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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>ImmissionsschutzplanungAufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu analysieren,zu bewerten und Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung derLärmbetroffenheiten zu erarbeiten. Auf Grundlage der Lärmkartierung derersten Stufe (die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe ist bis zum 18.072013 auszuarbeiten) wurde die Lärmbelastung ermittelt und für die Bereiche,in denen die Betroffenheiten besonders hoch sind, Maßnahmenvorschlägezur Reduzierung der Betroffenheiten geprüft.Neben den tatsächlichen Belastungen und der Zahl der betroffenenMenschen wurde zur Beurteilung der Betroffenheiten die Schutzwürdigkeitvon Gebieten herangezogen. Prioritär berücksichtigt wurden demnachStraßenabschnitte entlang derer Personen von Fassadenpegeln > 70 dB(A)L den bzw. > 60 dB(A) L night betroffen sind, welche sich in Wohn- undMischgebieten sowie sonstigen schutzwürdigen Bereichen befinden.Wohnnutzungen innerhalb von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebietenwurden somit nicht berücksichtigt.10.1.2 HandlungsbedarfInsgesamt sind ca. 1.800 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungenüber 70 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind es ebenfalls 1.800 Personen, diePegeln von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt sind. Die größte Problemdichteliegt diesbezüglich im Bereich der Luxemburger Straße zwischenRömerbrücke und Lambertistraße, gefolgt von der Saar-/ Matthiasstraße.Weitere Belastungsschwerpunkte finden sich bspw. im Bereich der Paulin-,Zurmaiener, Wilhelm-Leuschner-Straße und Auf der Steinrausch.10.1.3 Maßnahmen des LärmaktionsplansNach Prüfung der Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer schalltechnischenWirksamkeit wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanungzur Lärmminderung empfohlen:• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Zurmaiener Straße Hausnummer 126-149• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und65• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Auf der Steinrausch Hausnummer 16bis 42• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –Matthiasstraße / Saarstraße• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –Paulinstraße232

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