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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>ImmissionsschutzplanungLangfristig sind verschiedene Eingriffe und Ergänzungen im Hauptverkehrsstraßennetzder <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Moselbahndurchbruch, Wasserwegdurchbruch,Umgehung Kürenz, Nordbrücke, Neutrassierung der B 51,Westumfahrung, Umgehung Zewen, ÖPNV-Querachse <strong>Trier</strong>)52 vorgesehen,für welche auf Grundlage von Verkehrsprognosen die schalltechnischeWirksamkeit abgeschätzt wurde. Im Ergebnis zeigte sich, dass lediglich mitden klassischen Umgehungsstraßen durchgreifende Verbesserungen derBelastungssituation in den bisher sehr hoch belasteten Bereichen verbundenwären (Neuordnung Verkehrsnetz <strong>Trier</strong> Nord einschließlich NeuanbindungAveler Tal, Neutrassierung B 51 in <strong>Trier</strong>-West, Umgehung Zewen).10.1 Luftschadstoff-Immissionen10.2.1 Überwachung der LuftqualitätIn <strong>Trier</strong> befinden sich drei ZIMEN (Zentrales Immissionsmessnetz)-Messstationen des Landes (<strong>Trier</strong>-Ostallee, <strong>Trier</strong>-Kaiserstraße, <strong>Trier</strong>-Universität), an denen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, PM10, PM2,5,Ruß, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Ozon,Benzol und Toluol erfasst werden. Für die genannten Luftschadstoffe geltendie Grenzwerte nach der 39. BImSchV. Die Belastungssituation in <strong>Trier</strong> lässtjedoch allenfalls für NO 2 die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung inBetracht kommen.10.1.4 HandlungsbedarfFür PM10 wurde im Jahre 2006 durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> und das Landesamt fürUmwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht als zuständige Behörde einAktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubbelastung erstellt, da die Gefahrbestand, dass die maximal zulässigen 35 Überschreitungstage desTagesmittelwertes von 50 µg/m³ überschritten würden. Zwar wurden diemaximal 35 Überschreitungstage letztendlich nicht erreicht, der Plan aberdennoch in Kraft gesetzt, um im Bedarfsfall die notwendigen Maßnahmenunverzüglich ergreifen zu können. Der Plan enthält Maßnahmen zurVerminderung der Feinstaubbelastung wie z.B. Ausrüstung kommunalerDieselfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern oder Festlegungen zur Straßenreinigungund zum Winterdienst. Aufgrund der in den Folgejahren unkritischenBelastungssituation (siehe Abbildung 15) wurde auf verkehrsbeschränkendeMaßnahmen wie Fahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungenoder die seit 2007 mögliche Einrichtung von Umweltzonen verzichtet.52Die Maßnahmen Autobahnanschluss Ruwer, Verlegung B 422 und Nordumfahrung <strong>Trier</strong> wurdenhier nicht betrachtet.237

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