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Bauen in der Stadt Barsinghausen

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<strong>Bauen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />

Informationsbroschüre für Bauwillige


Vorwort<br />

Liebe Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürger,<br />

wer träumt nicht davon <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em eigenen Haus zu wohnen,<br />

das <strong>in</strong>dividuell ganz nach den persönlichen Vorstellungen<br />

und Wünschen gebaut wurde. Von <strong>der</strong> Planung<br />

bis zum E<strong>in</strong>zug s<strong>in</strong>d jedoch e<strong>in</strong>e Vielzahl wichtiger Entscheidungen<br />

zu treffen. Damit Ihnen dieses gut gel<strong>in</strong>gt,<br />

möchte die <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen Ihnen mit dieser Broschüre<br />

e<strong>in</strong>en „Leitfaden“ anbieten.<br />

Neben unserer Internetpräsenz www.bars<strong>in</strong>ghausen.de,<br />

die e<strong>in</strong>e virtuelle Bauberatung anbietet, f<strong>in</strong>den Sie auf<br />

den nächsten Seiten Informationen rund ums <strong>Bauen</strong>,<br />

angefangen beim Grundstückskauf über das Baugenehmigungsverfahren,<br />

bis h<strong>in</strong> zu hilfreichen Tipps und Ansprechpartnern.<br />

Selbstverständlich kann diese Broschüre ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle<br />

Bauberatung ersetzen. Wir möchten Sie daher ausdrücklich<br />

ermutigen, möglichst frühzeitig mit den zuständigen<br />

Fachdiensten Kontakt aufzunehmen, wenn Sie<br />

Fragen zum Baurecht haben o<strong>der</strong> Unterstützung benötigen.<br />

Die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter des Fachbereiches<br />

Bau werden Ihnen bei <strong>der</strong> Verwirklichung Ihrer <strong>in</strong>dividuellen<br />

Bauwünsche gerne zur Seite stehen und mit<br />

Ihnen im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeiten nach<br />

Lösungen suchen.<br />

Da sich die <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen als mo<strong>der</strong>nes Dienstleistungsunternehmen<br />

versteht, s<strong>in</strong>d wir bemüht, Sie davon<br />

profitieren zu lassen. Schnelle Bearbeitungszeiten,<br />

rechtlich e<strong>in</strong>wandfreie Genehmigungen, vere<strong>in</strong>fachte<br />

Verfahren, e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und –<br />

nicht zuletzt – die persönlich Betreuung durch unsere<br />

Fachdienste s<strong>in</strong>d Ziele, die wir uns gesetzt haben.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Bauvorhaben und<br />

vor allem, dass Sie sich bald <strong>in</strong> Ihrem eigenen Heim sehr<br />

wohl <strong>in</strong> unserer schönen <strong>Stadt</strong> fühlen.<br />

Carsten Hettwer<br />

(<strong>Stadt</strong>baudirektor)<br />

1


2<br />

Branchenverzeichnis / Impressum<br />

Branchen Seite<br />

Architekten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Bauelemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 24<br />

Baustoffe/Beton. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

E<strong>in</strong>bauküchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Elektronik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Erbbaurechtsgrundstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Garten- und Landschaftsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Ingenieure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 19<br />

Massivhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Maurer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Metallbau/Masch<strong>in</strong>enbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

M<strong>in</strong>eralöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Naturste<strong>in</strong>e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Rechtsanwälte/Notare. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Sparkasse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3, U4<br />

Tief-, Straßen- u. Rohrleitungsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . U2<br />

Tischler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Umzugsunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 16<br />

Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Impressum<br />

© 2005 anCos Verlag GmbH, 1. Auflage<br />

anCos Verlag GmbH<br />

Schloßwall 28 · 49080 Osnabrück<br />

Fon: 05 41/9 98 79-0<br />

Fax: 05 41/9 98 79-11<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@ancos-verlag.de<br />

