Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
ABCDEFStadt TrierMobilitätskonzept 2025Fußverkehrblöcken oder bei besonderer Topographie (Hangtreppen). Dabei ist auf dieSicherheit dieser Verbindungen besonderen Wert zu legen (Breite,Einsehbarkeit, Beleuchtung, keine „Angsträume“).Der Abbau von Barrieren soll bis 2025 kontinuierlich und möglichst flächendeckendvorgenommen werden.F11 Querung von Straßen und KnotenpunktenQuerungen von Hauptverkehrsstraßen oder wichtigen Knotenpunkten imHauptstraßennetz bewirken für den Fußverkehr oftmals deutlicheVerzögerungen. Gründe hierfür sind:• (Um-) Wege zu einer sicheren Querungshilfe,• Wartezeiten an Lichtsignalanlagen (LSA),• zusätzlich erschwerte Bedingungen für Fußgänger an LSA (z. B. längereWartezeiten durch eigene Phasen für abbiegende Kfz, signalisierteDreiecksinseln, Querung der gesamten Fahrbahn ist nicht in einer Phasemöglich).Zur Erhöhung der Attraktivität des Fußverkehrs muss die Querung vonHauptverkehrsstraßen und Knotenpunkten erleichtert werden. Insbesondereauf wichtigen Wegebeziehungen für den Fußverkehr (in der Kernstadt sowiez. B. im Bereich von Schulen, Stadtteilzentren oder Naherholungsgebieten)sollen Fußgänger nach Möglichkeit bevorrechtigt werden.Maßnahmen sind:• Überprüfung, ob geeignete Querungsstellen vorhanden sind,• Fußverkehrsfurten an allen Knotenpunktszufahrten,• Überprüfung, ob LSA durch andere Querungshilfen ersetzt werden können,• Überprüfung, ob eine LSA zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet werdenkann,• Vermeidung gebrochener Läufe,• Starke Reduzierung der mittleren Wartezeiten (möglichst unter 30 Sekunden,vgl. Baustein Telematik, Abschnitt 9.1.1),• Einrichtung weiterer Querungshilfen, ggf. ohne Vorrang für den Fußverkehr(z. B. Mittelinseln),• Fußgängeraufstellflächen zwischen Parkständen im Seitenraum zurVerbesserung der Sicht auf die Straße, ggf. vorgezogene Seitenräume,• vorgezogene Seitenräume im Schulumfeld, ggf. Fahrbahnverengungen.88
ABCDEFStadt TrierMobilitätskonzept 2025FußverkehrInsbesondere an Knotenpunkten ist die Barrierefreiheit zu berücksichtigen:• Ausstattung aller Furten mit abgesenkten Bordsteinen,• ausreichend lange Freigabezeiten an LSA,• akustische und taktile Hinweise an Lichtsignalanlagen. Das Funktionierenakustischer Hinweissignale an Signalanlagen ist regelmäßig zu prüfen unddauerhaft sicherzustellen.F12 Überwindung von größeren BarrierenWie in Abschnitt 5.2 beschrieben können anbaufreie Hauptverkehrsstraßen,Eisenbahnstrecken und Gewässer an vielen Stellen gequert werden, sodass nur ein geringer Handlungsbedarf besteht. Folgende zusätzlicheQuerungen sollen das Fußwegenetz ergänzen:• Neue Moselstege auf Höhe des Irminenfreihofs (vgl. Maßnahme F3) undder Hohenzollernstraße (vgl. Maßnahme F4, erst nach 2025),• Brücken bzw. Stege über die Zufahrt zum Hafen sowie die Mündungen vonRuwer und Kyll,• zusätzliche ebenerdige Querungen der rechten Moseluferstraße, z. B. ander Jugendherberge, am Martinskloster, an der Krahnenstraße und an derPestalozzischule (vgl. Maßnahme F2),• Querung der Eisenbahn-Oststrecke am Hauptbahnhof,• Querungen der Eisenbahn-Weststrecke auf Höhe der Kunstakademie undzwischen den Straßen „Über Brücken“ und Luxemburger Straße.Neue Querungsstellen sind barrierefrei herzustellen, bei bestehenden Anlagensind barrierefreie Zugänge ggf. nachzurüsten.F13 Vermeidung von GehwegparkenVielfach wird die Nutzbarkeit der Gehwege durch parkende Kfz eingeschränkt.Dies ist prinzipiell unzulässig, sofern es nicht durch entsprechendeVerkehrsschilder bzw. Markierungen ausdrücklich vorgesehen ist. In Gebietenmit hohem Parkdruck wird das Gehwegparken in der Regel geduldet.Geparkt wird je nach Gehwegbreite in seltenen Fällen entweder vollständigauf dem Gehweg oder – dies ist der Normalfall – teilweise auf der Fahrbahnund teilweise auf dem Gehweg. Durch das Gehwegparken ist in nahezuallen Straßen Parken im Straßenraum möglich, in vielen Straßen sogarbeidseitig. In den Kernstadt und den Stadtteilzentren wird damit das geringeprivate Parkraumangebot kompensiert.Zukünftig soll das ungeordnete Gehwegparken dort, wo die erforderlichenFlächen für den Fußverkehr unterschritten werden eingeschränkt oder auf-89
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