund ihrer Größe,<br />
Stabilität und Vernetzung e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e stadtökologische<br />
Bedeutung.<br />
Zusätzlich dienen Grünzüge <strong>der</strong> Luftre<strong>in</strong>haltung, dem<br />
Klima- und Lärmschutz.<br />
6.7 Begrenzung <strong>der</strong> Versiegelung<br />
<strong>in</strong>nerhalb von Baugebieten<br />
Unter Bodenversiegelung wird die Verdichtung e<strong>in</strong>es<br />
offenen, natürlichen Bodens e<strong>in</strong>schließlich se<strong>in</strong>er Überdeckung<br />
mit undurchlässigen Materialien verstanden.<br />
Vor allem <strong>in</strong> städtischen Verdichtungsgebieten führt dies<br />
zu e<strong>in</strong>em Verlust an Grün- und Freiflächen und zu e<strong>in</strong>er<br />
Verschlechterung des Wasserhaushaltes, des <strong>Stadt</strong>klimas,<br />
<strong>der</strong> Pflanzen- und Tierwelt. Insgesamt führt e<strong>in</strong>e übermäßige<br />
Bodenversiegelung zu e<strong>in</strong>em erheblichen Verlust<br />
an Umweltqualität. Hier kann durch die Begrenzung <strong>der</strong><br />
Bodenversiegelung auf privaten Grundstücken viel für die<br />
Umwelt erreicht werden.<br />
Mögliche weitere Maßnahmen wären:<br />
● Verwendung von wasserdurchlässigen<br />
Wegematerialien,<br />
● Verzicht auf unnötig versiegelte Flächen im<br />
Hausgarten (Wege und Plätze).
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Notizen