Internet:www.ancos-verlag.de<br />

U = Umschlagseite<br />

Herausgegeben <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen.<br />

Fotos: <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem<br />

Papier.<br />

Nachdruck o<strong>der</strong> Reproduktionen, auch<br />

auszugsweise, nicht gestattet.<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Broschüre wurde<br />

sorgfältig recherchiert. Dennoch kann<br />

für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

<strong>der</strong> Angaben ke<strong>in</strong>e Gewähr übernommen<br />

werden. Haftungsansprüche s<strong>in</strong>d<br />

ausgeschlossen.<br />

Än<strong>der</strong>ungswünsche, Anregungen und<br />

Ergänzungen für die nächste Auflage<br />

richten Sie bitte an die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

o<strong>der</strong> den Verlag.<br />

In unserem Verlag ersche<strong>in</strong>en:<br />

Publikationen zur Bürger<strong>in</strong>formation,<br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung, Freizeitgestaltung,<br />

E<strong>in</strong>weihungs- und Jubiläumsbroschüren,<br />

Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser,<br />

Seniorenratgeber sowie<br />

Ortspläne.


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />

Branchenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

1. Informationen für BauherrInnen zu …<br />

Sprechzeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Bezirksschornste<strong>in</strong>feger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2. Öffentliches Baurecht – Was wo gebaut werden darf<br />

2.1 Bauplanungsrecht <strong>der</strong> Kommune . . . . . . . . . . . 7<br />

2.2 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.3 Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

2.4 Bauordnungsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

3. Das Baugrundstück –<br />

Grundsätze für Erwerb und Bebauung<br />

3.1 Grundstücksmarkt für Wohnbauten . . . . . . . . 11<br />

3.2 Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Bebaubarkeit . . . . . 11<br />

3.3 Grundstückskauf – Vorüberlegungen . . . . . . . 13<br />

3.4 Vermessung, Grundstücksteilung . . . . . . . . . . 15<br />

3.5 Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

3.6 Bodenrichtwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

4. Baugenehmigungsverfahren –<br />

Möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Bauwünsche<br />

4.1 Genehmigungspflicht und alternative<br />

Antragsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

4.2 Entwurfsverfasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

4.3 Bauvoranfrage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

4.4 Baugenehmigung nach § 75 a NBauO . . . . . . 21<br />

4.5 Baugebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

4.6 Genehmigungsfreies <strong>Bauen</strong> für<br />

Wohngebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

4.7 Entwässerungsantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

5. Bauausführung –<br />

Praktische Tipps rund ums <strong>Bauen</strong><br />

5.1 Pflichten des Bauherrn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

5.2 Preiswert bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

5.3 Selbsthilfe spart Geld –<br />

Schwarzarbeit gefährdet Arbeitsplätze . . . . . . 26<br />

5.4 Baubiologisch bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

5.5 Energie sparen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

5.6 Barrierefrei leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

5.7 Sicherheitsvorkehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

6. Natur und Städtebau – e<strong>in</strong> Gegensatz?<br />

6.1 Was Städtebau mit Natur zu tun hat. . . . . . . . 31<br />

6.2 Bauleitpläne – Naturschutz und<br />

Landschaftspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

6.3 Anpflanzung und Erhalt von<br />

standortheimischen Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen . . . . . . . . . . . . . 32<br />

6.4 Rückhaltung von gefasstem Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

(Regenwassersammlung) . . . . . . . . . . 33<br />

6.5 Fassaden- und Dachbegrünungen. . . . . . . . . . 33<br />

6.6 Schaffung und Erhalt von Grünflächen . . . . . 34<br />

6.7 Begrenzung <strong>der</strong> Versiegelung <strong>in</strong>nerhalb<br />

von Baugebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

7. F<strong>in</strong>anzierung – Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />

7.1 Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

8. Denkmalpflege –<br />

Schützenswertes bewahren<br />

und mit neuem Leben füllen<br />

8.1 Was ist e<strong>in</strong> Denkmal? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

8.2 Was bedeutet Denkmalschutz für den<br />

Hauseigentümer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

9. Baumängel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

10. Und schließlich:<br />

Hausnummern nicht vergessen! . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

11. Neue Wohnbaugebiete / Baugrundstücke. . . . . . . 40<br />

12. Planen von A bis Z –<br />

Ausgewählte Fachbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

13. Raum für Ihre Notizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

3


6<br />

Bezirksschornste<strong>in</strong>fegermeister –<br />

<strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />

Die Kehrbezirke <strong>der</strong> Bezirksschornste<strong>in</strong>fegermeister können<br />

