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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>FußverkehrDie genannten Anforderungen sind insbesondere in den Einzugsbereichenfußverkehrsintensiver Nutzungen anzustreben (siehe Tabelle in Anlage 5.1).Für mobilitätseingeschränkte Personen sind u. U. größere Gehwegbreitennotwendig. Die tatsächliche Seitenraumbreite ist daher stark von der Randnutzungabhängig.Die Darstellung der Einzugsbereiche in Bild 5.4 zeigt, dass nahezu in dergesamten Kernstadt sowie in den Kerngebieten der <strong>Stadt</strong>teile besondereAnforderungen an die Gehwegbreiten gestellt werden. Gerade dort sind dieWege aber oft besonders schmal. Bei Anwendung der Regelbreiten müsstenz. B. folgende Gehwegbreiten hergestellt werden:• Alleenring: 3,50-5,00 m,• Paulinstraße, Saarstraße, Matthiasstraße: 5,00 m.Tatsächlich betragen die Gehwegbreiten ca. 1,50-2,50 m, sind also von denAnforderungen weit entfernt. Bei einer Umsetzung der Regelbreiten in denhistorischen Straßenräumen wäre Kfz-Verkehr kaum noch möglich. AlsKompromiss sollten in den bestehenden Straßenräumen folgende Maßeumgesetzt werden.• Die Regelbreite von 2,50 m soll nach Möglichkeit an keiner Stelle im<strong>Stadt</strong>gebiet unterschritten werden. Diese Breite gewährleistet, dass z. B.folgende Gehwegnutzungen möglich sind: Begegnung von Fußgängern mitGepäck oder Kinderwagen, Begleitung eines auf dem Gehweg Fahrradfahrenden Kindes. Da diese Nutzungen v. a. auch im Wohnumfeld auftreten,wird empfohlen, auch in Wohngebieten die Breite von 2,50 m nachMöglichkeit nicht zu unterschreiten. Bei geringerer Flächenverfügbarkeit undgeringem Kfz-Verkehrsaufkommen soll ein Verkehrsberuhigter Bereichschmalen Gehwegen vorgezogen werden.• Standard an Hauptverkehrsstraßen soll je nach Verkehrsstärke, Umfeldnutzungund Bedeutung für den Fußverkehr eine Gehwegbreite von 2,50 mbis 3,50 m sein. An Straßen mit zusätzlicher Nutzung des Seitenraums z. B.durch Radabstellanlagen, Werbetafeln oder Auslagen von Geschäftensollen 3,50 nicht unterschritten werden. Ggf. können die Gehwege abschnittsweise,z. B. durch die Unterbrechung von Parkstreifen, aufgeweitetwerden.• An Bushaltestestellen sowie Bereichen mit Außengastronomie sind zusätzlicheFlächen bereitzustellen. Für die Wartefläche einer Haltestellesollen nach den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Verkehrs 183,00 m Breite nicht unterschritten werden, die tatsächliche Gesamtbreite fürGehweg + Haltestelle muss für den Einzelfall über die verfügbaren Flächensowie die Stärke der Fußgänger- und Fahrgastströme ermittelt werden. Ggf.können die Gehwege abschnittsweise, z. B. durch die Unterbrechung vonParkstreifen, aufgeweitet werden. In vielen Fällen wird eine versetzte An-18 FGSV (Hrsg.): Empfehlungen für die Anlagen des öffentlichen Verkehrs EAÖ, 200386

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