Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

09.07.2015 Aufrufe

ABCDEFStadt TrierMobilitätskonzept 2025ImmissionsschutzplanungAufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu analysieren,zu bewerten und Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung derLärmbetroffenheiten zu erarbeiten. Auf Grundlage der Lärmkartierung derersten Stufe (die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe ist bis zum 18.072013 auszuarbeiten) wurde die Lärmbelastung ermittelt und für die Bereiche,in denen die Betroffenheiten besonders hoch sind, Maßnahmenvorschlägezur Reduzierung der Betroffenheiten geprüft.Neben den tatsächlichen Belastungen und der Zahl der betroffenenMenschen wurde zur Beurteilung der Betroffenheiten die Schutzwürdigkeitvon Gebieten herangezogen. Prioritär berücksichtigt wurden demnachStraßenabschnitte entlang derer Personen von Fassadenpegeln > 70 dB(A)L den bzw. > 60 dB(A) L night betroffen sind, welche sich in Wohn- undMischgebieten sowie sonstigen schutzwürdigen Bereichen befinden.Wohnnutzungen innerhalb von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebietenwurden somit nicht berücksichtigt.10.1.2 HandlungsbedarfInsgesamt sind ca. 1.800 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungenüber 70 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind es ebenfalls 1.800 Personen, diePegeln von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt sind. Die größte Problemdichteliegt diesbezüglich im Bereich der Luxemburger Straße zwischenRömerbrücke und Lambertistraße, gefolgt von der Saar-/ Matthiasstraße.Weitere Belastungsschwerpunkte finden sich bspw. im Bereich der Paulin-,Zurmaiener, Wilhelm-Leuschner-Straße und Auf der Steinrausch.10.1.3 Maßnahmen des LärmaktionsplansNach Prüfung der Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer schalltechnischenWirksamkeit wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanungzur Lärmminderung empfohlen:• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Zurmaiener Straße Hausnummer 126-149• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und65• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Auf der Steinrausch Hausnummer 16bis 42• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –Matthiasstraße / Saarstraße• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –Paulinstraße232

ABCDEFStadt TrierMobilitätskonzept 2025Immissionsschutzplanung• Austausch des Fahrbahnbelags Kopfsteinpflaster durch Asphalt auf derLuxemburger Straße (B51)• Schallschutzfensterprogramm für alle Gebiete mit sehr hohen BelastungenDie vorgeschlagene Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und 65 soll im Zuge der weiteren Konversion„ehemalige Kaserne Feuvrier“ und damit verbundener straßenbaulicherMaßnahmen eingehender auf eine erhöhte Wirkung geprüft werden(beispielsweise durch eine Verlängerung der Wand). Grundsätzlich stehendie vorgeschlagenen Lärmschutzwände (B49 i, B49 h, B49 d im Lärmaktionsplan)unter dem Abwägungsvorbehalt der städtebaulichenVerträglichkeit.Der Lärmaktionsplan beinhaltet darüber hinaus die Empfehlung fürGeschwindigkeitsbegrenzungen an weiteren Straßen in der Nachtzeit. DieFestlegung dieser Maßnahmen (Kölner Straße, Bonner Straße, AachenerStraße/ Martinerfeld, Kaiserstraße/Südallee, Christophstraße/ Theodor-Heuss-Allee, Lindenstraße, Zewener/ Wasserbilliger Straße, Balduinstraße,Roonstraße/ Bismarckstraße/ Theodor-Heuss-Allee, In der Reichsabtei/Schöndorfer Straße, Luxemburger Straße) steht unter Vorbehalt, da eineabschließende Bewertung in rechtlicher und fachlicher Hinsicht nochaussteht.Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit sollen erst dann beider zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn erheblichenachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und Verdrängungseffektein andere Siedlungsbereiche vermieden werden können,die erforderlichen Berechnungen nach RLS-90 vorliegen sowie derNachweis geführt ist, dass auch Anpassungen der Signalisierung,lärmmindernde Beläge sowie passive Schallschutzmaßnahmen keineAbhilfe schaffen bzw. technisch nicht machbar oder finanzierbar sind.Verkehrsverdrängungseffekte und auch die Wirkung einer Anpassung derSignalisierung auf den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen sind auf Ebeneder Lärmaktionsplanung nicht abschließend prüfbar; ihre Prüfung erfolgt imRahmen der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes 2025.Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2025 wurden zunächst die Verkehrsverdrängungseffektedurch die ganztägige Reduzierung der zulässigenHöchstgeschwindigkeit auf Paulinstraße und Saar-/ Matthiasstraße geprüft.Beide Straßen bilden Erschließungsachsen für die Stadtteile Trier-Nord undTrier-Süd sowie Zufahrten in Richtung Innenstadt. Mit der Reduzierung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit verbleibt der Gebietsverkehr auf denStraßen, der Durchgangsverkehr wird teilweise auf andere, dann schnellereVerbindungen verlagert.233

ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Immissionsschutzplanung• Austausch des Fahrbahnbelags Kopfsteinpflaster durch Asphalt auf derLuxemburger Straße (B51)• Schallschutzfensterprogramm für alle Gebiete mit sehr hohen BelastungenDie vorgeschlagene Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und 65 soll im Zuge der weiteren Konversion„ehemalige Kaserne Feuvrier“ und damit verbundener straßenbaulicherMaßnahmen eingehender auf eine erhöhte Wirkung geprüft werden(beispielsweise durch eine Verlängerung der Wand). Grundsätzlich stehendie vorgeschlagenen Lärmschutzwände (B49 i, B49 h, B49 d im Lärmaktionsplan)unter dem Abwägungsvorbehalt der städtebaulichenVerträglichkeit.Der Lärmaktionsplan beinhaltet darüber hinaus die Empfehlung fürGeschwindigkeitsbegrenzungen an weiteren Straßen in der Nachtzeit. DieFestlegung dieser Maßnahmen (Kölner Straße, Bonner Straße, AachenerStraße/ Martinerfeld, Kaiserstraße/Südallee, Christophstraße/ Theodor-Heuss-Allee, Lindenstraße, Zewener/ Wasserbilliger Straße, Balduinstraße,Roonstraße/ Bismarckstraße/ Theodor-Heuss-Allee, In der Reichsabtei/Schöndorfer Straße, Luxemburger Straße) steht unter Vorbehalt, da eineabschließende Bewertung in rechtlicher und fachlicher Hinsicht nochaussteht.Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit sollen erst dann beider zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn erheblichenachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und Verdrängungseffektein andere Siedlungsbereiche vermieden werden können,die erforderlichen Berechnungen nach RLS-90 vorliegen sowie derNachweis geführt ist, dass auch Anpassungen der Signalisierung,lärmmindernde Beläge sowie passive Schallschutzmaßnahmen keineAbhilfe schaffen bzw. technisch nicht machbar oder finanzierbar sind.Verkehrsverdrängungseffekte und auch die Wirkung einer Anpassung derSignalisierung auf den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen sind auf Ebeneder Lärmaktionsplanung nicht abschließend prüfbar; ihre Prüfung erfolgt imRahmen der Aufstellung des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es <strong>2025</strong>.Im Rahmen des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es <strong>2025</strong> wurden zunächst die Verkehrsverdrängungseffektedurch die ganztägige Reduzierung der zulässigenHöchstgeschwindigkeit auf Paulinstraße und Saar-/ Matthiasstraße geprüft.Beide Straßen bilden Erschließungsachsen für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Trier</strong>-Nord und<strong>Trier</strong>-Süd sowie Zufahrten in Richtung Innenstadt. Mit der Reduzierung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit verbleibt der Gebietsverkehr auf denStraßen, der Durchgangsverkehr wird teilweise auf andere, dann schnellereVerbindungen verlagert.233

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