Sie <strong>der</strong> untenstehenden Übersicht entnehmen. Da<br />

die Aufteilung lei<strong>der</strong> nicht identisch mit den Ortsteilen<br />

erfolgt ist, wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> oberen Tabelle den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Ortsteilen jeweils die entsprechende(n) Kehrbezirks-Nr(n).<br />

zugeordnet.<br />

<strong>Stadt</strong>teil Kehrbezirk<br />

Bantorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />

Holtensen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216<br />

Barrigsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />

Kirchdorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207<br />

Bars<strong>in</strong>ghausen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 und 214<br />

Landr<strong>in</strong>ghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />

Eckerde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />

Langre<strong>der</strong>. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206<br />

Egestorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208, teilw. 207<br />

Nordgoltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />

Göxe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />

Ostermunzel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />

Großgoltern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 und 246<br />

Stemmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />

Groß Munzel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 und 246<br />

Wichtr<strong>in</strong>ghausen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />

Hohenbostel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />

W<strong>in</strong>n<strong>in</strong>ghausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />

Name Anschrift Telefon / Fax Kehrbezirk<br />

Michael Luckner . . . . . . . . . . . . . . An <strong>der</strong> Junkernwiese 38 . . . . . . . 05137 821297 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206<br />

30926 Seelze 0172 5136557<br />

Jens L<strong>in</strong>demann. . . . . . . . . . . . . . Im Felde 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05021 912686 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207<br />

31582 Nienburg<br />

Dieter Thamm. . . . . . . . . . . . . . . . Silberfeld 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05105 2319 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208<br />

30890 Bars<strong>in</strong>ghausen Fax 05105 2850<br />

Dieter Stolte . . . . . . . . . . . . . . . . . Traubenweg 10. . . . . . . . . . . . . . . 05105 9925 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />

30890 Bars<strong>in</strong>ghausen 0174 7753369<br />

Fax 05105 9902<br />

Ernst Kastenschmidt . . . . . . . . . . Bei den langen Birken 14 . . . . . . 05036 92278 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216<br />

31535 Neustadt 0171 3047996<br />

Fax 05036 92279<br />

Michael Weber . . . . . . . . . . . . . . . Turmstr. 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05044 98081 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246<br />

31832 Spr<strong>in</strong>ge 0171 2890923<br />

Fax 05044 98083


Überschrift<br />

3. Das Baugrundstück – Grundsätze für Erwerb und Bebauung<br />

3.1 Grundstücksmarkt<br />

Wer bauen möchte, sucht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> geeignetes<br />

Grundstück auf dem freien Markt über Zeitungsannoncen,<br />

o<strong>der</strong> durch E<strong>in</strong>schaltung e<strong>in</strong>es Immobilienmaklers.<br />

Falls Sie e<strong>in</strong> städtisches Grundstück erwerben möchten,<br />

wenden Sie sich bitte an den<br />

Fachdienst Technik und Erschließung, Rathaus I,<br />

Bergamtstr. 5, 30890 Bars<strong>in</strong>ghausen,<br />

Herr Krückeberg Zi. 210 Tel.: 05105 774-298<br />

Frau Schaper Zi. 210 Tel.: 05105 774-300<br />

Auch die städtische Entwicklungsgesellschaft SGB verfügt<br />

über Wohnbaugrundstücke.<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft Bars<strong>in</strong>ghausen,<br />

Deisterstr. 10, 30890 Bars<strong>in</strong>ghausen,<br />

Herr Drebes Tel.: 05105 51 66 96<br />

Bei beiden Adressen erhalten Sie detaillierte Informationen<br />

zu Vergaben und Verkaufsbed<strong>in</strong>gungen. In dieser<br />

Broschüre können Sie dem Punkt 11 nähere Informationen<br />

entnehmen. Die <strong>Stadt</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen und die SGB<br />

