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Protokoll vom 16. Sep. 2005 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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Zu Punkt 4.)Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beauftragt die Bietergemeinschaft ALPINE-MANDLBAUER,Hofgartengasse 4, 7461 Stadtschlaining, auf Basis des Angebotes <strong>vom</strong> 19. August <strong>2005</strong>, desPrüfberichtes der Fa. Scheiner, Peischl & Partner, Pinkafeld, <strong>vom</strong> 23. August <strong>2005</strong> sowie auf Basisder Besprechung <strong>vom</strong> 08. <strong>Sep</strong>tember <strong>2005</strong>, mit den Erd- und Baumeisterarbeiten im Rahmen desStraßenbauprogramms <strong>2005</strong> – 2006 mit einer Anbotssumme von insgesamt 719.869,75 € inkl.MWSt.Im Rahmen dieses Straßenbauprogrammes <strong>2005</strong> – 2006 sind auf Basis der zugrunde liegendenAngebote und der korrigierten Massenberechnung der Fa. Scheiner, Peischl & Partner <strong>vom</strong><strong>Sep</strong>tember <strong>2005</strong> im heurigen Jahr die Erd- und Baumeisterarbeiten für folgendeStraßenbaumaßnahmen zu den daneben angeführten Anbotspreisen inkl. MWSt. durchzuführen, undzwar:Gewerbezeile Vollausbau 151.428,30 €Feldgasse Verschleiß auf Fahrbahn 79.519,43 €Feldgasse Parkplatz bei ehem. Waage 58.400,00 €Parkplatz gegenüber GIP Vollausbau von 40 Abstellplätzen 20.077,03 €.Auf das Ersuchen von VBgm. Ing. Gregor Hafner, den noch nicht befestigten Teil der Schönaustraßevon Helga und Hans Peischl Nr. 16 bis zum Grundstück der Familie Kantauer-Fank mit einerSpritzdecke (Fräsgut) zu versehen sowie entlang dieser Straße die Straßenbeleuchtung zu errichten,antwortet der Bürgermeister, dass er bestrebt sein wird, diese Maßnahmen heuer noch zu setzen.Zu Punkt 5.)Der Vorsitzende berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit hatten, in dieBilanz sowie die Bezug nehmenden Unterlagen des Geschäftsjahres 2004 der GIP – GlobalIntegration Point Ges.m.b.H. Einsicht zu nehmen.Gem. § 63(2) der Bgld. Gemeindeordnung hat die Gemeinde die GIP-Global Integration PointGesellschaft m.b.H. gegründet und somit von der Möglichkeit des Artikels 116 Absatz 2 des B-VGGebrauch gemacht, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben.In der Broschüre „Bgld. Gemeindeordnung“, 4. Auflage, herausgegeben <strong>vom</strong> VerbandSozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland und bearbeitet von Bezirkshauptmann Dr.Julius Schuszter, wird auf Seite 236 unter RZ 656 in der Judikatur zu § 63 der Bgld.Gemeindeordnung neben der Feststellung, dass die Bestellung der Organe von wirtschaftlichenUnternehmungen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt, angemerkt, dass dem Gemeinderatauch die Kontrolle und die Aufsicht über die Führung von wirtschaftlichen Unternehmungen obliegt.Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde als Alleingesellschafterin in der Generalversammlung derGIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. als Person zwar alleine, da er gem. § 25(1) der Bgld.Gemeindeordnung die Gemeinde nach außen hin zu vertreten hat. Der Bürgermeister hat jedochgem. § 25, Absatz 2, Zif. 2 der Bgld. Gemeindeordnung die <strong>vom</strong> Gemeinderat gefassten Beschlüssezu vollziehen.Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Bürgermeister zur Vornahme der Entlastung desGeschäftsführers der GIP-Ges.m.b.H. vorher die Zustimmung des Gemeinderates benötigt, um diesedann in der Generalversammlung der GIP-Ges.m.b.H. auszusprechen. – Ein gleich lautenderBeschluss ist bereits am 26.08.2004 hinsichtlich des Geschäftsjahres 2003 gefasst worden.Bürgermeister Kasper verweist auf die positive Entwicklung und dankt dem anwesendenGeschäftsführer Erich Schwandl sowie den dort Beschäftigten für die geleistete Arbeit.Seite 3 von 314PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com


Gemeinderat Dr. Alfred Kollar bemerkt, dass er die Entstehung dieses Projektes von Anfang anmitverfolgt und es eine schlechte Ausgangsposition bei der Gründung der GIP-Ges.m.b.H gegebenhat; Kollar appelliert daran, nicht euphorisch zu sein, bemerkt jedoch ausdrücklich, dass dieLeistungserlöse um 45 % gestiegen sind. Mit der Steuerberatungskanzlei LBG ist ein langfristigerTopmieter gefunden worden; in der Zwischenzeit hat das Grafikstudio Seier den gesamten rechtenErdgeschoßtrakt des Bauteiles I gemietet. Dr. Kollar spricht seinen persönlichen Dank an den GFund das Personal aus und fordert die Mitglieder des Gemeinderates auf, keine Vorbehalte gegendieses Projekt zu haben, zumal GIP bereits