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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Fußverkehrordnung der Haltestellen sinnvoll sein um durch eine Verschwenkung derFahrbahn wechselseitig Flächen für Warteflächen zu gewinnen.• Gehwege sollen im angebauten Straßennetz grundsätzlich beidseitigangelegt werden. In Straßen mit niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen sollenMischverkehrsflächen einseitigen Gehwegen vorgezogen werden.• Eine Unterbrechung von Gehwegen an Engstellen im Straßenraum ist zuvermeiden. Stattdessen soll in diesen Bereichen die Fahrbahn auf einenFahrstreifen verengt oder bei niedrigem Verkehrsaufkommen Mischverkehrsflächenangelegt werden. Eine Kombination von Mindestmaßen vonFahrbahnbreite und Gehwegbreite bzw. die Unterschreitung der Mindestbreitevon Gehwegen soll ausgeschlossen werden.F10 OberflächenDie Gehwegoberflächen sollen zum einen eine sichere Nutzung gewährleisten,zum anderen sollen sie zu einer hohen Aufenthaltsqualität undeinem ansprechenden Erscheinungsbild beitragen. Es soll insbesondereeine optische und taktile Abgrenzung von Fahrbahnflächen vorgenommenwerden.Der Oberflächenbelag soll auch von mobilitätseingeschränkten Fußgängernsicher zu nutzen sein. Unebene Oberflächen (z. B. unregelmäßiges Kopfsteinpflaster)sollen auch in historischem Umfeld vermieden werden bzw.durch ebene Wegeführungen ergänzt werden. Eine Freihaltung dieserWegeführungen von Sondernutzungen soll sichergestellt werden.Die Herstellung attraktiver und sicherer Oberflächen soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlichund möglichst flächendeckend vorgenommen werden.5.4.3 Abbau von Barrieren im FußverkehrDas Fußwegenetz in <strong>Trier</strong> ist bereits sehr dicht. Auf vielen Verbindungensind direkte Wege möglich. Zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur istneben der Verbreiterung von Gehwegen Handlungsbedarf zu folgendenMaßnahmen und Standards zu prüfen:• Schließung von Lücken im Fußwegenetz, z. B. fehlende Gehwege an starkbefahrenen Straßen, fehlende Fußverkehrsfurten an Knotenpunkten,• barrierefreie Wegeführung und Anschlüsse der Gehwege (auf maximalabgesenkte Bordsteine, Vermeidung von Treppen, Vermeidung von nichttopographiebedingten Längs- und Querneigungen der Gehwege),• „fußverkehrsgerechte“ Wegeführungen an Knotenpunkten, z. B. Fußverkehrsfurtenin direkter Fortsetzung des Gehwegs,• Schaffung von – möglichst barrierefreien – Direktverbindungen und„Abkürzungen“ außerhalb des Straßennetzes, z. B. innerhalb von Gebäude-87

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