verfügen zudem über gut erschlossene Gewerbegebiete.<br />

Auch für detaillierte Auskünfte und Beratung zu den Gewerbegebieten<br />

wenden Sie sich bitte an die an die o.g.<br />

Ansprechpartner.<br />

3.2 Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e<br />

Bebaubarkeit<br />

Grundstücksbesitzer und -käufer sollten sich zunächst<br />

e<strong>in</strong>mal beim Fachdienst Planen und <strong>Bauen</strong> Bars<strong>in</strong>ghausen<br />

erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen<br />

Eigenschaften und dem Stand <strong>der</strong><br />

Erschließung tatsächlich e<strong>in</strong> Baugrundstück ist und wie<br />

es bebaut werden kann. E<strong>in</strong> Grundstück ist bebaubar,<br />

bzw. auf dem Grundstück ist die Erstellung e<strong>in</strong>er baulichen<br />

Anlage zulässig, wenn<br />

● es im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes liegt (§<br />

30 BauGB),<br />

● das Vorhaben im E<strong>in</strong>klang mit diesen Festsetzungen<br />

steht und<br />

● die Erschließung gesichert ist,<br />

o<strong>der</strong>:<br />

● das Grundstück zwar nicht im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es<br />

qualifizierten Bebauungsplanes liegt, aber <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34<br />

BauGB) und<br />

● die bauliche Anlage sich nach Art und Maß <strong>der</strong> baulichen<br />

Nutzung, <strong>der</strong> Bauweise und <strong>der</strong> Grundstücksfläche,<br />

die überbaut werden soll, <strong>in</strong> die Eigenart <strong>der</strong><br />

näheren Umgebung e<strong>in</strong>fügt und das Ortsbild nicht<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt und<br />

● die Erschließung gesichert ist,<br />

o<strong>der</strong>:<br />

● das Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB), d. h.<br />

außerhalb des Geltungsbereiches e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes<br />

und außerhalb e<strong>in</strong>es im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteils liegt und e<strong>in</strong>em sog. „privilegierten<br />

Vorhaben“ (z. B. e<strong>in</strong>em landwirtschaftlichen Betrieb)<br />

dient und<br />

● die Erschließung gesichert ist.<br />

11


32<br />

6.3 Anpflanzung und Erhalt<br />

von standortheimischen Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen<br />

Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen prägen<br />

seit langer Zeit kulturgeschichtlich den Siedlungsraum<br />

des Menschen. Angesichts immer stärker zurückgehen<strong>der</strong><br />

Freiräume stellen sie <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße das Grün<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> dar. In <strong>der</strong> nachfolgenden Liste s<strong>in</strong>d empfehlenswerte<br />

Bäume und Sträucher zur Anpflanzung <strong>in</strong><br />

Hausgärten aufgeführt:<br />

Liste standortheimischer Gehölze<br />

Laubbäume:<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Alnus glut<strong>in</strong>osa Schwarzerle<br />

