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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Räumliche Gesamtplanung12.1.4 Strategien in der BebauungsplanungAnforderung der umweltfreundlichen Mobilität sind sowohl bei Neuplanungenals auch bei der Überplanung des Bestands grundsätzlich soweit wiemöglich zu berücksichtigen und zu unterstützen. Bei der Aufstellung oderÄnderung von Bebauungsplänen soll deshalb die Förderung der umweltfreundlichenVerkehrsträger angemessen berücksichtigt werden. Dies betrifftalle Arten von Baugebieten, also Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebieteund Sondergebiete.Wichtigste Aufgabe des Bebauungsplans ist die Festsetzung ausreichenderFlächen zur Herstellung der Infrastruktur bzw. die Freihaltung von Trassen.Im Einzelnen werden dazu folgende Maßnahmen angestrebt:Förderung des Fußverkehrs durch• attraktive straßenbegleitende Gehwege (angemessen breit, direkt, gutangebunden, an entsprechenden Stellen auch mit Aufenthaltsfunktion,unterstützt durch Straßenbegrünung) oder• bei Mischverkehr in Wohngebieten durch Verkehrsberuhigte Bereiche,• bei größeren Quartieren sowie bei Sticherschließungen straßenunabhängigeFußwege zur Verkürzung der Fußweglänge durch die Quartierehindurch,• Plätze zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität.Förderung des Radverkehrs durch• sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen bzw. im ZuundAblauf von Hauptverkehrsstraßen,• attraktive Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete für denRadverkehr, d.h. falls notwendig Anlage neuer Direktverbindungen undAnbindungen,• bei allen Bauvorhaben, insbesondere bei größeren Bauvorhaben für Handelund Dienstleistung, sollen attraktive und räumlich günstig gelegeneAbstellanlagen für den Radverkehr vorgesehen werden.Förderung des ÖPNV durch• gute fußläufige Anbindung von neuen Baugebieten an bestehendeInfrastrukturen (Haltestellen),• Eignung der gebietsinternen Verkehrswege für eine attraktive ÖPNV-Bedienung (z. B. geradlinige Führung von Buslinien durch das Gebiet),• Trassenfreihaltung für geplante Projekte des ÖPNV.262

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