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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Immissionsschutzplanung10 ImmissionsschutzplanungDie Immissionsbelastung der angrenzenden Nutzungen durch den Kfz-Verkehr stellt eine wesentliche Ursache für Mängel und Konflikte dar. DaImmissionen im Regelfall im direkten Zusammenhang mit der Verkehrsstärkeim betrachteten Abschnitt stehen, ist zumindest eine qualitative Betrachtungdieser Thematik bereits durch die Bewertung der Umfeldverträglichkeit(Abschnitt 8.2.4) erfolgt. Im folgenden sind für Lärm- undLuftschadstoff-Immissionen die Ergebnisse bestehender Untersuchungenzusammengefasst und Empfehlungen für das <strong>Mobilitätskonzept</strong> abgeleitet.Der Reduzierung von Umweltbelastungen wird eine immer größere Bedeutungzugemessen. In den Städten treten insbesondere durch den Straßenverkehrhohe Belastungen auf und erfordern Maßnahmen zur Bewältigung.In vielen Bereichen überschreiten die Belastungen ein verträgliches Maßund senken die Lebensqualität in der Umgebung der Verkehrsanlagen. ZurErhaltung einer lebenswerten <strong>Stadt</strong> müssen Lösungen für diese unzumutbarenZustände gefunden werden. Die Aufgabe der Verkehrsplanungumfasst heute daher neben der Planung neuer Infrastruktur auch dieBerücksichtigung der Umweltbelange im Bestand.Immissionsschutz als Teil der VerkehrsplanungIn die Verkehrsplanung ist neben der Berücksichtigung von Umweltbelangenbei neuen Vorhaben auch eine umfassende und flächendeckendeImmissionsschutzplanung zu integrieren. Diese soll eine verträgliche Verkehrsabwicklungund den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschädengewährleisten. Als sektorale Planung umfasst die Immissionsschutzplanungdie Gesamtheit der schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt. Die wichtigstenHandlungsfelder im Bereich <strong>Stadt</strong>verkehr sind Luft- und Lärmimmissionen.Diese erfordern zum einen bei Grenz- und RichtwertüberschreitungMaßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum anderen langfristige Planungenzur Reduzierung der Belastungen. Ziel ist es zudem, die Entstehung vonVerkehrslärm- und Luftschadstoffemissionen zu vermindern und zu vermeiden.Rechtliche Anforderungen an den ImmissionsschutzLuftreinhalteplanungGrundlage für die Luftreinhalteplanung ist die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinieund ihre Umsetzung in nationales Recht (NovellierungBImSchG und Einführung 39. BImSchV). Werden die gesetzlichvorgegebenen Immissionsgrenzwerte überschritten, ist ein Luftreinhalteplanaufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften228

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