Betula pendula Sandbirke<br />

Carp<strong>in</strong>us betulus Ha<strong>in</strong>buche<br />

Fagus sylvatica Rotbuche<br />

Fagus sylvatica<br />

„Atropurpurea“<br />

Blutbuche<br />

Frax<strong>in</strong>us exelsior Geme<strong>in</strong>e Esche<br />

Malus sylvestris Wildapfel<br />

Prunus avium Wildkirsche/Vogelkirsche<br />

Quercus robur Stieleiche<br />

Quercus pedunculata Traubeneiche<br />

Sorbus aucuparia Eberesche/Vogelbeere<br />

Sorbus aria schwedische Mehlbeere<br />

Tilia cordata W<strong>in</strong>terl<strong>in</strong>de<br />

Tilia platyphyllos Sommerl<strong>in</strong>de<br />

Ulmus laevis Flatterulme<br />

Sträucher:<br />

Cornus mas Kornelkirsche<br />

Cornus sangu<strong>in</strong>ea Roter Hartriegel<br />

Corylus avellana Haselnuß/Waldhasel<br />

Crataegus monogyna E<strong>in</strong>griffeliger Weißdorn<br />

Euonymus europaea Europäisches Pfaffenhütchen<br />

Ilex aquifolium Stechpalme/Hülse<br />

Ligustrum vulgare Geme<strong>in</strong>er Liguster<br />

Prunus padus Traubenkirsche<br />

Prunus sp<strong>in</strong>osa Schlehe<br />

Rosa can<strong>in</strong>a Heckenrose<br />

Salix alba Silber-Weide<br />

Salix aurita Ohr-Weide<br />

Salix caprea Sal-Weide<br />

Salix c<strong>in</strong>erea Grau-Weide<br />

Sambucus nigra Schwarzer Holun<strong>der</strong><br />

Taxus baccata Eibe<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

Viburnum opulus Geme<strong>in</strong>er Schneeball<br />

Sandbirke Rotbuche Wildapfel Heckenrose Sal-Weide


Empfehlenswerte Obstbäume für den Hausgarten<br />

(Hochstämme, Kronenansatz ca. 1, 80 Meter)<br />

Juglans regia Walnuss<br />

Malus sylvestris Apfel<br />

„Schöner aus Boskoop“<br />

„Ontario“/„Geheimrat<br />

Oldenburg“ Klarafel,<br />

Gravenste<strong>in</strong>er<br />

Prunus avium L./<br />

„Oktavia“, Hedelf<strong>in</strong>ger Kirsche<br />

Prunus domestica Pflaume<br />

„ Hauszwetsche“<br />

Pyrus communis/ Birne<br />

„Neue Poiteau“/<br />

„Gellerts Butterbirne“<br />

Die Anpflanzung von alten Obstgehölzen <strong>in</strong> Hausgärten<br />

ist aufgrund des ökologischen und des hohen Erlebniswertes<br />

von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Außerdem s<strong>in</strong>d diese<br />

beson<strong>der</strong>s wi<strong>der</strong>standsfähig und wohlschmeckend.<br />

6.4 Rückhaltung von gefasstem<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

(Regenwassersammlung)<br />

Jede Bautätigkeit ist mit <strong>der</strong> Befestigung und Versiegelung<br />

von Flächen verbunden. Hierdurch wird die Versickerung<br />

und Speicherung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser am Ort des<br />

Auftretens weitgehend verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Ziel ist es jedoch, den<br />

Nie<strong>der</strong>schlag möglichst nah an se<strong>in</strong>em Entstehungsort zu<br />

speichern, zu gebrauchen o<strong>der</strong> zu versickern. Dies geschieht<br />

durch großflächige Regenrückhaltebecken, durch<br />

Teiche auf den e<strong>in</strong>zelnen Grundstücken und durch Regenwassernutzungsanlagen.<br />

Zum Umgang mit Regenwasser<br />

vergleiche Abschnitt 4.7<br />

6.5 Fassaden- und Dachbegrünungen<br />

Unter Fassadenbegrünung ist die vollständige o<strong>der</strong> teilweise<br />

Bedeckung überwiegend senkrechter Wandflächen<br />

mit ausdauernden Kletterpflanzen zu verstehen.<br />

E<strong>in</strong>e Dachbegrünung ist ebenfalls an Gebäude und <strong>der</strong>en<br />

Dachebenen gebunden. Es s<strong>in</strong>d die vorgegebenen bauund<br />

vegetationstechnischen Begrünungsvorschriften<br />

sowie Sicherheitsvorschriften zu beachten. Bei <strong>der</strong> Auswahl<br />

von geeigneten Fassadenbegrünungen s<strong>in</strong>d die<br />

Sonnene<strong>in</strong>strahlung, die Oberflächenbeschaffenheit <strong>der</strong><br />

Wand sowie die kle<strong>in</strong>räumigen Klimaverhältnisse für die<br />

Wuchsleistungen maßgebend.<br />

In <strong>der</strong> Praxis haben sich folgende Begrünungsformen bewährt:<br />

● Südwände mit blattwerfendem, sommergrünem Bewuchs<br />

(sommerlicher Schattenwurf und hohe E<strong>in</strong>strahlgew<strong>in</strong>ne<br />

im Restjahr),<br />

● Westwände und Nordwände mit immergrünem<br />

Bewuchs (Wetterschutz, Wärmepolster),<br />

● Ostwände je nach örtlicher Situation (immergrün <strong>in</strong><br />

ungeschützter Lage o<strong>der</strong> sommergrün für Wärme- und<br />

E<strong>in</strong>strahlgew<strong>in</strong>ne).<br />

Die Herstellungskosten s<strong>in</strong>d, sofern ke<strong>in</strong>e aufwendigen<br />