Podium für das Bundesleistungspflügen, das Entstehendes Activity Clubs und die Abhaltung von Seminaren usw. ist.Auf die Anfrage von GR Mag. Werner Kamper, wann die GIP Ges.m.b.H. endlich schwarze Zahlenschreiben wird, antwortet GF Erich Schwandl, dass er, wenn er dies wüsste, ein GURU wäre, dersich woanders besser verkaufen könnte.GR Günter Wallner stellt fest, dass trotz der Tatsache, dass der Hauptinitiator für die Gründung desGIP, die Firma Delphi Packard Austria, auf Grund globaler wirtschaftlicher und betriebsinternerVeränderungen als Hauptkunde fast komplett ausgelassen hat, das Gesamtergebnis von 2004 bereitsjetzt erreicht worden ist, was die Tätigkeit des GF noch mehr auszeichnet.Der Gemeinderat ermächtigt daher mit einstimmigen Beschluss, dass der Bürgermeister in dernächstfolgenden Generalversammlung der GIP Gesellschaft m.b.H. die Entlastung desGeschäftsführers für das Geschäftsjahr 2004 aussprechen kann.Zu Punkt 6.)Der Bürgermeister berichtet, dass das Amt der Bgld. Landesregierung die bereits seit mehr als 35Jahren in derselben Form als Pauschalabgabe verordnete Gebühr für die Benützung derAufbahrungshalle in der jetzigen Höhe von 78 € pro aufgebahrter Leiche im Schreiben <strong>vom</strong>14.07.<strong>2005</strong>, Zahl: 2-GI-G1010/1264-<strong>2005</strong>, mit dem Hinweis nicht zur Kenntnis genommen hat, weilim Bgld. Leichen- und Bestattungswesengesetz, welches bereits seit 1970 in Kraft ist, eine nachTagen zu berechnende Gebühr vorgesehen ist. Bei der Berechnung der Tage ist es jedochunerheblich, wie lange eine Leiche pro Tag dort aufgebahrt ist. Sollte demnach eine Leicheangenommen um 22 Uhr in die Aufbahrungshalle verbracht werden, so gilt dieser Tag genauso alsganzer Tag wie ein Tag mit 24 Stunden. Ebenso gilt als ganzer Tag, wenn die Leiche wegen derenBestattung tagsüber aus der Aufbahrungshalle genommen wird.Um diesen rechtlichen Bedenken der Landesregierung zu entgegnen und trotzdem bei der bisherigenGebührenhöhe von 78 € zu verbleiben, wird empfohlen, die Verordnung über die Ausschreibungeiner Friedhofgebühr für das Jahr <strong>2005</strong> <strong>vom</strong> 27.11.2004 aufzuheben und neu zu verordnen. Dabeisoll eine Tagesgebühr für den ersten Tag in der Höhe von 75 € und für jeden weiteren Tag eineGebühr in der Höhe von 3 € pro Tag berechnet werden. Unter der Annahme, dass eine Leichedurchschnittlich nicht länger als zwei Tage aufgebahrt ist und die Gemeinde intern auf dieBerechnung von weiteren Tagesgebühren verzichtet, sollte die Leiche auch länger aufgebahrt sein,ergibt sich keine Änderung in der derzeitigen Höhe der Leichenhallengebühr von 78 €.Auf Empfehlung der Landesregierung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit darüber hinaus in derVerordnung der Hinweis gegeben werden, dass jene Tage, die eine Leiche auf Grund einerbehördlichen Anordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muss, bei der Berechnungder Gebühr außer Betracht zu lassen sind.Der Hinweis „In der Gebühr nicht enthalten sind die mit einer Bestattung unmittelbarzusammenhängenden Reinigungsarbeiten in der Aufbahrungshalle, welche die hinterbliebenenAngehörigen bzw. an deren Stelle die mit der Bestattung beauftragten Unternehmen grundsätzlichauf ihre Rechnung vorzunehmen haben“ ist auf Empfehlung der Landesregierung zu streichen. In derSeite 4 von 414PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com


Praxis hat sich ohnehin bewährt, dass die unmittelbar mit der Aufbahrung und dem Begräbniszusammenhängenden Reinigungsarbeiten von den Angehörigen bzw. den Bestattern durchgeführtwerden. Die laufende Grundreinigung wird selbstverständlich weiterhin von der Gemeindevorgenommen.In derselben Verordnung ist ebenfalls bereits seit jeher gleich geregelt, dass die Gebührenschuld beider Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung desBenützungsrechtes zehn Jahre lang mit je einem Zehntel der gesamten Gebühr entsteht.Die Grabstellengebühr beträgt pro Grabstelle einer Grabstätte derzeit für1. Kindergräber EUR 54,002. allen übrigen Gräber (auch Urnengräber) EUR 78,00für ein zehnjähriges Benützungsrecht der Grabstätte.Grundsätzlich müsste die Gemeinde die Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr jeweils am Beginn deszehnjährigen Benützungsrechtes auf einmal einheben. Dadurch würden sich jedoch in den folgendenneun Jahren keine Einnahmen daraus ergeben. Aus diesem Grund ist die Gebühr bisher mit je einemZehntel pro Jahr verordnet worden. Die Landesregierung ist der Rechtsmeinung, dass die„Gebührenschuld“ nicht zehn Jahre hindurch mit je einem Zehntel neu entstehen kann undempfiehlt, die „Fälligkeit“ der Gebühr auf zehn Jahre aufzuteilen. Eine textliche Änderung derVerordnung ist deshalb notwendig.Demnach fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss und verordnet:Auf Grund des § 40 Abs. 1 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl.Nr.16/1970, i.d.g.F. im Zusammenhalt mit § 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes <strong>2005</strong> - FAG<strong>2005</strong>, BGBl. I Nr. 156/2004, wird verordnet:§ 1Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden folgende Friedhofsgebühren festgelegt:1. Grabstellengebühr2. Grabstellen-Erneuerungsgebühr3. Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle)§ 2Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahrendes Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr erhoben.Die Grabstellengebühr beträgt pro Grabstätte einer Grabstelle für1. Kindergräber EUR 54,002. allen übrigen Gräber (auch Urnengräber) EUR 78,00.Eine Grabstelle kann eine, zwei oder mehrere nebeneinander liegende Grabstätten umfassen, dieeinen gemeinsamen Grabverband bilden, wobei unter einer Grabstätte die zu oberst bestattete Leiche(Urne) zu verstehen ist, unabhängig davon, wie viele Leichen (Urnen) darunter bestattet sind.§ 3Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahrenbeträgt die Gebühr 100 % der im § 2 festgesetzten Gebühren.§ 4Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eineTagesgebühr von EUR 75,00 für den ersten Tag der Aufbahrung und eine Tagesgebühr von EUR3,00 für jeden weiteren Tag der Aufbahrung zu entrichten.Seite 5 von 514PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com


Bei der Berechnung der Tagesgebühr sind jene Tage, die eine Leiche auf Grund einer behördlichenAnordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muss, außer Betracht zu lassen.§ 5(1) Die Gebührenschuld entsteht1. bei der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung desBenützungsrechtes.2. bei der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle mit dem Beginn der Benützung.(2) Die festgesetzten Friedhofsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des <strong>vom</strong>Bürgermeister in Bescheidform zu erlassenden Zahlungsauftrages fällig. DieGrabstellen(Erneuerungs-)gebühr wird zehn Jahre hindurch mit je einem Zehntel der Gesamtgebührfällig. Die Gebühren können nach Maßgabe der Bestimmungen desVerwaltungsvollstreckungsgesetzes (VVG) hereingebracht werden.(3) Zur Entrichtung der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr ist der(die)jenige verpflichtet, dessen(deren) Ansuchen um Verleihung (bzw. Erneuerung) des Benützungsrechtes an der Grabstellebewilligt wird; zur Entrichtung der übrigen Gebühren ist der(die)jenige verpflichtet, dem(der) dasBenützungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche bestattet oder die Urne beigesetzt wird oder ist,zukommt. Wenn jedoch der(die) bisher Benützungsberechtigte selbst bestattet wird, istder(die)jenige zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, der(die) nach § 19 Abs. 2 desBurgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes für die Bestattung Sorge zu tragen hat.§ 6(1) Bei vorzeitigem Verzicht auf das Recht der Benützung einer Grabstelle (§ 38 Abs. 1 lit. b desBurgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes), oder bei Schließung oder Auflassungeines Friedhofes oder Friedhofteiles (§ 32 Abs. 4 leg. cit.) findet ein Rückersatz vonFriedhofsgebühren nicht statt.(2) In den Fällen des § 37 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes ist dieGrabstellengebühr bis zum Erlöschen des Benützungsrechtes als abgegolten anzusehen.§ 7Diese Verordnung tritt gem. § 15 Abs. 4 FAG <strong>2005</strong>, BGBl.I Nr. 156/2004 i.d.g.F., rückwirkend mit1. Jänner <strong>2005</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 27. November2004 über die Ausschreibung einer Friedhofsgebühr für das Jahr <strong>2005</strong> außer Kraft.Zu Punkt 7.)Der Bürgermeister berichtet:Die Verordnung über die Ausschreibung der Wasserbezugsgebühren enthält seit jeher die Regelung,dass diese Gebühr jeweils am 31.03., 30.06, 30.09. und 31.12. zu je einem ungefähren Viertelfällig wird. Der Begriff „ungefähr“ stammt aus der Überlegung, dass zumindest das letzte Viertel dieJahres-Abrechnung einschließt, wodurch sich oft massive Differenzen zu den ersten drei Quartals-Vorschreibungen ergeben.Obwohl die Landesregierung die bisherigen Verordnungen allesamt genehmigt hat, empfiehlt sienunmehr zu verordnen, dass diese Gebühr jeweils am 31.03., 30.06, 30.09. und 31.12. zu je einemViertel fällig wird, da die Bezeichnung „ungefähres Viertel“ rechtlich ein nicht nachvollziehbaresKriterium darstellt und daher nicht Gegenstand einer Verordnung sein kann.Demnach fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss und verordnet:PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.comSeite 6 von 614


