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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Fußverkehrgehoben werden. Parken auf Gehwegen soll nur noch möglich sein, wenndies entsprechend markiert ist.• Bei Einhaltung der erforderlichen Gehwegbreiten kann das Gehwegparkendurch Markierung legalisiert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieBreite der Pkw zunimmt und die Parkstände entsprechend bemessenwerden.• Bei nicht ausreichenden Gehwegbreiten und ausreichenden Fahrbahnbreitenist das Parken auf die Fahrbahn zu verlagern oder ganz zuuntersagen.• Das unzulässige und behindernde Gehwegparken ist konsequenter zuahnden. Hierzu ist eine entsprechende Personalausstattung nötig.Die Reduzierung des Gehwegparkens führt bei den heutigenStraßenquerschnitten in der Regel zu einer geringeren Anzahl an Parkständen(z. B. nur noch einseitiges statt beidseitiges Parken). In Gebietenmit hohem Parkdruck sollten daher im Rahmen von Parkraumkonzeptenkompensierende Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielhafte Maßnahmensind:• Organisation der Straßen als Verkehrsberuhigte Bereiche mit Mischverkehrsflächen.Die Aufenthalts- und Bewegungsflächen der Fußgängerwerden auf die Fahrbahn verlegt. Zwischen den Grundstücksgrenzen undbeidseitig parkenden Kfz sind keine Gehwege, sondern nur noch geringeAbstände für die Gebäudeerschließung erforderlich.• Nutzung des Fahrbahnparkens zur Verkehrsberuhigung, indem zweistreifigeFahrbahnquerschnitte durch wechselseitiges Parken auf der Fahrbahnverengt werden. Hierbei sind die Anforderungen des Busverkehrs zuberücksichtigen.• Anlage von Quartiersparkplätzen bzw. Quartiersgaragen zur Kompensationder entfallenden Bewohnerparkstände.Es ist davon auszugehen, dass für eine konsequente Freihaltung vonGehwegen die bisherige Überwachung des ruhenden Verkehrs ausgebautwerden muss.5.4.4 Erhöhung von Sicherheit und AufenthaltsqualitätF14 Erhöhung der SicherheitIm Fußverkehr müssen Sicherheitsbelange in besonderem Maße berücksichtigtwerden. Handlungsfelder sind die Vermeidung von Unfällen, aberauch der Schutz vor Belästigung und kriminellen Übergriffen.• Eine gute Beleuchtung der Gehwege ist unabdingbar zur Gewährleistungder objektiven und subjektiven Sicherheit. Die Beleuchtung muss einenGehweg umfassend ausleuchten und defekte Straßenlaternen müssenumgehend repariert werden.90

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