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Die Satzung als PDF - TV Waldshut 1849 eV

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(3) Weitere Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstands oder auf schriftlichesVerlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder einberufen.(4) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:a) Entgegennahme der Jahresberichte und des Kassenberichtsb) Entlastung des Vorstands, des Turnrats und des Kassenwartsc) Wahl der Mitglieder des Vorstands (außer dem Jugendleiter)d) Wahl der Kassenprüfere) Festsetzung des Mitgliederbeitragsf) Beschlussfassung über <strong>Satzung</strong>sangelegenheiteng) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedernh) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins(5) <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung wird vom Vorstand durch Veröffentlichung imMitteilungsblatt der Stadt <strong>Waldshut</strong>-Tiengen mindestens 10 Tage vorher einberufen.(6) <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung kann aber auch ohne vorherige Bekanntgabe der Tagesordnungfrei beschließen. Über <strong>Satzung</strong>sänderungen und die Auflösung des Vereins dürfenBeschlüsse nur dann gefasst werden, wenn mit der Einberufung ausdrücklich daraufhingewiesen wurde.(7) <strong>Die</strong> satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl dererschienenen Mitglieder beschlußfähig.(8) Sie entscheidet durch offene Stimmabgabe. Auf Verlangen von einem der erschienenenstimmberechtigten Mitglieder ist geheim abzustimmen.(9) Sämtliche Beschlüsse werden, mit Ausnahme der auf Abänderung der <strong>Satzung</strong>en, Änderungder Vereinszwecke und auf Auflösung des Vereins gerichtete durch einfache Mehrheit deranwesenden stimmbe-rechtigten Mitglieder gefasst.(10) Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag <strong>als</strong> abgelehnt.(11) <strong>Die</strong> Abänderung der <strong>Satzung</strong>, kann nur durch die Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenenstimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.(12) <strong>Die</strong> Auflösung des Vereins und die Änderung des Vereinszweckes kann nur durch dieMehrheit von Drei-Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossenwerden.(13) Der 1. Vorsitzende wird geheim gewählt.Werden für die anderen Mitglieder des Vorstandes, gemäß § 6 Absatz 1, jeweils mehrerePersonen vorgeschlagen, so wird das entsprechende Amt auch geheim gewählt.Erhält keines der gewählten Mitglieder die absolute Mehrheit, so findet unter den beidenMitgliedern, welche die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt.Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.(14) Wird für ein Vereinsamt nur ein Vorschlag gemacht, so kann die Wahl durch Handaufhebenerfolgen, wenn kein Widerspruch erfolgt.(15) Für die Entlastung und die Wahl des Vorstandes bestimmt die Mitgliederversammlung einenVersammlungsleiter aus ihrer Mitte.(16) Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens eine Woche vorher schriftlich überden 1. Vorsitzenden einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn dieMitgliederversammlung zustimmt. Ausgenommen sind Anträge zur <strong>Satzung</strong>sänderung.

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