Auf Grund des § 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes <strong>2005</strong> - FAG <strong>2005</strong>, BGBl. I Nr.156/2004 i.d.g.F., wird verordnet:§ 1Für den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung und die Benützung vonWassermessern im Bereich der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, eingeschränkt auf dieOrtsverwaltungsteile Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken und Welgersdorf, werdenlaufende Gebühren (Wassergebühren) ausgeschrieben. Der Ortsverwaltungsteil Miedlingsdorf liegtim Versorgungs- bereich des Wasserverbandes Südliches Burgenland I, welcher auch Eigentümerund Betreiber der dort liegenden Versorgungsleitungen und –anlagen ist.§ 21. Die Höhe der Wassergebühr beträgt pro m³ EUR 0,97 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.2. Für die Bereitstellung von Wassermessern wird eine Benützungsgebühr von EUR 20,40 proJahr zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt. - Die Wassermessergebühr wirdunbeschadet des Zeitpunktes des Einbaues des Wasserzählers während eines Jahres jeweils in dervollen Höhe berechnet.§ 3Zur Entrichtung dieser Wassergebühren sind die Eigentümer jener Grundstücke verpflichtet, die andas öffentliche Wasserleitungsnetz angeschlossen sind.§ 4Die Gebührenschuld entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentlicheWasserleitungsnetz.§ 5Die Wassergebühren werden jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. <strong>Sep</strong>tember und am 31. Dezember zuje einem Viertel des Jahresbetrages fällig.§ 6Diese Verordnung tritt gem. § 15 Abs. 4 FAG <strong>2005</strong>, BGBl. I Nr. 156/2004 id.g.F., rückwirkend mit1. Jänner <strong>2005</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 27. November2004 über die Ausschreibung einer Wasserbezugsgebühr für das Jahr <strong>2005</strong> außer Kraft.Zu Punkt 8.)Der Bürgermeister berichtet, dass die Errichtung des Ortskanals in sechs Bauabschnitten erfolgteund mit Gesamtbaukosten von 10.652.046,03 € abgerechnet wurde. Die Förderung des Landes ausdem GIF – Gemeinde-Investitionsfonds - beläuft sich auf 1.873.341,83 € und vermindern diese dieBaukosten.Hinzu kommen die Investitionskostenbeiträge an den AWV Tauchental in der Höhe von insgesamt232.255 €, weshalb sich Gesamt-Nettobaukosten in der Höhe von 9.010.959.20 € ergeben.Unter Zugrundelegung der im Zuge der Verordnung des „vorläufigen Kanalanschlussbeitrages“festgestellten und um 10 % erhöhten Berechnungsfläche nach dem Bgld. Kanalabgabegesetz von467.399,80 m² ergibt dies einen Beitragssatz von 19,28 € pro m² Berechnungsfläche für denendgültigen Kanalanschlussbeitrag.Der bisherige „vorläufige Kanalanschlussbeitrag“ beträgt 5,45 € pro m² Berechungsfläche.Sämtliche Beträge exklusive gesetzliche Umsatzsteuer.Vizebürgermeister Ing. Gregor Hafner urgiert, dass der Gemeindevorstand noch im heurigen Jahrauf eine Neuformulierung der Kanalbenützungsgebühren kommen soll.Danach spricht sich der Gemeinderat für die Beibehaltung der Höhe des endgültigenKanalanschlussbeitrages im selben Ausmaß wie für den bisherigen vorläufigenKanalanschlussbeitrag aus, fasst auf Grundlage des vorliegenden Berechnungsblattes folgendeneinstimmigen Beschluss und verordnet:Seite 7 von 714PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com


Die Verordnung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 27. November 2004, mit der die Wirksamkeit derVerordnung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 29. Dezember 2001 über die Ausschreibung eines vorläufigenKanalanschlussbeitrages auf das Jahr <strong>2005</strong> erstreckt wurde, wird mit Wirksamkeit ab 01. Jänner<strong>2005</strong> aufgehoben.Auf Grund der §§ 2, 3, 4, 5 und 7 des Bgld. Kanalabgabegesetzes, LGBlNr. 41/1984, i.d.F. LGBlNr.28/<strong>2005</strong>, wird verordnet:§ 1Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligungvorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.§ 2(1) Wenn sich die Berechnungsfläche der im § 1 genannten Anschlussgrundfläche ändert, wird einErgänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben.(2) Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichenBerechnungsfläche zu bemessen.§ 3(1) Die Errichtungskosten der Kanalisationsanlage betragen 9.010.959.20 €. Die um 10 v.H. erhöhteSumme aller Berechnungsflächen beträgt 467.399,80 m².