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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>FußverkehrDazu zählt:• die Sicherheit für mobilitätseingeschränkte Menschen,• die barrierefreie Nutzung des Gehweges und die Vermeidung eines Ausweichensauf die Fahrbahn.Für eine attraktive und sichere Fußverkehrsinfrastruktur sollen die folgendenMaße 17 nach Möglichkeit nicht unterschritten werden:• Die nutzbare Mindestbreite für den Begegnungsverkehr von Fußgängernohne Hilfsmittel oder Gepäck beträgt 1,80 m,• hinzu kommen Sicherheitsabstände von mindestens 30 cm zur Fahrbahn(bei Schwerverkehr 50 cm) und ein Hausabstand von mindestens 20 cm beidirekt angrenzender Bebauung,• weitere Zuschläge sind für Aufenthaltsflächen (z. B. Schaufenster,Haltestellen, Bänke, Radabstellflächen, jeweils ca.1,50 m) notwendig,• unter Berücksichtigung der ausreichenden nutzbaren Gehwegbreite sowiedes Lichtraumprofils der Fahrbahn können Nutzungen mit geringemFlächenbedarf wie Straßenbeleuchtung, Parkscheinautomaten oder Pfostenfür die Beschilderung usw. auf dem Gehweg im fahrbahnseitigenSicherheitsabstand installiert werden,• Grünstreifen können Sicherheitsabstände ersetzen und sind ca. 1,00 m(ohne Bäume) bis 2,50 m (mit Bäumen) breit.In <strong>Stadt</strong>straßen werden daher die in Tabelle 16 aufgelisteten Gehwegbreitenangestrebt (nutzbare Gehwegbreite + Sicherheitsabstände und ggf.Zuschläge für Aufenthaltsflächen an Geschäftsstraßen).Regelfall bei geschlossener Bebauung und geringerVerkehrsstärke (< 5.000 Kfz / 24h)Reduzierter Regelfall bei Wohnstraßen mit offenerBebauung und geringer Verkehrsstärke,bei Einfriedungen 50 cm HöheZuschlag bei höheren Verkehrsstärken(Überschreitung von mehr als 5.000 Kfz / 24h)Wohn- und Geschäftsstraßen mit starkem Fußverkehrund ÖPNV2,50 m2,30 m -----------------------------2,10 m als Minimalwert1,00 m5,00 mTabelle 16: Regelbreiten für Gehwege nach EFA 200217vgl. FGSV (Hrsg.): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen, Köln, 200285

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