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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>FußverkehrSammelstraßen mit Tempo 30 angebunden sind. Kritisch ist zu sehen, dassdie Verkehrsberuhigten Bereiche in vielen <strong>Stadt</strong>teilen nur kleinräumige fußgängerfreundlicheNischen bilden, während an den übrigen Straßen oft nurschmale Gehwege zur Verfügung stehen. Fußwege aus dem unmittelbarenWohnumfeld heraus sind somit vergleichsweise unattraktiv. Zusätzliche Verbindungensind über straßenunabhängige Gehwege möglich. Sackgassenhaben in vielen Fällen eine Fortsetzung für den Fußverkehr.5.2.5 Barrieren für den Fußverkehr außerhalb der AltstadtUmwege erfordern im Fußverkehr einen vergleichsweise hohen Zeit- undKraftaufwand. Ziel einer attraktiven Fußverkehrsinfrastruktur muss dahereine möglichst geradlinige Wegeführung sein. Wichtiger Bestandteil desFußwegenetzes sind häufige und attraktive Querungsstellen von Hauptverkehrsstraßen,Bahnanlagen, der Mosel oder sonstigen Anlagen mit starkerTrennwirkung. Vorhandene Barrieren für den Fußverkehr und ihre Querungsstellenzeigt Bild 5.5.HauptverkehrsstraßenDer Kfz-Verkehr ist im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Trier</strong> auf wenigen, dafür stark belastetenHauptverkehrsstraßen gebündelt. Für den Fußverkehr sind diese Straßensowohl im Längsverkehr als auch im Querverkehr unattraktiv. Querungender Hauptverkehrsstraßen sind im Regelfall an den signalisierten Knotenpunktenmöglich. Außerhalb der Knotenpunkte besteht ein sehr dichtes Netzan Querungsmöglichkeiten über Fußgängersignalanlagen, Fußgängerüberwegeoder Querungshilfen (Mittelinsel).Nur ein Teil der Knotenpunkte weist attraktive Bedingungen für den Fußverkehrauf. Die Wegeführung an den Knotenpunkten ist in der Regel denFlächenanforderungen des Kfz-Verkehrs untergeordnet. In vielen Fällen sindnicht an allen Knotenpunktzufahrten Fußgängerfurten vorhanden, so dassUmwege und zusätzliche Wartezeiten entstehen. Vielfach sind im<strong>Stadt</strong>gebiet „freie Rechtsabbieger“ vorhanden, die mit ihren großen Radienweitere Umwege verursachen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Fußgängerbei der Querung der freien Rechtsabbiegerfahrstreifen in der Regelbevorrechtigt sind, so dass hier für Fußgänger keine weiteren Wartezeitenentstehen. 14Barrieren für den Fußverkehr sind v. a. Hauptverkehrsstraßen, die die einzigeVerbindung zwischen <strong>Stadt</strong>teilen darstellen oder Siedlungsgebiete bzw.wichtige Verbindungen zerschneiden.14Bislang fehlen in der Regel direkte Radverkehrsführungen über freie Rechtsabbieger, so dass dieFußgängerüberwege aus Sicht des Radverkehrs problematisch sind (parallel verlaufendeRadfurten haben keinen Vorrang).72

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