(2) Der Beitragssatz wird mit 5,45 € pro m² Berechnungsfläche festgesetzt. Die gesetzlicheUmsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.§ 4Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.Zu Punkt 9.)Nachdem der Gemeinderat als verantwortliches Kollegialorgan der in der „GIKEG - GroßpetersdorfInfrastrukturentwicklungs KEG“ als Kommanditistin vertretenen <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf inder Generalversammlung am 13. Mai <strong>2005</strong> den Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2005</strong> der GIKEGeinstimmig zur Kenntnis genommen und gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages genehmigt, jedoch miteinem Überschuss von 145.600 € nicht ausgeglichen erstellt hat, ist nach Endabrechnung derSanierungsarbeiten in der Zentralschule nun ein Nachtragsvoranschlag notwendig, der wienachstehend lautet:VASt EINNAHMEN € AUSGABEN €lfd. VA 1. NTVA Gesamt lfd. VA 1.NTVA Gesamt1 010 642 - 600,00 600,001 010 657 - 300,00 300,00- 123.000,00 123.000,001 212 346 - 274.900,00 161.000,00 435.900,00- 33.800,00 33.800,001 212 772 - 400.000,00 400.000,002 212 34601 400.000,00 400.000,00 -2 212 872 77.000,00 46.600,00 123.600,00 - -1 212 600 - - 10.000,00 10.000,001 212 601 - - 12.200,00 12.200,001 212 670 - - 5.700,00 5.700,001 212 710 - - 700,00 700,002 212 861 214.900,00 - 9.000,00 205.900,00 - -2 212 824 19.600,00 6.400,00 26.000,00 - -1.200,00 1.200,00 -- - 300,00 300,00SOLL-Überschuss Vorjahr 265.800,00 265.800,00 -PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.comSeite 8 von 814


SOLL Einnahmen/Ausgaben 578.500,00 444.000,00 1.022.500,00 432.900,00 589.600,00 1.022.500,00SOLL-Überschuss lfd. VA 145.600,00SOLL-Überschuss inkl.NachtragsvoranschlagDer Gemeinderat genehmigt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig den Nachtragsvoranschlag derGIKEG für das Jahr <strong>2005</strong> mit ordentlichen Mehreinnahmen von 444.000 € und ordentlichenMehrausgaben von 589.600 €, sodass unter Berücksichtigung des am 13.05.<strong>2005</strong> mit einemÜberschuss von 145.600 € unausgeglichen erstellten Voranschlages nun ein ausgeglichenerGesamtvoranschlag mit ordentlichen Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.022.500 € vorliegt.Der vorhandene Überschuss ist für die vorzeitige Rückzahlung des BACA-Darlehens zu verwenden.Zu Punkt 10.)Auf Antrag der vorschlagsberechtigten Fraktion der SPÖ beruft der Gemeinderat mit einstimmigemBeschluss anstelle von GR Hans Mentlik den handelsrechtlichen Geschäftsführer der GIP-GmbH,Herrn Dir. Erich Schwandl, geb. 26.11.1947, als Delegierten der Gemeinde sowohl in den örtlichenTourismusverband Großpetersdorf als auch in den Tourismus-Regionalverband.Zu Punkt 11.)Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat sowohl als Kollegialorgan der<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf als auch als verantwortliches Kollegialorgan der in der „GIKEG -Großpetersdorf Infrastrukturentwicklungs KEG“ als Kommanditistin vertretenen <strong>Marktgemeinde</strong>Großpetersdorf einstimmig, dass das Schulbau-Darlehen mit der Nr. 1-00.902.148, welches aufGrund der Umschuldung von der Bank Burgenland nun bei der RaiffeisenbezirksbankOberwart besteht und per 06. <strong>Sep</strong>tember <strong>2005</strong> mit einem Soll-Saldo von € 395.195,72 exklusiveZinsen aushaftet, auf die GIKEG - Großpetersdorf Infrastruktur KEG umgeschuldet wird, wobei dieVerzinsung und die Restlaufzeit unverändert bleiben und keine Kreditgebühr für die GIKEG alsneue Schuldnerin anfällt.Anstelle der bisherigen Kreditnehmerin, der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, tritt mit Wirkung <strong>vom</strong> 06.<strong>Sep</strong>tember <strong>2005</strong> die GIKEG in diese Kreditschuld ein und wird die bisherige Schuldnerin aus derpersönlichen Haftung entlassen.Die gesamte Schulliegenschaft Stegersbacherstraße 7 steht bereits im Eigentum der GIKEG.Zu Punkt 12.)Der Bürgermeister berichtet, dass die in Welgersdorf geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mitBescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart <strong>vom</strong> 22. August <strong>2005</strong>, Zahl: OW-09-06-205-17,bereits rechtskräftig genehmigt wurden. Auf Antrag des Vorsitzenden geht der Gemeinderat miteinstimmigem Beschluss daher folgende0,00ein:VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGDie <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich und die Rechtsnachfolger zurordnungsgemäßen Instandhaltung der Hochwasserschutzanlage Welgersdorf.Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen zur Kenntnis, dass diese Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 1lit 9 des WBFG 1985, BGBl. Nr. 148, eine Voraussetzung für die Förderung aus Bundesmitteln istund eine Vernachlässigung dieser Pflicht einer widmungswidrigen Verwendung vonFörderungsmitteln gleichkommt.PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.comSeite 9 von 914