Stützhilfen erstellt werden müssen, vergleichsweise ger<strong>in</strong>g.<br />

33


34<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Liste s<strong>in</strong>d exemplarisch e<strong>in</strong>ige<br />

bewährte und ausdauernde Pflanzen zur Fassadenbegründung<br />

aufgeführt.<br />

Kletterpflanzen für die Fassadenbegrünung<br />

Deutscher Name Botanischer Name<br />

Waldrebe Clematis hybriden<br />

Wil<strong>der</strong> Hopfen Humulus lupulus<br />

Efeu He<strong>der</strong>a helix<br />

Knöterich Polygonum aubertii<br />

Kletter-Hortensie Hydrangea petiolaris<br />

W<strong>in</strong>ter-Jasm<strong>in</strong> Jasm<strong>in</strong>um nudiflorum<br />

Jelängerjelieber,<br />

Geißblatt<br />

Lonicera caprifolium<br />

Echter We<strong>in</strong> Vitis-Hybriden<br />

Wil<strong>der</strong> We<strong>in</strong> Parthenocissus qu<strong>in</strong>quefolia<br />

Dreif<strong>in</strong>ger-We<strong>in</strong> Parthenocissus<br />

tricus„Veitchii“<br />

Wilde Rebe Vitis coignetiae<br />

Blauregen, Glyz<strong>in</strong>e<br />

Kletterrosen<br />

Wisteria s<strong>in</strong>ensis<br />

Efeu<br />

Blauregen<br />

W<strong>in</strong>ter-<br />

Jasm<strong>in</strong><br />

Jelängerjelieber,<br />

Geißblatt<br />

6.6 Schaffung und Erhalt von<br />

Grünflächen<br />

Unter Grünflächen versteht man baulich nicht genutzte<br />

Bereiche <strong>in</strong>nerhalb geschlossener Siedlungsflächen, die<br />

bepflanzt o<strong>der</strong> begrast s<strong>in</strong>d. Hierunter werden Parkanlagen,<br />

Grünzüge, Kle<strong>in</strong>gärten, Sport-, Spielplätze, Friedhöfe<br />

usw. gefasst. Hierbei handelt es sich überwiegend um<br />

Flächen, die durch die Kommune angelegt und gepflegt<br />

werden. Diese Flächen erhalten aufgrund ihrer Größe,<br />

Stabilität und Vernetzung e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e stadtökologische<br />

Bedeutung.<br />

Zusätzlich dienen Grünzüge <strong>der</strong> Luftre<strong>in</strong>haltung, dem<br />

Klima- und Lärmschutz.<br />

6.7 Begrenzung <strong>der</strong> Versiegelung<br />

<strong>in</strong>nerhalb von Baugebieten<br />

Unter Bodenversiegelung wird die Verdichtung e<strong>in</strong>es<br />

offenen, natürlichen Bodens e<strong>in</strong>schließlich se<strong>in</strong>er Überdeckung<br />

mit undurchlässigen Materialien verstanden.<br />

Vor allem <strong>in</strong> städtischen Verdichtungsgebieten führt dies<br />

zu e<strong>in</strong>em Verlust an Grün- und Freiflächen und zu e<strong>in</strong>er<br />

Verschlechterung des Wasserhaushaltes, des <strong>Stadt</strong>klimas,<br />

<strong>der</strong> Pflanzen- und Tierwelt. Insgesamt führt e<strong>in</strong>e übermäßige<br />

Bodenversiegelung zu e<strong>in</strong>em erheblichen Verlust<br />

an Umweltqualität. Hier kann durch die Begrenzung <strong>der</strong><br />

Bodenversiegelung auf privaten Grundstücken viel für die<br />

Umwelt erreicht werden.<br />

Mögliche weitere Maßnahmen wären:<br />

● Verwendung von wasserdurchlässigen<br />

Wegematerialien,<br />

● Verzicht auf unnötig versiegelte Flächen im<br />

Hausgarten (Wege und Plätze).


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