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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>ImmissionsschutzplanungMit den dargestellten Maßnahmen (ohne passive Schallschutzmaßnahmen)könnte die Belastung von > 70 dB(A) tagsüber für ca. 850 Personen und >60 dB(A) nachts für ca. 750 Personen vermindert werden.Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung geplanten Maßnahmen entfaltenkeine unmittelbare rechtliche Wirkung für oder gegen die Bürgerinnen undBürger. Innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind sie im Rahmen vonPlanungsverfahren sowie bei Behördenentscheidungen im Rahmen derAbwägung unterschiedlicher Belange zu berücksichtigen und somitabwägungserheblich.Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das künftigregelmäßig fortgeschrieben wird und damit in seiner gesamtstädtischenWirkung langfristig angelegt ist. Der Gesetzgeber hat weder verbindliche,individuell einklagbare Grenzwerte mit den Lärmkarten verbunden nocheinen Anspruch auf die Umsetzung von Maßnahmen.Gemäß § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurde die Lärmkartierung derzweiten Stufe zum 30. Juni 2012 abgeschlossen. Auf deren Basis wird diezweite Stufe der Lärmaktionsplanung bis zum 18. Juli 2013 auszuarbeitensein.Die Maßnahmen des <strong>Mobilitätskonzept</strong>s <strong>2025</strong> und der Lärmaktionsplanungsind eng miteinander abgestimmt. Maßnahmen im Straßennetz, die eineEntlastung stark vom Lärm betroffener Gebiete erwarten lassen, erhalten im<strong>Mobilitätskonzept</strong> eine erhöhte Priorität.10.1.4 Langfristige StrategieNeben den o.a. kurz- und mittelfristigen Maßnahmen an Belastungsschwerpunkten,gilt die Vermeidung neuer Lärmkonflikte als weiteres Zielund langfristige Strategie zur Lärmminderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>.Das Entstehen neuer Lärmkonflikte soll seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> durch dieBerücksichtigung der Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand undeiner Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete bei derstädtischen Planung verhindert werden.Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt zur Zeitdie Prüfung potenzieller Wohnbauflächen insbesondere auch in Bezug aufdie Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwirkungen.Mit dem hier vorliegenden verkehrsträgerübergreifenden <strong>Mobilitätskonzept</strong>,welches die Wechselbeziehungen zwischen städtebaulicher Struktur,Verkehrsentwicklung und den daraus resultierenden Umweltauswirkungenbetrachtet und eine Konzeption im Sinne einer ganzheitlichen Planung vonStädtebau, Verkehr und Umwelt entwickelt, wird ebenfalls eine langfristigeStrategie zum Immissionsschutz verfolgt.236

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