Der Gemeinderat nimmt ferner zur Kenntnis, dass es eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung vongrößter Bedeutung ist und dass die gewährten Förderungsbeiträge bei grober Vernachlässigung derInstandhaltung und nachgewiesener fruchtloser Mahnung in sinngemäßer Anwendung der„Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ desBundesministeriums für Finanzen, Erlass Zl. 01.3301/7-II/3/77 <strong>vom</strong> 05. Mai 1977, (AÖFV Nr.136/1977), zurückgefordert werden.Unter ordnungsgemäßer Instandhaltung sind die einvernehmlich mit der zuständigen Fachabteilungdes Bundes oder Landes festgelegten, regelmäßig durchzuführenden Pflege-, Erhaltungs- undKontrollmaßnahmen zu verstehen. Die hiefür jährlich voraussichtlich anfallenden Kosten von €6.000 (in Worten Euro sechstausend) wurden einvernehmlich mit dem Amt der BurgenländischenLandesregierung, Abteilung 9, ermittelt und sind durch ordnungsgemäßen Beschluss desInstandhaltungsverpflichteten sichergestellt. Kostensteigerungen werden bei den zukünftig zubeschließenden Jahreskosten berücksichtigt.Falls die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf die ordnungsgemäße Instandhaltung im eigenenWirkungsbereich nicht leisten kann, verpflichtet sie sich, einem Erhaltungsverband, zu dessenAufgaben die Instandhaltung gehört, beizutreten. Mit dem Beitritt wird dieInstandhaltungsverpflichtung durch die Verpflichtung zu einer entsprechenden Beitragsleistungersetzt.Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich gemäß § 3 Abs. 1 lit. 11 des WBFG 1985ferner, den durch die öffentlichen Beihilfen nicht gedeckten Teil der Baukosten, das sind 20 % derBausumme, aufzubringen und dem Baufortschritt entsprechend dem Baufonds zur Verfügung zustellen.Zu Punkt 13.)Der Bürgermeister beantragt, der Gemeinderat möge hinsichtlich des geplanten Neubaues derFeuerwehrhäuser Großpetersdorf und Kleinpetersdorf/Kleinzicken sowie des Umbaues desFeuerwehrhauses Miedlingsdorf durch Grundsatzbeschluss zeitliche Prioritäten setzen. InGroßpetersdorf wäre ein Feuerwehrhausneubau unter Umständen gemeinsam mit der geplantenNeuerrichtung der örtlichen Polizeiinspektion möglich.Der Vorschlag des Bürgermeisters lautet:Großpetersdorf – Planung 2006, Bau 2007, Fertigstellung 2008;Kleinpetersdorf – Planung 2008, Bau 2009, Fertigstellung 2010;Miedlingsdorf – Planung 2009, Bau-Fertigstellung 2010Gemeindevorstand Hans-Peter Werderitsch hinterfragt, ob dieser Prioritätenplan mit denOrtsfeuerwehrkommandanten abgesprochen ist.Gemeinderat Mag. Werner Kamper stellt dazu fest, dass das Vorhaben des Bürgermeisters imWiderspruch zu den FW-Ausschuss-Sitzungen steht und ersucht um Umsetzung wie dort besprochen.VBgm. Walter Fank stellt klar, dass die Feuerwehrhäuser in Großpetersdorf und Kleinpetersdorf in derzeitlichen Reihenfolge gebaut werden, wie <strong>vom</strong> Bürgermeister vorhin angekündigt, wofür dieZustimmung der gesamten SPÖ-Fraktion vorliegt.Gemeinderat Dr. Alfred Kollar bemerkt, dass der Baurechtsvertrag für das bestehende Feuerwehr-HausGroßpetersdorf bis 2039 läuft. Mit dem Baurechtsnehmer (EBSG) muss versucht werden, denBaurechtsvertrag bis 31.12.2008 aufzulösen, was rechtlich und finanziell möglich ist.PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.comSeite 10 von 1014


Ergänzend dazu erinnert Dr. Alfred Kollar an die ÖVP-Forderung aus dem Jahre 2002, wonach mitdem Bau des Feuerwehrhauses Großpetersdorf noch im <strong>Sep</strong>tember 2002 angefangen und Ende 2003fertig gestellt hätte werden müssen. Daher hat der Neubau in Großpetersdorf nach wie vor erstePriorität.Die für den Neubau des Feuerwehrhauses Kleinpetersdorf genannten öffentlichen Förderungen für dieKlasse III in der Höhe von 75.000 € sind nach seiner Erfahrung realistisch.Gemeinderat Stefan Zlatarits gibt Dr. Alfred Kollar recht, weil Baurecht mit EBSG zuerst abgeklärtwerden muss und fragt danach den Bürgermeister, ob wohl alle Ortsfeuerwehrkommandanten mitdem vorgeschlagenen Bauzeitplan einverstanden sind, was dieser bejaht und von OrtsvorsteherinGemeinderätin Klaudia Fritz namens des Ortsfeuerwehrkommandanten aus Miedlingsdorf bestätigtwird.Der Bürgermeister stellt fest, dass der Feuerwehr-Ausschuss nur