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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Fußverkehr• Gehwege müssen gut einsehbar sein. Verwinkelte Wegführungen und„Dunkle Ecken“ sollen vermieden werden. Insbesondere für dieNachtstunden sollen attraktive Gehwege in belebten Bereichen mit hohersozialer Kontrolle vorhanden sein.• Zur Vermeidung von Unfällen ist eine möglichst ebene Oberfläche derGehwege erforderlich. Unebene oder schadhafte Beläge, starke Längs- undQuerneigungen sowie Höhensprünge (Bordsteine und Stufen) stelleninsbesondere für Kinder, ältere oder mobilitätseingeschränkte MenschenStolperfallen dar. Gravierende Schäden an der Infrastruktur sollenumgehend behoben werden.Sicherheitsmängel sollen zügig, kontinuierlich und flächendeckend behobenwerden.F15 Erhöhung der AufenthaltsqualitätMaßnahme F7 umfasst die Aufwertung von Straßenräumen und Plätzen inder Altstadt. Eine Bewahrung und Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualitätsoll in einem weiteren Schritt verstärkt auch am Innenstadtrand und in den<strong>Stadt</strong>teilzentren umgesetzt werden. Über die reine Verbindungsfunktionhinaus muss die Fußverkehrsinfrastruktur Flächen für den Aufenthalt bereitstellen. Dies ist besonders in Bereichen mit einem hohen Fußverkehrsaufkommenoder hoher Nutzungsmischung wichtig. Der Begriff „Aufenthalt“umfasst eine Vielzahl von Nutzungen wie Erholung, Kommunikation,Information oder den Besuch von Einzelhandel und Außengastronomie.In dicht bebauten <strong>Stadt</strong>räumen tragen bereits Aufweitungen der Gehwegflächeund kleine Plätze zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität z. B.innerhalb eines <strong>Stadt</strong>teilzentrums bei. Ergänzend kann eine hochwertigeGestaltung und Möblierung den Aufenthalt in den Seitenräumen von Straßenattraktiver machen. Beispiele für Gestaltungselemente sind der Bodenbelag,Bänke, Pflanzen, Brunnen oder die Beleuchtung.Bei der Gestaltung von Aufenthaltsflächen aller Art sind vielfältige Aspektewie Hierarchisierung, Nutzbarkeit durch verschiedene soziale Gruppen,historischer Kontext und anderes mehr zu beachten.Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich vorgenommenwerden.5.4.5 Organisatorische MaßnahmenZur besseren Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs werden dieEinführung einer jährlichen Fußverkehrspauschale sowie einer/s Fußverkehrsbeauftragtenvorgeschlagen.91

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