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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>FußverkehrInsbesondere an Knotenpunkten ist die Barrierefreiheit zu berücksichtigen:• Ausstattung aller Furten mit abgesenkten Bordsteinen,• ausreichend lange Freigabezeiten an LSA,• akustische und taktile Hinweise an Lichtsignalanlagen. Das Funktionierenakustischer Hinweissignale an Signalanlagen ist regelmäßig zu prüfen unddauerhaft sicherzustellen.F12 Überwindung von größeren BarrierenWie in Abschnitt 5.2 beschrieben können anbaufreie Hauptverkehrsstraßen,Eisenbahnstrecken und Gewässer an vielen Stellen gequert werden, sodass nur ein geringer Handlungsbedarf besteht. Folgende zusätzlicheQuerungen sollen das Fußwegenetz ergänzen:• Neue Moselstege auf Höhe des Irminenfreihofs (vgl. Maßnahme F3) undder Hohenzollernstraße (vgl. Maßnahme F4, erst nach <strong>2025</strong>),• Brücken bzw. Stege über die Zufahrt zum Hafen sowie die Mündungen vonRuwer und Kyll,• zusätzliche ebenerdige Querungen der rechten Moseluferstraße, z. B. ander Jugendherberge, am Martinskloster, an der Krahnenstraße und an derPestalozzischule (vgl. Maßnahme F2),• Querung der Eisenbahn-Oststrecke am Hauptbahnhof,• Querungen der Eisenbahn-Weststrecke auf Höhe der Kunstakademie undzwischen den Straßen „Über Brücken“ und Luxemburger Straße.Neue Querungsstellen sind barrierefrei herzustellen, bei bestehenden Anlagensind barrierefreie Zugänge ggf. nachzurüsten.F13 Vermeidung von GehwegparkenVielfach wird die Nutzbarkeit der Gehwege durch parkende Kfz eingeschränkt.Dies ist prinzipiell unzulässig, sofern es nicht durch entsprechendeVerkehrsschilder bzw. Markierungen ausdrücklich vorgesehen ist. In Gebietenmit hohem Parkdruck wird das Gehwegparken in der Regel geduldet.Geparkt wird je nach Gehwegbreite in seltenen Fällen entweder vollständigauf dem Gehweg oder – dies ist der Normalfall – teilweise auf der Fahrbahnund teilweise auf dem Gehweg. Durch das Gehwegparken ist in nahezuallen Straßen Parken im Straßenraum möglich, in vielen Straßen sogarbeidseitig. In den Kernstadt und den <strong>Stadt</strong>teilzentren wird damit das geringeprivate Parkraumangebot kompensiert.Zukünftig soll das ungeordnete Gehwegparken dort, wo die erforderlichenFlächen für den Fußverkehr unterschritten werden eingeschränkt oder auf-89

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