beratendes und kein beschließendesOrgan ist und in letzter Zeit ebenso wichtige andere Projekte auf ihre Umsetzung warten (z.B.:Straßenbau).Gemeinderat Ortsvorsteher Josef Reicher verlangt, den <strong>vom</strong> Bürgermeister vorgeschlagenenZeitrahmen doch anzuerkennen. Gemeinderätin Doris Prohaska wirft Gemeinderat Mag. WernerKamper Populismus vor, der von diesem zurückgewiesen wird.Danach fasst der Gemeinderat hinsichtlich des Bauzeitplanes und der Umsetzung der FFW-Häusermit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus Huber, Ing.Harald Kahr, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Hans Mentlik, JochenPock, Doris Prohaska, Josef Reicher, Martin Stumpf, Renate Wagner, VBgm. Ing. Gregor Hafner,Thomas Pum, Günter Schieber, Günter Wallner, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Zlatarits gegendie Stimme von Mag. Werner Kamper, somit mit einem Stimmenverhältnis von 20:1 folgendenBeschluss:Großpetersdorf – Planung 2006, Bau 2007, Fertigstellung 2008;Kleinpetersdorf – Planung 2008, Bau 2009, Fertigstellung 2010;Miedlingsdorf – Planung 2009, Bau-Fertigstellung 2010Gemeinderat Mag. Werner Kamper spricht sich für Terminfestsetzung für Großpetersdorf aus, jedochnicht dafür, dass das FW-Haus Kleinpetersdorf später gebaut werden soll.Zu Punkt 14)Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat, die für die Errichtung des Dorfplatzes Kleinzickenerforderlichen Arbeiten zu vergeben und schlägt vor, je einenFolgeauftrag an die Fa. Jalits-Bau, Kleinzicken und an die Fa. Josef Unger, Großpetersdorf, auf Basisder Preise für den Dorfplatz in Miedlingsdorf zu erteilen und verweist diesbezüglich auf das Schreibenvon Architekt Gustav Schneller <strong>vom</strong> 10.06.<strong>2005</strong>, GZ 41005, das zu einem integrierenden Bestandteildieses <strong>Protokoll</strong>es erhoben wird und Gesamtbaukosten von 30.200 € zzgl. MWSt. ausweist.Gemeinderat Dr. Alfred Kollar hat sich bei zuständiger Fachabteilung des Amtes der Bgld.Landesregierung erkundigt und aus den Mitteln der Dorferneuerung eine Förderungszusicherungerhalten. Projekt soll im nächsten Dorferneuerungsbeirat behandelt werden.GR Hans-Peter Werderitsch urgiert den Beschluss des Gemeindevorstandes, welcher 35.000 € alseinmaligen Gemeindebeitrag vorgeschlagen hat; ÖVP ist für die Errichtung des Dorfplatzes, jedoch beiBegrenzung der Kosten wir <strong>vom</strong> GV vorgeschlagen.PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.comSeite 11 von 1114


GR Doris Prohaska argumentiert, dass in Kleinzicken kein Spielplatz vorhanden ist, verweist auf eineUmfrage in den Ortsteilen Kleinpetersdorf und Kleinzicken sowie auf das Dorferneuerungskonzept,welches unter Mitwirkung von vielen Menschen entwickelt wurde.VBgm. Ing. Gregor Hafner sagt, dass die Gesamtbausumme einschließlich Grundankauf bekannt ist(Anm.: rd. 98.000 €); GV hat sich überhaupt für eine Reduzierung der Kosten ausgesprochen. EineZustimmung der ÖVP ohne Kenntnis der Gesamt-Endkosten werde es nicht geben.GR Mag. Werner Kamper weist darauf hin, dass dieses Grundstück mit einer Gesamtgrundfläche vonrd. 2000 m² auch als Standort für ein Feuerwehr-Haus in Frage kommt, wobei die Mitverwendungdessen Infrastruktur möglich wäre.GR Dr. Alfred Kollar bemerkt, dass die Pflege und Wartung durch die Gemeinde dann leichter ist,wenn befestigte Flächen vorhanden sind und relativiert Mag. Werner Kamper hinsichtlich seinerForderung nach „Optimierung der Planung“. Der Vergleich mit Miedlingsdorf zeigt, dass der Dorfplatzdort gelungen ist;Danach fasst der Gemeinderat mit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank,Klaudia Fritz, Klaus Huber, Ing. Harald Kahr, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. WernerMedits, Hans Mentlik, Jochen Pock, Doris Prohaska, Josef Reicher, Martin Stumpf, Renate Wagnerund Mag. Werner Kamper gegen die Stimmen von Günter Wallner, Günter Schieber, Hans-PeterWerderitsch, Ing. Gregor Hafner, Thomas Pum und Stefan Zlatarits, somit mit einemStimmenverhältnis von 15:6 folgenden Beschluss:Für die Errichtung des Dorfplatzes Kleinzicken beauftragt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf die imSchreiben von Architekt Gustav Schneller <strong>vom</strong> 10.06.<strong>2005</strong>, GZ 41005, angeführten Unternehmen mitden daneben angegebenen Auftragssummen im Gesamtumfang von 30.200 € zzgl. MWSt. und erhebtdieses Schreiben zu einem integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.Zu Punkt 15.)Auf Antrag des Bürgermeisters setzt der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss die Markttage fürdas Jahr 2006 fest wie folgt:Samstag, 18. März 2006Samstag, 6. Mai 2006Samstag, 3. Juni 2006Samstag, 5. August 2006Samstag, 30 <strong>Sep</strong>tember 2006Samstag, 2. Dezember 2006Sonntag, 10. Dezember 2006 (Christkindlmarkt).Die entsprechende Verordnung ist kundzumachen.Zu Punkt <strong>16.