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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>WirtschaftsverkehrIm Zusammenwirken mit diesen Konzepten sollen die Maßnahmen des<strong>Mobilitätskonzept</strong>es hierfür die benötigten infrastrukturellen Voraussetzungensichern bzw. verbessern.VorrangstraßennetzAlle wichtigen Gewerbestandorte der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> sollen auf möglichstdirektem Wege auf der Straße erreichbar sein. Grundlage hierfür ist einVorrangstraßennetz, das auch für den Güterschwerverkehr günstigeVoraussetzungen bietet. Im Gütervorrangnetz sollten Beeinträchtigungendes Güterverkehrs durch Störungen im Straßennetz möglichst geringgehalten werden. Durch eine Bündelung des Schwerverkehrs auf dasVorrangstraßennetz sollen Umfeldbelastungen durch den Schwerverkehr inanderen Teilen des <strong>Stadt</strong>gebietes minimiert werden.Kern des Vorrangstraßennetzes ist das klassifizierte Straßennetz. Bild 11.1zeigt die aus Zählungen ermittelte Belastung im Lkw-Verkehr. Entsprechendder <strong>Stadt</strong>struktur und der Lage der Industrie- und Gewerbegebiete imMoseltal treten die höchsten Belastungen auf den beiden Moseluferstraßenauf. Dort wird der Quell- Ziel-Verkehr der <strong>Trier</strong>er Gewerbestandorte gebündelt,sie dienen aber auch dem Durchgangsverkehr, z. B. von der A1 inRichtung Saartal. Der Durchgangsverkehr in Richtung Luxemburg kann die<strong>Stadt</strong> auf der A 64 umfahren. Einige Straßen sind für den Lkw-Verkehrgesperrt. Die sind aus Sicherheitsgründen bergab die Bitburger Straße undaus Immissionsschutzgründen die Parkstraße. Die beiden historischenBrücken dürfen ebenfalls nicht vom Güterschwerverkehr befahren werden.Grundsätzlich sollte das gesamte zukünftige Netz der Hauptverkehrsstraßendas Vorrangstraßennetz für den Lkw-Verkehr bilden. Für den Durchgangsverkehrsollte nur die rechte Moseluferstraße genutzt werden. Für weitereLkw-Fahrverbote besteht kein Handlungsbedarf.Über ggf. auftretende Ausweichverkehre zur Vermeidung der Lkw-Maut aufAutobahnen liegen bislang keine Zahlen vor. Sollte im Rahmen vonErhebungen Handlungsbedarf festgestellt werden, sind kompensierendeMaßnahmen zu prüfen. Das selbe gilt für ggf. auftretende Ausweichfahrtenvom Vorrangstraßennetz in das nachgeordnete Straßennetz.Die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Bündelung des Schwerverkehrs aufHauptverkehrsstraßen wurde mit der Prioritätsstufe 2 in das Umsetzungskonzept<strong>2025</strong> aufgenommen.246

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