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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Fußverkehr5.4.2 Standards für die Fußverkehrs-InfrastrukturDer Rückgang des Fußverkehrs in den letzten Jahrzehnten ist nebenallgemeinen Veränderungen des Verkehrsverhaltens auch auf eine Verschlechterungder Bedingungen für Fußverkehr zurückzuführen. Dies betrifftinsbesondere die nutzbare Gehwegbreite oder die Qualität der Querung vonHauptverkehrsstraßen.Fußgänger können bzw. dürfen bei unzureichenden Gehwegen i. d. R. nichtauf andere Verkehrswege (z. B. die Fahrbahn) ausweichen. Eine attraktiveInfrastruktur ist daher eine wichtige Voraussetzung für die grundsätzliche Akzeptanzvon Fußwegen. So wird z. B. die tatsächlich erforderliche Gesamtbreitevon Gehwegen oftmals unterschätzt. Sie setzt sich aus der als Begegnungsraumnotwendigen Fläche sowie Sicherheitsabständen zusammenund ist damit deutlich größer als der Bewegungsraum einer einzelnen zurFuß gehenden Person.Bei zukünftigen Bau- bzw. Umgestaltungsvorhaben, bei der Gestattung vonSondernutzungen (Freisitze, Werbeanlagen etc.), der Behandlung desGehwegparkens und anderen Fragestellungen sollen daher die folgendenStandards für die Fußverkehrsinfrastruktur als Stand der Technik angewendetwerden. Die Umsetzung der Standards soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlichund möglichst flächendeckend vorgenommen werden.F9 GehwegbreitenDie Seitenräume der Straßen – und damit in den meisten Fällen die Aufenthalts-und Bewegungsräume des Fußverkehrs – werden in vielen Fällenvon anderen Nutzungen in Anspruch genommen. Häufig auftretende –zulässige oder unzulässige – Nutzungen der Seitenräume sind:• parkende Kfz und abgestellte Fahrräder,• Markierung von Radwegen,• Installationen wie Schaltkästen, Parkscheinautomaten, Laternenmasten,Pfosten für die Beschilderung,• Werbetafeln an Laternenmasten oder freistehend,• Wartefläche von ÖPNV-Haltestellen,• vorspringende Gebäudeteile (z. B. Freitreppen), Außenmöblierung (z. B.Bänke), vorübergehendes Abstellen von Gegenständen (z. B. Mülltonnen),• illegales Befahren.Die Bereitstellung und Freihaltung ausreichender Gehwegflächen ist zumeinen eine Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung der Fußverkehrsinfrastruktur,zum anderen aber auch zur Erhöhung der Sicherheit.84

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