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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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ABCDEF<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong>Straßennetz / Kfz-Verkehr• Flächendeckende Aufgabe von Parkständen im Straßenraum bzw. Umwidmungzu Bewohnerparkständen, solange kein direkter Bezug zu Einzelhandelsbetriebendes täglichen Bedarfs besteht.• Aufgabe von Parkplätzen, insbesondere wenn hierdurch eine städtebaulicheAufwertung möglich ist (z. B. Rindertanzplatz, Augustinerhof).Eine Kompensation der entfallenden Parkmöglichkeiten sollte in erster Liniedurch die Verlagerung auf andere Verkehrsmittel, Park+Ride sowie Parkmöglichkeitenaußerhalb des Alleenrings vorgenommen werden.Bei der Weiterentwicklung des Parkraums sind die Belange von mobilitätseingeschränktenPersonen zu berücksichtigen Es ist insbesondere eineausreichende Anzahl an kostenlos nutzbaren Behindertenstellplätzen bereitzustellen.Parkscheinautomaten sollen auch von Rollstuhlfahrern genutztwerden können.Der Schwerpunkt der Parkraumplanung im Parkraumkonzept liegt bei derKernstadt. Die o. g. Punkte sind sinngemäß aber auch auf andere vergleichbareBereiche der <strong>Stadt</strong>, v. a. die <strong>Stadt</strong>teilzentren in den historischen Ortskernen,zu übertragen.8.5.3 Parken im WohnumfeldNicht weniger kritisch ist inzwischen der Parkraumbedarf im Wohnraumumfeld.Auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> steigen die Kfz-Zulassungszahlen nach wievor an. Besonders deutlich werden die Parkraumprobleme in den dichtbebauten Quartieren der Kernstadt. Parken im Straßenraum – und hierinsbesondere auch unter Mitbenutzung der Gehwege – gehört in vielenStraßen zum typischen Erscheinungsbild.Bis <strong>2025</strong> ist anzustreben, Parken im Straßenraum der Wohn- und Mischgebietezumindest dort auszuschließen, wo die Verkehrsqualität andererVerkehrsteilnehmer eingeschränkt wird. Gehwegparken ist zu vermeiden,Standard muss stattdessen das Parken auf der Fahrbahn sein. Parkständeim Straßenraum von Hauptverkehrstraßen und wichtigen Sammelstraßensind zu Gunsten von Radverkehrsanlagen und richtliniengerechten Gehwegbreitenaufzugeben. Zur Kompensation entfallender Parkstände sind ggf.Quartiersparkplätze oder Quartiersgaragen herzustellen.211

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