</strong>)Der Obmann des Kulturausschusses, VBgm. Walter Fank, berichtet, dass in der ersten Juli-Wochedie letzte Sitzung stattgefunden hat; dabei ist über ein mögliches Konzert mit Fritz PHILIPP imHerbst diskutiert worden. Der Wunsch-Interpret Georg Danzer ist aus Termingründen schwierig zuverpflichten. Örtliche Vereine und Kirchen haben indes zahllose Veranstaltungen organisiert unddurchgeführt.Andere Ausschüsse haben nicht getagt.PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.comSeite 12 von 1214


Gemeinderat Mag. Werner Kamper hinterfragt den Stand der Umsetzungen aus demVerkehrskonzept sowie die Möglichkeit einer 30km/h-Beschränkung auf der L 106 OD KP und KZmit einem Verkehrsaufkommen von 5000 Fahrzeugen täglich.Gemeinderat Ing. Werner Medits antwortet, dass diese Maßnahme nicht umsetzbar ist, da keineBegleitmaßnahmen möglich sind (Umfahrungen usw.), ebenso wie bereits zurückliegende Absichtenwie die Errichtung eines Schutzweges über die L 106.Zu Punkt 17.)Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig:Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf kauft ein Stück Kastenwagen Opel MOVANO L1 H1, 1,9 CDTIKW 60 PS 80, Gesamtgewicht 2,8 to, Nutzlast 975 kg, Laderaum 8 m³ von der Fa. Autohaus RainerPlank, Großpetersdorf, Hauptstraße 120, gemäß dem zugrunde liegenden Angebot <strong>vom</strong> 09.09.<strong>2005</strong>,zum Preis von <strong>16.</strong>300 € zzgl. Dachträger um 777 zzgl. MWSt. für Zwecke der Wasserversorgung.Begründung: Aus drei vorliegenden Angeboten (Fa. Schwarz, Fa. Köhler, Fa. Plank) erscheint nachPrüfung durch das Gemeindeamt die Auftragsvergabe an Plank als kosten- und leistungsmäßiggerechtfertigt.Der bisherige Ford Kastenwagen wurde vor 10 Jahren gebraucht gekauft und kürzlich bereits ausAltersgründen mit einem Verkaufserlös von 500 € ausgeschieden.Zu Punkt 18.) – Allfälliges:Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat einstimmig der Aufnahme eines weiterenTagesordnungspunktes (Änderung der Einstufung der Kindergarten-Helferinnen von p4 in d) zu undbeschließt nach kurzer Beratung einstimmig:Die mit Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 13. Mai <strong>2005</strong> auf Grund der Stellenausschreibung undder seinerzeitigen rechtlichen Grundlage und in Anlehnung an die Bestimmungen des Bgld.Gemeindebedienstetengesetzes II. Teil, LGBlNr. 13/1972, i.d.g. Fassung im Entlohnungsschema II,Entlohnungsgruppe p4 als Kindergarten-Helferinnen eingestellten Martina Mager und SabineLevonyak werden auf Grund der zwischenzeitlichen Änderung des Bgld. Kindergartengesetzesrückwirkend ab dem Zeitpunkt ihres Dienstantrittes im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe düberstellt.Unter Anrechnung der Vordienstzeiten erfolgt somit die Entlohnung fürMartina Mager in I/d/4, nächste Vorrückung am 01.07.2006 und fürSabine Levonyak in I/d/5, nächste Vorrückung am 01.01.2007,was eine Lohnerhöhung von rd. 30 € pro Monat und Person verursacht.Auf Anfrage von GR Günter Schieber berichtet der Bürgermeister, dass die Werbetafel bei derZufahrt zum Sportplatz <strong>vom</strong> BFI aufgestellt wurde.GR Mag. Werner Kamper teilt mit, dass die Arbeiten an den Hochwasserschutzanlagen inKleinpetersdorf scheinbar noch nicht fertig sind; nachdem die errichtete Staumauer relativ breit ist,lädt dies zum Übersteigen ein, weshalb entsprechende Maßnahmen gesetzt werden sollten. DerÜberlauf ist noch durch Holzpfosten abgedeckt. Zwecks Bereinigung dieser Angelegenheit möge derBürgermeister mit dem LWBBA Kontakt aufnehmen.GR Thomas Pum übermittelt Grüße von GV Josef Schmalzl, der nach einer Herzattacke am17.09.<strong>2005</strong> auf die Normalstation im Krankenhaus Klagenfurt verlegt wird. Die Mitglieder desGemeinderates wünschen Josef Schmalzl baldige Genesung.PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.comSeite 13 von 1314


Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt derBürgermeister und beschließt die heutige Sitzung, an der sämtliche anwesende Mitglieder desGemeinderates bis zum Schluss am gesamten Sitzungsverlauf teilgenommen haben.Der Schriftführer:Der Bürgermeister:Günter PHILIPPWinfried KASPERDie Beglaubiger:Klaudia FritzThomas PumSeite 14 von 1414PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com

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