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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Fußverkehr5.3 Zielnetz FußverkehrZiel der Entwicklung des Fußverkehrsnetzes bis <strong>2025</strong> ist eine Aufwertungdes heutigen dichten Netzes. Hinzu kommen einzelne Netzergänzungen alsLückenschluss sowie im Zuge von Neubaumaßnahmen im Straßennetz.Das Zielnetz für den Fußverkehr umfasst eine möglichst flächendeckendeBerücksichtigung der Belange des Fußverkehr auf der Grundlage derStandards der EFA 2002 15 . Die Entwicklung des Fußwegenetzes steht dabeiin engem Zusammenhang zur zukünftigen Entwicklung des Straßennetzes.Straßen mit hoher Bedeutung für den Fußverkehr (z. B. in den <strong>Stadt</strong>teilzentren)sollen zukünftig stärker am Fußverkehr ausgerichtet werden, imWohnumfeld flächendeckend niedrige Geschwindigkeiten (max. 30 km/h)angeordnet werden.Bild 5.6 zeigt die Einzugsbereiche wichtiger Ziele, in deren Umfeldbesondere Anforderungen an die Fußverkehrsinfrastruktur gestellt werden.In Bild 5.7 ist das gesamtstädtische Zielnetz für den Fußverkehr entsprechenddem Integrierten Handlungskonzept dargestellt. Berücksichtigtwurden die Änderungen im Straßennetz, aber auch die zusätzlichenMaßnahmen für den Fußverkehr wie die Ergänzung fehlender Gehwege.Bild 5.8 zeigt die wichtigsten Wegeverbindungen in der Kernstadt, dievorrangig aufgewertet werden sollen.Zur Förderung des Fußverkehrs sollten unter Berücksichtigung der Belangeder anderen Verkehrsmittel möglichst flächendeckend Maßnahmen umgesetztwerden, die den folgenden Zielen entsprechen:Anwendung zeitgemäßer Standards bei FußverkehrsanlagenWie andere Verkehrsteilnehmer stellen Fußgänger Flächenansprüche an dieStraßeninfrastruktur. Regelwerke definieren Standardmaße für angemesseneFußverkehrsanlagen. In der Praxis verbleiben jedoch für den Fußverkehrinsbesondere in innerstädtischen Lagen nur Restflächen zu Gunstenvon Flächen für den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr.Als ungeschützte Verkehrsteilnehmer sind Fußgänger auf attraktive undsichere Fußgängerwege angewiesen. Standards attraktiver Fußverkehrsinfrastrukturumfassen u. a. ausreichende Gehwegbreiten, sichere Querungsmöglichkeiten,die Schaffung einer höheren Priorität für den Fußverkehran Lichtsignalanlagen und flächendeckende Barrierefreiheit imFußwegenetz. Bestehende Verkehrsanlagen sind zu überprüfen und ggf. zuverändern, neue Verkehrsanlagen entsprechend anzulegen.15 vgl. FGSV (Hrsg.): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen, Köln, 200277

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